
Fördermöglichkeiten
Weiterbildung unterstützt durch Förderprogramme:
Die Teilnahme an einer Weiterbildung ist immer auch eine Kostenfrage.
Prüfen Sie, ob eine der
verschiedenen Fördermöglichkeiten auch für Sie in Frage kommt. Bitte beachten Sie, dass die Schecks vor Buchung der
Weiterbildungsmaßnahme beantragt und genehmigt werden müssen.
Gerne nehmen wir die Gutscheine der nachstehenden Bundesländer auf freiwilliger Basis an. Informationen und weiterführende Links zu den einzelnen Förderprogrammen haben wir hier aufgeführt:
- Qualischeck Rheinland-Pfalz
- Der "Qualischeck" der rheinland-pfälzischen Landesregierung soll die Arbeitnehmer von kleinen und
mittleren Unternehmen darin unterstützen, durch persönliche Qualifikation sich ihren Platz auf dem
Arbeitsmarkt zu sichern und zu erweitern. Hierbei gilt, dass Sie Ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
haben. Für weitere Infos folgen Sie dem nachstehenden Link:
www.qualischeck.rlp.de
- Der "Qualischeck" der rheinland-pfälzischen Landesregierung soll die Arbeitnehmer von kleinen und
mittleren Unternehmen darin unterstützen, durch persönliche Qualifikation sich ihren Platz auf dem
Arbeitsmarkt zu sichern und zu erweitern. Hierbei gilt, dass Sie Ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
haben. Für weitere Infos folgen Sie dem nachstehenden Link:
- Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
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Mit dem „Bildungsscheck NRW“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Natürlich müssen Sie zum Erhalt der Förderung Ihren 1. Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Weitere Infos zu den Voraussetzungen und den Erhalt des Bildungsschecks NRW finden Sie unter dem folgenden Link:
www.bildungsscheck.nrw.de
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- Hamburger Weiterbildungsbonus
- Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50% gefördert, in Einzelfällen ist eine
Förderung von 100% möglich (max. 1.500 € / Person). Weitere Infos finden Sie hier:
https://www.weiterbildungsbonus.net/
- Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50% gefördert, in Einzelfällen ist eine
Förderung von 100% möglich (max. 1.500 € / Person). Weitere Infos finden Sie hier: