Weitere Themen
Neben unseren Themenschwerpunkten Baustellensicherung, Straßen- und Tiefbau, Ladungssicherung, Arbeitsschutz und Gefahrgut, bieten wir Ihnen einzelne Schulungen auch zu Winterdienst, Fachseminare für die Streckenwartung, Ölspurbeseitigung, Radverkehrsplanung und mehr. Wählen Sie einfach Ihr Seminarthema aus der unten aufgeführten Liste.
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Der Winterdienst ist unabdingbar, wenn bei Schnee und Eis der Verkehrsfluss so gut wie möglich laufen und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Hierbei spielt die gesetzliche Streupflicht eine große Rolle. Für eine effiziente Durchführung braucht es technische, rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse. In diesem Seminar erfahren Verantwortliche für den Winterdienst, wie sie den Winterdienst rechtssicher, effektiv, wirtschaftlich und ökologisch organisieren und durchführen können.
- Wer hat Vorrang auf einem Fußgängerüberweg?
- Wie groß müssen Zonenzeichen ausgeführt werden?
- Wie lautet die Umklappregel?
Das Seminar gibt einen Überblick über die vorhandenen verkehrsrechtlichen Möglichkeiten und Instrumente für den Radverkehr und gibt auf der Basis der StVO und VwV-StVO Hinweise für die rechtssichere Anordnung und Einrichtung einschließlich Beschilderung und Markierung. Zusätzlich werden Hinweise für die Planung und Gestaltung der Anlagen auf der Basis der neuen Regelwerke gegeben (insbesondere auch Querschnitte und Breiten). Zahlreiche Beispiele werden behandelt und diskutiert. Für die sichere Führung des Radverkehrs in Arbeitsstellen werden im Seminar auf der Basis der neuen RSA21 Hinweise und Empfehlungen für die praktische Umsetzung gegeben, Beispiele werden vorgestellt und diskutiert.
Die u.g. Personengruppen (Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponent usw.) müssen in regelmäßigen Abständen einen Auffrischungskurs bei Änderungen im Gefahrgutrecht absolvieren (siehe Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR). Unsere Referenten, seit Jahrzehnten im Gefahrgutrecht bestens bewandert, stellen das ADR vor und geben zahlreiche Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften in die Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis, der gem. ADR die Teilnahme dokumentiert und der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.