Ziel dieser Schulung ist es, beauftragte und sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie den Vorgaben der GGVSEB rechtssicher und praxisnah zu unterweisen. Dazu zählen unter anderem Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponenten, Spediteure und Fahrzeugführer, die regelmäßig mit Gefahrgut umgehen. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung vorgeschrieben – gemäß Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR.
Erfahrung aus der Praxis
Unsere erfahrenen Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen des ADR und geben konkrete Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften im betrieblichen Alltag – verständlich, praxisorientiert und rechtssicher. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen ADR-konformen Schulungsnachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Rechtssichere Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR und GGVSEB
- Vermittlung aktueller Inhalte bei Änderungen im Gefahrgutrecht
- Praxisnahe Umsetzungshilfen durch erfahrene Gefahrgut-Referenten
- Schulungsnachweis zur Vorlage bei Behörden
- Ideal für Personal in Logistik, Versand, Spedition und Gefahrguttransport
Wie lange dauert die Schulung?
09:00 - ca. 16:00 UhrAn wen richtet sich die Schulung?
Beauftragte und sonstige, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen, die einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Gefahrgutrecht abdecken müssen, wie z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal das für die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader, sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind.Welche Inhalte werden in der Schulung behandelt?
- ADR / GGVSEB
- Ausführungen der mitzuführenden Begleitpapiere
- richtiges Ausfüllen eines Beförderungspapiers
- mitzuführende Ausrüstungsgegenstände
- Versandstücke
- Bezettelung
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Verladung und Ladungssicherung
- Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis
- Das neue ADR 2023
Welcher Schulungsnachweis wird erworben?
Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf.Welche Leistungen sind im Preis enthalten?
Im Preis enthalten sind PDF-Seminarunterlage, Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf.Gut zu wissen
Gemäß Abschnitt 1.3.1 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, je nach Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden. Diese Schulungsnachweise können von der zuständigen Behörde eingefordert werden, auch wenn Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.219,00 €*
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
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