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Person prüft Angaben aus einer Checkliste zum Formular Befähigte Person

Qualifiziert und sicher: Die Rolle der befähigten Person im Betrieb

In der betrieblichen Praxis spielt die sogenannte „befähigte Person“ eine zentrale Rolle, wenn es um die Sicherheit und den Erhalt von Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen geht. Doch was genau ist eine befähigte Person? Welche rechtlichen Anforderungen gelten und wie profitieren Unternehmen konkret von einer solchen Qualifikation? Die MORAVIA Akademie bietet ein breites Spektrum an Schulungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus steht Ihnen das Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung" als Download zur Verfügung. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Aspekte rund um das Thema „befähigte Person“ näherbringen.

Was ist eine befähigte Person?

Laut § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine „befähigte Person“ eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer Berufserfahrung und ihrer Kenntnisse der jeweiligen Sicherheitsbestimmungen bestimmte Prüfungen durchführen darf. Diese Person muss somit in der Lage sein, Arbeitsmittel wie Maschinen, Anlagen und Geräte auf ihre sichere Betriebsbereitschaft hin zu prüfen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Die rechtliche Basis für die „befähigte Person“ liegt in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung.

Anforderungen und Qualifikationen

Die Anforderungen an eine befähigte Person sind hoch, da sie komplexe Prüf- und Wartungsaufgaben übernehmen muss. Folgende Qualifikationen sind notwendig:

  1. Fachliche Ausbildung: Dies kann ein Studium, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss sein, der den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der Prüfaufgaben entspricht.
  2. Berufserfahrung: Eine befähigte Person muss über ausreichende Berufserfahrung verfügen, um eine fundierte Risikobewertung von Arbeitsmitteln durchführen zu können.
  3. Kenntnisse der aktuellen Vorschriften: Die Rechtslage im Bereich Arbeitssicherheit und -schutz unterliegt regelmäßigen Anpassungen. Eine befähigte Person muss daher mit den jeweils gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut sein und diese bei der Prüfung berücksichtigen.

Aufgabenbereiche einer befähigten Person

Die Aufgaben der befähigten Person umfassen ein breites Spektrum und sind je nach Unternehmensbranche und spezifischen Anforderungen vielfältig. Zu den Kernaufgaben (nach TRBS 1203) zählen: 

  • Prüfung von Arbeitsmitteln: Ob Leitern, Tritte, Maschinen oder sicherheitsrelevante Anlagen – die befähigte Person ist dafür zuständig, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Betriebsanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Prüfungen werden detailliert dokumentiert. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bildet die Basis für eventuelle Audits oder Unfalluntersuchungen. 
  • Schulung und Einweisung: In vielen Fällen übernimmt die befähigte Person auch Schulungsaufgaben. Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden über sicherheitsrelevante Aspekte informiert und in der Handhabung bestimmter Maschinen und Anlagen eingewiesen sind. 

Vorteile für das Unternehmen 

Die Bestellung und Schulung befähigter Personen bringt für Unternehmen erhebliche Vorteile. Zunächst tragen befähigte Personen maßgeblich zur Betriebssicherheit bei, da sie Risiken identifizieren und beseitigen können, bevor es zu Unfällen oder Störungen kommt. Unternehmen profitieren von: 

  • Erhöhung der Arbeitssicherheit: Durch regelmäßige Prüfungen und eine strukturierte Risikoanalyse werden potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und behoben. 
  • Gesetzeskonformität: Unternehmen sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen. Mit einer befähigten Person an Bord können Sie sicher sein, dass alle gesetzlichen Auflagen zur Arbeitssicherheit erfüllt werden. 
  • Reduktion von Ausfallzeiten und Kosten: Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen senkt die Ausfallrate und reduziert die Reparatur- und Wartungskosten erheblich. 
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation: Sicherheitsbewusstsein wirkt sich positiv auf die Arbeitskultur und die Motivation aus. Wenn Mitarbeitende wissen, dass die eingesetzten Maschinen und Geräte regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden, fühlen sie sich im Arbeitsumfeld wohler und sicherer.

Welche Schulungen sind erforderlich? 

Da die Rolle der befähigten Person hohe Anforderungen an Fachwissen und Erfahrung stellt, sind regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen entscheidend. Hierzu zählen: 

  • Grundschulungen zur Betriebssicherheitsverordnung und den Anforderungen der DGUV
  • Spezifische Schulungen, beispielsweise zur Prüfung von Leitern, Tritten oder überwachungsbedürftigen Anlagen
  • Aktualisierungsschulungen, um die gesetzlichen und technischen Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen 

Unternehmen haben die Möglichkeit, solche Schulungen als Präsenz-, Online- oder Inhouse-Schulung zu besuchen. Inhouse-Schulungen bringen den Vorteil mit sich, dass die Schulung auf die spezifischen betrieblichen Anforderungen zugeschnitten und an Ort und Stelle durchgeführt werden kann. Die MORAVIA Akademie bietet eine große Auswahl an Schulungen, die gezielt auf die Qualifikation zur „befähigten Person“ vorbereiten.

