Seminare zum Arbeitsschutz - Sicherheit durch Weiterbildung
Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Neben dem Arbeitsschutzgesetz setzt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßstäbe. Die Pflichten des Arbeitgebers sind umfassend, doch auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer spielt eine Rolle. Kommt es zum Schadensfall, muss nachgewiesen werden, dass z.B. Maschinen und Arbeitsmittel vorschriftsmäßig genutzt, gewartet und geprüft wurden und dass die Mitarbeiter ausreichend unterwiesen sind.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen, vom Brandschutz, über die Prüfung von Arbeitsmitteln bis zum Umgang mit Gefahrstoffen. Die als Befähigte Person ausgebildeten Mitarbeiter tragen dazu bei, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem sie die entsprechenden Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und kontrollieren. Der Schutz von Leben und Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Durch Unterweisungen und Weiterbildung erlangen Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. In unseren Seminaren vermitteln Experten der jeweiligen Fachgebiete diese Kenntnisse für Befähigte Personen, Vorgesetzte u.a.
Zur Unterstützung der Unterweisungspflichten bietet die MORAVIA Akademie neben den Schulungen in Präsenz auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie unter digitale Kurse.
Auch ohne schriftliche Übertragung sind Führungskräfte aufgrund ihrer Stellung und Aufgaben im Unternehmen verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich für die geforderten Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Handlungspflichten Sie haben, wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen, um den Arbeitsschutz rechtssicher und wertschätzend umzusetzen.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.
Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
Sie erwerben in diesem Seminar alle relevanten Kenntnisse zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz – von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Maßnahmen in verschiedenen Gefahrensituationen. Anhand anschaulicher Beispiele erlernen Sie die Vorgehensweisen der Prävention, Rettung und Brandbekämpfung, um so den Brandschutzbeauftragten effektiv zu unterstützen.
Als Arbeitgeber kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, Notfallmaßnahmen zu treffen (ArbSchG § 10), indem Sie Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen.
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz
und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe,
Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet. Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit
Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im
Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Die Schulungen sind unterteilt in 3 Abstufungen, abhängig
von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe.
Ab 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz
und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe,
Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet. Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit
Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im
Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Die Schulungen sind unterteilt in 3 Abstufungen, abhängig
von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe.
Ab 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Beim Einsammeln und der Behandlung von Abfällen sind Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe aber auch andere Verkehrsteilnehmer erheblichen Gefahren ausgesetzt. Deshalb ist in den Arbeits- und Verkehrsbereichen eine umsichtige und vorausschauende Arbeitsweise erforderlich. Dabei geht es sowohl um die Handhabung mit Sammelbehältern, Fahrweise und Einsatz der Abfallsammelfahrzeuge als auch Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe (TRBA 213).