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Seminare Fahrausweise

Unsere Inhouse-Schulungen zum Erwerb von Fahrausweisen für Gablestaplerfahrer, Erdbaumaschinenführer und Ladekranführer werden individuell in Ihrem Betrieb durchgeführt. Schwerpunkte und Dauer richten sich hier nach den Vorkenntnissen der Beschäftigten. Anhand realer Szenarien werden zum Beispiel auch die Wartung der Fahrzeuge und die Sicherheitsprüfungen vor dem Arbeitseinsatz behandelt.

Inhouse
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Der Umgang mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderfahrzeugen verlangt Können, Geschick und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Jeder, der regelmäßig oder gelegentlich, mit einem Gabelstapler arbeitet benötigt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft eine Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Gabelstapler (z.B. Standsicherheit, Steuerung) kennen. Im praktischen Teil lernt der Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug. Sie erkennen frühzeitig Gefahren und können dadurch Unfälle im Betrieb vermeiden. Die allgemeine Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Erwerb des Fahrausweises für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001. Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Unterweisung für Bediener von Flurförderzeugen
Laut Berufsgenossenschaft sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über ihre Tätigkeit mit Flurförderzeugen (Gabelstaplern) zu unterweisen. Die teilnehmenden Gabelstaplerfahrer werden in dieser Unterweisung zu ihrer Verantwortung geschult und haben gleichzeitig die Möglichkeit Fragen und Problemstellungen zu erläutern. Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Befähigung zum Ladekranführer
Erwerb der Fachkenntnisse zur Bedienung von Ladekranen gem. DGUV Vorschrift 52. Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Die Schulungsdauer beträgt 1 oder 2 Tage, abhängig von der Anzahl und den Vorkenntnissen der Teilnehmer.

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer

(Hydraulik)bagger und Radlader werden in der Bauwirtschaft sehr vielfältig eingesetzt. Mit Hilfe spezieller Schnellwechselsysteme können unterschiedlichste Anbauteile montiert und vielfältige Aufgaben erfüllt werden. Allerdings ist die Unfallgefahr groß. Nicht nur die unmittelbare Umgebung wird unterschätzt, auch eine mangelhafte Sorgfältigkeit bei Nutzung der Schnellwechselsysteme birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Aus diesem Grund schreibt die Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer vor. Dabei wird nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes und den Regeln der Berufsgenossenschaft, DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Regel 100-500 geschult. Den Auftrag zum Führen der Erdbaumaschine muss der Arbeitgeber schriftlich erteilen. 

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.


Inhouse
Ausbildung zum Teleskopstaplerfahrer
Teleskopstapler (auch Teleskoplader, Teleskoparmstapler oder Telehandler oder Teleskopmaschinen genannt) werden aufgrund der universellen Einsatzmöglichkeiten immer öfter auf Baustellen, in der Land- und Forstwirtschaft oder auch stationär auf dem Betriebsgelände eingesetzt. Die enorme Flexibilität des Grundgerätes ergibt sich aus der veränderbaren Reichweite durch den Teleskoparm in Verbindung mit unterschiedlichen Anbaugeräten (auswechselbare Ausrüstung) oder auch mit drehbarem Oberwagen. Somit kann er je nach Konfiguration sowohl als Stapler, Kran, Hubarbeitsbühne oder als Radlader verwendet werden. Damit verbunden sind je nach Rüstzustand unterschiedliche Gefährdungen, weshalb eine Ausbildung für die Bediener zwingend erforderlich und von der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 vorgeschrieben ist. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Hierbei muss sich der Unternehmer davon überzeugen, dass der Teleskoplader nur von denjenigen verwendet wird, die entsprechend qualifiziert, unterwiesen und ggf. gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beauftragt sind. Die Beauftragung zur Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.

Inhouse
Jährliche Unterweisung für Kranführer
von Brücken-, Portal- und Hallenkranen
Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.


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