Schulungen zum Arbeitsschutz - Sicherheit durch Weiterbildung
Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Neben dem Arbeitsschutzgesetz setzt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßstäbe. Die Pflichten des Arbeitgebers sind umfassend, doch auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer spielt eine Rolle. Kommt es zum Schadensfall, muss nachgewiesen werden, dass z.B. Maschinen und Arbeitsmittel vorschriftsmäßig genutzt, gewartet und geprüft wurden und dass die Mitarbeiter ausreichend unterwiesen sind.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen, vom Brandschutz, über die Prüfung von Arbeitsmitteln bis zum Umgang mit Gefahrstoffen. Die als Befähigte Person (Sicherheitsbeauftragte/r) ausgebildeten Mitarbeiter tragen dazu bei, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem sie die entsprechenden Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und kontrollieren. Der Schutz von Leben und Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Durch Unterweisungen und Weiterbildung erlangen Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Arbeitssicherheitsschulungen und Seminare haben den Vorteil, dass sie Mitarbeiter für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren. Praktische Übungen und Fallbeispiele helfen ihnen, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dieses Bewusstsein trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und minimiert das Risiko von Unfällen oder Verletzungen. In unseren Arbeitsschutz Schulungen vermitteln Experten der jeweiligen Fachgebiete diese Kenntnisse für Befähigte Personen, Vorgesetzte u.a.
Zur Unterstützung der Unterweisungspflichten bietet die MORAVIA Akademie neben den Schulungen in Präsenz auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie unter digitale Kurse.
Inzwischen sind Lithium-Ionen-Batterien (LIB) aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Notebooks, elektrische Geräte mit Akku, Baumaschinen, Elektrostapler, E-Autos im betrieblichen Fuhrpark und viele mehr sind für uns jederzeit betriebsbereit. Vorausgesetzt, es erfolgt eine sachgerechte Handhabung. Bei technischen Mängeln oder fehlerhafter Handhabung können allerdings Defekte auftreten, die zum Batteriebrand und somit weitreichenden Konsequenzen führen. Deshalb wurde vor Kurzem die DGUV Information 205-041 herausgegeben.
Die Schulung kombiniert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer allgemein mit einer zusätzlichen Qualifikation, so dass Sie die Gefahren bei Lagerung und Transport frühzeitig erkennen und durch sachgerechten Umgang Brände verhindern können. Sollte es doch zum Brand kommen, wissen Sie, welche Maßnahmen umgehend zu ergreifen sind (ASR A2.2) um Personen- und Sachschäden zu minimieren.
Auch ohne schriftliche Übertragung sind Führungskräfte aufgrund ihrer Stellung und Aufgaben im Unternehmen verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich für die geforderten Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Handlungspflichten Sie haben, wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen, um den Arbeitsschutz rechtssicher und wertschätzend umzusetzen.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.
Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein.
In diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten Sie die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.
Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203
Die Ausbildung und Qualifikation von Befähigten Personen ist unerlässlich, um die Sicherheit beim Einsatz von Anschlagmitteln zu gewährleisten. Diese Personen müssen über umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und technischen Rahmenbedingungen verfügen.
Prüfung von Anschlagmitteln
Zudem sollten Befähigte Personen in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und damit die Sicherheit aller Beteiligten während des Transport- und Hebevorgangs gewährleistet ist.
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.
Wissen der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Zusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden.
Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert. Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb.
Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen: Eine wichtige Verantwortung
Eine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet. Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein. Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen. Die Schulungen sind unterteilt in 3 Abstufungen, abhängig von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe.
Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot! Beim Kauf des Bundles erhalten Sie einen Rabatt von 25 % im Vergleich zum Einzelkauf der Produkte.
Diisocyanate gehören mit zu den Hauptbausteinen von Polyurethanen und kommen in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken vor. Dementsprechend vielfältig ist ihr Einsatz und wird in vielen Branchen, wie Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien, Orthopädietechnik und Schuhmachereien verwendet.
Diisocyanate führen häufig zu einer Sensibilisierung und können somit Auslöser von berufsbedingten Atemwegs- und Hauterkrankungen sein.
Um diesem potenziellen Risiko zu begegnen, hat die EU gesetzlich vorgeschriebene Schulungen eingeführt, die die Sicherheit am Arbeitsplatz im Umgang mit Diisocyanaten gewährleisten sollen.
Ab 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern.
Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!
Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!
Sie erwerben in diesem Seminar alle relevanten Kenntnisse zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz – von den rechtlichen Grundlagen bis zu konkreten Maßnahmen in verschiedenen Gefahrensituationen. Anhand anschaulicher Beispiele erlernen Sie die Vorgehensweisen der Prävention, Rettung und Brandbekämpfung, um so den Brandschutzbeauftragten effektiv zu unterstützen.
Als Arbeitgeber kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, Notfallmaßnahmen zu treffen (ArbSchG § 10), indem Sie Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen.
Die Vorteile von der Weiterbildung im Bereich des Arbeitsschutzes liegen auf der Hand:
Zum einen ermöglichen sie es den Teilnehmern, ihre Kenntnisse zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Neue Erkenntnisse und Best Practices können direkt in den Arbeitsalltag integriert werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern. Darüber hinaus bieten Schulungen die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Fachleuten auf dem Gebiet, um von deren Erfahrungen und Herausforderungen zu lernen. Ein weiterer Vorteil von Arbeitssicherschutz-Schulungen und Seminaren ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz. Durch praktische Übungen und Fallbeispiele werden sie dazu angeleitet, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dieses Bewusstsein trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und minimiert das Risiko von Unfällen oder Verletzungen.
Häufige Fragen zum Thema Arbeitsschutz die in unseren Schulungen geklärt werden:
- Wie oft muss Arbeitssicherheit geschult werden?
- Was muss in eine Arbeitsschutzbelehrung?
- Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
- Wann und in welchen Abständen müssen Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgeführt werden?
- Hat der Fahrausweis/Bedienerausweis eine begrenzte Gültigkeit?