Gerne stellen wir Ihnen das angekündigte Formular "Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung" zum Download bereit.

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Zugehörige Produkte

Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.  Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige VerantwortungEine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

 
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.

 
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese Schulung qualifiziert Teilnehmende zur befähigten Person, um Leitern und Tritte prüfen zu können – rechtssicher, praxisnah und gemäß den Anforderungen der DGUV Information 208-216 sowie der BetrSichV.Praxisorientierte Inhalte für FachverantwortlicheOb in Industrie, Verwaltung oder öffentlichen Einrichtungen: Die sichere Nutzung und regelmäßige Kontrolle von Steighilfen ist unerlässlich. In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden, wie sie Leiterprüfungen nach DIN EN 131 fachgerecht durchführen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Prüfmethoden im Fokus.Für wen ist die Schulung geeignet?Die Inhalte richten sich insbesondere an Sicherheitsbeauftragte, technische Mitarbeitende, Hausmeister, sowie Betriebsleiter, die für die Organisation und Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind.Ihr Nutzen auf einen BlickQualifikation zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und TrittenSicherheit bei der Anwendung der BetrSichV und relevanter NormenPraxisnahe Vermittlung von Prüfmethoden und DokumentationMinimierung von Unfallrisiken durch fachgerechte KontrolleNachweisbare Kompetenz gegenüber Behörden und Versicherungen

Regulärer Preis: Ab 379,00 €
Online
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln

Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln durch befähigte Personen ist vorgeschrieben und entscheidend für die Arbeitssicherheit im Transportwesen. In unserer praxisorientierten Schulung erwerben Teilnehmende die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 die Prüfung und Dokumentation von Zurrmitteln und Zubehör fachgerecht durchzuführen.Fachliche Qualifikation zur Prüfung von ZurrmittelnDie jährliche Prüfung von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Rundschlingen sowie deren Zubehör ist unerlässlich, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand dieser Hilfsmittel sicherzustellen. Die dafür benannte befähigte Person übernimmt diese Aufgabe, erkennt potenzielle Gefährdungen und gewährleistet den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel.Im Rahmen der eintägigen Schulung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und sind speziell auf Fachkräfte aus Logistik, Werkstatt und Instandhaltung zugeschnitten.Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten PersonNeben der technischen Qualifikation werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung im Betrieb sowie die Pflichten der befähigten Person umfassend dargestellt. So erhalten die Teilnehmenden ein ganzheitliches Verständnis für ihre Rolle im Rahmen der Ladungssicherung.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungs-HilfsmittelnQualifikation als befähigte Person gemäß TRBS 1203Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen nach VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195Sicherheit bei der Dokumentation und Durchführung von PrüfungenKlarheit über Rechte, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag

Regulärer Preis: Ab 329,00 €
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Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen regelmäßigen Prüfungen, die gemäß DGUV Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Diese Prüfungen dürfen durch eine befähigte Person im eigenen Unternehmen vorgenommen werden – vorausgesetzt, sie verfügt über die notwendige Sachkunde nach TRBS 1203. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Qualifikation, um die Prüfungen rechtssicher und fachgerecht selbst durchzuführen und zu dokumentieren.Rechtssicherheit und Praxiswissen für FachkräfteDie Schulung vermittelt fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen, darunter die Betriebssicherheitsverordnung, nationale und internationale Regelwerke sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften wie DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8. Sie lernen, wie Sie Herstellerangaben korrekt berücksichtigen, Arbeitsmittel inventarisieren und die theoretische Nutzungsdauer von kraftbetätigten Hubzügen berechnen.Technisches Verständnis und sichere AnwendungNeben physikalischen Grundbegriffen stehen die Bewertung von Verschleiß, Schäden und Ablegereife sowie die vorbeugende Materialerhaltung und sachgerechte Lagerung im Fokus. Sie erfahren, wie WHZG und Anschlagmittel sicher zusammenwirken und wie Sie das Heben von Lasten sicher und regelkonform gestalten.Abschluss mit LernerfolgskontrolleDie Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Sachkunde zur eigenständigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 54Rechtssichere Umsetzung der Prüfpflichten im eigenen UnternehmenPraxisnahe Vermittlung technischer und rechtlicher InhalteNachweis der Qualifikation zur befähigten Person durch LernerfolgskontrolleDirekte Anwendbarkeit im Arbeitsalltag von Fachkräften in Wartung, Instandhaltung und Arbeitssicherheit

Regulärer Preis: Ab 299,00 €
Online
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Seilen, Ketten, Hebebändern

Anschlagmittel wie Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu garantieren. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 100-500 eigenverantwortlich Prüfungen durchzuführen. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die für die Sicherheit von Lastaufnahmemitteln verantwortlich sind und fundiertes Wissen über deren Aufbau, Funktion und Prüfkriterien benötigen.Praxisorientiertes Wissen für die Prüfung von AnschlagmittelnDie Schulung vermittelt umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, insbesondere nationale und internationale Vorschriften sowie berufsgenossenschaftliche Regelungen wie die DGUV Regel 100-500. Sie lernen die verschiedenen Arten von Anschlagmitteln kennen – von Stahldrahtseilen über Hebebänder bis hin zu Kombinationslösungen – und erfahren, wie deren Inventarisierung, Wartung und Prüfung fachgerecht durchgeführt werden.Technisches Verständnis und PrüfpraxisNeben den physikalischen Grundlagen des Hebens und Anschlagens von Lasten werden auch Aspekte wie Neigungswinkel, Schwerpunktlage und Anschlagarten behandelt. Die theoretische Vorbereitung auf die Prüftätigkeit umfasst die Beurteilung der Ablegereife, die Anwendung von mechanischen und elektromagnetischen Prüfverfahren sowie den Arbeitsschutz während der Prüfung. Die Schulung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle, die Ihre Qualifikation dokumentiert.Abschluss mit LernerfolgskontrolleDie Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen Blick:Qualifikation zur befähigten Person nach TRBS 1203 und BetrSichVFundiertes Wissen über Anschlagmittel, deren Aufbau und PrüfverfahrenSicherheit bei Transport- und Hebevorgängen erhöhenPraxisnahe Vorbereitung auf die Prüfung von Seilen, Ketten und HebebändernNachweis der Fachkunde durch Lernerfolgskontrolle

Regulärer Preis: Ab 299,00 €
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern

Die Schulung vermittelt praxisnahes Fachwissen zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen an Absetz- und Abrollcontainern. Teilnehmer erwerben die Sachkunde, um als befähigte Person die jährliche Prüfung von austauschbaren Absetz-und Abrollkippern gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV-Informationen 214-016 und 214-017 durchzuführen.Gesetzliche Grundlagen und PrüfpflichtGemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV-Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen Absetz- und Abrollcontainer vor der Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich geprüft werden. Diese Prüfungen sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und dürfen ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.Anforderungen an die befähigte PersonDie befähigte Person wird vom Unternehmer schriftlich beauftragt und kann aus dem eigenen Unternehmen stammen – beispielsweise ein Werkstattmeister oder eine technisch versierte Fachkraft. Voraussetzung ist eine nachweisbare Sachkunde im Umgang mit Containern und deren sicherheitstechnischer Bewertung. Die befähigte Person ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der übertragenen Aufgaben.UnternehmerpflichtenDer Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten befähigten Person. Er muss deren Fachwissen, Arbeitsweise und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig kontrollieren. Die Schulung unterstützt Unternehmen dabei, diese Verantwortung rechtssicher und praxisorientiert umzusetzen.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Sachkunde zur Prüfung von Absetz- und AbrollcontainernRechtssicherheit durch Schulung gemäß DGUV-Information 214-016 und 214-017Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und BetrSichVQualifikation zur befähigten Person im eigenen BetriebUnterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten

 
Inhouse
Gelbe und schwarze Container und Schläuche auf asphaltierter Staße.

Ziel dieser Schulung ist es, beauftragte und sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie den Vorgaben der GGVSEB rechtssicher und praxisnah zu unterweisen. Dazu zählen unter anderem Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponenten, Spediteure und Fahrzeugführer, die regelmäßig mit Gefahrgut umgehen. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung vorgeschrieben – gemäß Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR.Erfahrung aus der PraxisUnsere erfahrenen Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen des ADR und geben konkrete Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften im betrieblichen Alltag – verständlich, praxisorientiert und rechtssicher. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen ADR-konformen Schulungsnachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.Ihr Nutzen auf einen BlickRechtssichere Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR und GGVSEBVermittlung aktueller Inhalte bei Änderungen im GefahrgutrechtPraxisnahe Umsetzungshilfen durch erfahrene Gefahrgut-ReferentenSchulungsnachweis zur Vorlage bei BehördenIdeal für Personal in Logistik, Versand, Spedition und Gefahrguttransport

 
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