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Unterweisung zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen

Jährliche Unterweisung
Ladefläche eines Lastwagens, der mit einer Vielzahl von Metallrohren gefüllt ist.
Inhouse

Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. So sieht es auch § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" vor.

In § 22 StVO ist eindeutig geregelt, dass die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik gesichert werden muss. Es passieren immer noch viel zu viele Unfälle aufgrund mangelnder Ladungssicherung (fast 25 % der Verkehrsunfälle), deshalb hat der Gesetzgeber auch die jährliche Unterweisung vorgeschrieben. Dies gilt für alle am Verladevorgang beteiligten Personen – also nicht nur die Fahrer! Auch die Absender und Verlader werden mit in die Verantwortung für die Sicherung der Ladung genommen.

Schulungsdauer

09:00 - ca. 14:00 Uhr

Zielgruppe

Transportunternehmen, Speditionen, Verlader, Bau- und Betriebshöfe, Feuerwehren, Polizei, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verladepersonal, Fuhrparkleiter, Frachtführer, Fahrzeugführer, Verkehrsleiter. Die Teilnehmer sollten bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Eigenschaften der Ladung
  • Unfallgeschehen
  • Anforderungen an das Transportfahrzeug
  • Arten der Ladungssicherung/ Zurrmittel
  • Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte, Zurrmittelberechnung
  • Ladungssicherungshilfsmittel – Übersicht
  • Anwendung in der Praxis

In Schulungsgebühr enthalten

Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen.

Gut zu wissen

§ 22 StVO "Ladung" verlangt, dass Maßnahmen zur Ladungssicherung den anerkannten Regeln der Technik (EN-/DIN-Normen, VDI-Richtlinien) entsprechen. Nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung bedeutet einen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht und ist bußgeldbewehrt mit entsprechenden Einträgen in Flensburg.: Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, verlangt die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5, dass ein Unternehmer nur Personen mit Aufgaben der Ladungssicherung betrauen darf, die ausreichende Kenntnisse der Ladungssicherung haben und in der Durchführung ihrer Tätigkeiten unterwiesen sind. Die Anwendung der Vorschriften und die Wahl der Techniken bereitet häufig Probleme. Ladungssicherung bedeutet nämlich nicht nur die Sicherung des Ladeguts vor dem Herunterfallen, sondern umfasst auch den Schutz der Ware vor Beschädigung, z. B. durch ungeschickt ausgeführte Sicherungsmaßnahmen.
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