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Neben unseren Themenschwerpunkten Baustellensicherung, Straßen- und Tiefbau, Ladungssicherung, Arbeitsschutz und Gefahrgut, bieten wir Ihnen einzelne Schulungen auch zu Winterdienst, Fachseminare für die Streckenwartung, Ölspurbeseitigung, Radverkehrsplanung und mehr. Wählen Sie einfach Ihr Seminarthema aus der unten aufgeführten Liste.
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Jeder, der einen Spielplatz betreibt, ist für die Sicherheit des Platzes verantwortlich. Dies ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Daher sind in kurzen Abständen visuelle Prüfungen der Spielplätze durchzuführen. Diese werden oftmals von Aufsichtspersonen aus z.B. Kindergarten oder Schule, zu dem der Spielplatz gehört durchgeführt. Was dabei zu beachten ist und wie diese auch schlank dokumentiert werden können, erfahren die Teilnehmer in der Online-Schulung.
Damit Spielplätze sicher sind, ist es wichtig, dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Hier sind die Betreiber von Spielplätzen gefordert. Sie müssen sicherstellen, dass qualifizierte Spielplatzprüfer regelmäßige Kontrollen an Spielplätzen durchführen und dass diese den gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards entsprechen. Dabei werden sowohl die Spielgeräte als auch der Untergrund und die Umgebung des Spielplatzes überprüft. In der 3-tägigen Schulung lernen Teilnehmer in Theorie und Praxis die Prüfung von Spielplatzgeräten und ganzen Spielplätzen operativ durchzuführen.
Gemäß der Norm DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte dürfen ausschließlich qualifizierte Personen (Sachkundige) Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen auf Spielplätzen durchführen. Die Schulung besteht aus einem Theorie- und einen Praxisteil und endet mit einer praktischen Prüfung.
Die Norm EN 1176 für Spielplatzgeräte ist ein umfangreiches Regelwerk, das kontinuierlich aktualisiert und erweitert wird. In unserem eintägigen Seminar bieten wir einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und Änderungen in der Norm sowie bei der Rechtsprechung zu Unfällen auf Spielplätzen. Dieser Auffrischungskurs richtet sich an Personen, die operative Inspektionen durchführen und bereits die Qualifikation für die operative Prüfung erlangt haben. Eine Aktualisierung zum Erhalt der Befähigung ist dabei alle 3 Jahre erforderlich.
Das Seminar gibt einen Überblick über die vorhandenen verkehrsrechtlichen Möglichkeiten und Instrumente für den Radverkehr und gibt auf der Basis der StVO und VwV-StVO Hinweise für die rechtssichere Anordnung und Einrichtung einschließlich Beschilderung und Markierung. Zusätzlich werden Hinweise für die Planung und Gestaltung der Anlagen auf der Basis der neuen Regelwerke gegeben (insbesondere auch Querschnitte und Breiten). Zahlreiche Beispiele werden behandelt und diskutiert. Für die sichere Führung des Radverkehrs in Arbeitsstellen werden im Seminar auf der Basis der neuen RSA21 Hinweise und Empfehlungen für die praktische Umsetzung gegeben, Beispiele werden vorgestellt und diskutiert.
- Wer hat Vorrang auf einem Fußgängerüberweg?
- Wie groß müssen Zonenzeichen ausgeführt werden?
- Wie lautet die Umklappregel?
Der Winterdienst ist unabdingbar, wenn bei Schnee und Eis der Verkehrsfluss so gut wie möglich laufen und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden soll. Hierbei spielt die gesetzliche Streupflicht eine große Rolle. Für eine effiziente Durchführung braucht es technische, rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse. In diesem Seminar erfahren Verantwortliche für den Winterdienst, wie sie den Winterdienst rechtssicher, effektiv, wirtschaftlich und ökologisch organisieren und durchführen können.
Die u.g. Personengruppen (Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponent usw.) müssen in regelmäßigen Abständen einen Auffrischungskurs bei Änderungen im Gefahrgutrecht absolvieren (siehe Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR). Unsere Referenten, seit Jahrzehnten im Gefahrgutrecht bestens bewandert, stellen das ADR vor und geben zahlreiche Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften in die Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen entsprechenden Schulungsnachweis, der gem. ADR die Teilnahme dokumentiert und der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist.