Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Schulungsdauer
08:45 - ca. 12:00 UhrZielgruppe
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EffT) wie z.B. Mitarbeiter Facility Management, Gebäudemanagement, Pumpenmonteure, Schlosser, Heizungs- u. Klimamonteure, Küchenmonteure u.v.a.Inhalte
- Rechtsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- Beispiele aus der Praxis
- Die 5 Sicherheitsregeln: Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Erste Hilfe bei Elektrounfällen
- Betrieb von elektrischen Anlagen (DIN VDE 0105-100)
In Schulungsgebühr enthalten
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen. Bei Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer vorab die Unterlagen per E-Mail (PDF).Gut zu wissen
Die Unterweisungen für Jugendliche unter 18 Jahren sind in angemessenenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen (Jugendarbeitsschutzgesetz § 29 Unterweisung über Gefahren)189,00 €*
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322