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Beratung der Fachkraft durch einen Betriebsarzt kann nun online und per Telefon erfolgen.

Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 - Was bedeutet das für Unternehmen?

Die zum Jahr 2025 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen mit sich. Sie zielt auf eine klarere Struktur, mehr Flexibilität in der Umsetzung und eine höhere Qualität im betrieblichen Arbeitsschutz – insbesondere zum Vorteil von Arbeitgebern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die ihre Aufgaben künftig zielgerichteter und bedarfsgerechter wahrnehmen können.

Hintergründe für die Überarbeitung

Unsere Arbeitswelt hat sich in den letzten 10 Jahren rasant verändert. Die Digitalisierung schreitet immer weiter fort, spätestens seit der Corona-Pandemie haben sich viele neue Arbeitsmodelle entwickelt und der Fachkräftemangel in fast allen Branchen wird immer gravierender. Dies sind auch die entscheidenden Gründe, warum sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Berufsgenossenschaften (BG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für eine Reform der DGUV Vorschrift 2 zusammengesetzt hat. In dieser Unfallverhütungsvorschrift geht es um die Organisation der Sicherheit und Gesundheit in Betrieben. Diese wird mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten definiert und ausgeführt. Um diese DGUV Vorschrift für Betriebe und besonders Arbeitgeber und Unternehmer verständlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten, haben die oben genannten Beteiligten am 29. November 2024 den aktuellen Mustertext beschlossen (s. dguv_vorschrift_2_mustertext_final_fassung_2024.pdf).

Welche konkreten Änderungen gibt es?

Die wesentlichen Änderungen in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sehen mehr Flexibilität und eine bessere Umsetzbarkeit für Betriebe vor. Dies beinhaltet mehr Spielraum bei der sicherheitstechnischen Betreuung, eine Integration von digitalen Betreuungslösungen sowie klarere Regelungen für Unternehmen. Direkt ergeben sich hieraus folgende Änderungen:

  • Gerade um den Fachkräftemangel von Betriebsärzten entgegenzuwirken, dürfen nun auch Betriebe mit bis zu 20 Angestellten an einem Kompetenzzentrum der Berufsgenossenschaften betreut werden, sofern sie sich erfolgreich qualifiziert haben. Dies war zuvor nur für Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten zulässig. Unternehmen können sich hier ab ihrer Gründung zur Organisation der Sicherheit und Gesundheit beraten lassen.
  • Konnten zuvor nur Ingenieure und Techniker eine Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren, ist dies nun für eine größere berufliche Bandbreite zugänglich, wie Psychologen, Biologen, Physiker, Ergonomen und weitere Fachrichtungen. Dies hat den großen Vorteil, dass sich Unternehmen gezielt eine Fachkraft suchen können, die auf ihre betrieblichen Bedürfnisse ausgelegt ist.
  • Wenn der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den örtlichen Begebenheiten des Unternehmens vertraut ist, darf nun auch eine Beratung per Telefon oder online erfolgen.
  • Dem Arbeitgeber wird es nun auch einfacher gemacht eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt zu finden, da diese durch eine verbesserte Qualitätskontrolle ab sofort jährlich einen Bericht über ihre Fort- und Weiterbildungen vorlegen müssen.
  • Auch die Zuordnung von Betrieben in eine Betreuungsgruppe ist nun einfacher gestaltet. Diese ist ab sofort abhängig von ihrer Branche und den möglichen Gefährdungen im Betrieb.

Was bedeuten die Änderungen für die Unternehmen?

Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 gibt es für Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch neue Herausforderungen. Die bestehenden Betreuungsmodelle müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Nutzung von digitalen Lösungen sollte integriert und die Schulung von Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit angegangen werden. Auch sollten Unternehmer abklären, welche Dokumentationsanforderungen für ihren Betrieb nun gelten und diese gegebenenfalls anpassen.

Online jährliche Pflichtunterweisungen absolvieren

Zur Unterstützung der Unterweisungspflicht bietet die MORAVIA Akademie neben Präsenzschulungen auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie z.B. in unseren Digitalen Unterweisungen - mit diesen können Sie/Ihre Mitarbeiter effizient und rechtssicher im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen oder  in unseren Digitalen Selbstlernkursen.


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Zugehörige Produkte

Inhouse
Seit dem 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Modul 2 richtet sich an Mitarbeiter*innen, die z. B. diisocyanathaltige Lacke mit dem Pinsel oder der Rolle auftragen oder aber auch beim Tauchen oder Gießen des entsprechenden Materials. In dieser Schulung werden die Risiken bei den unterschiedlichen Anwendungsgebieten und einzelnen Arbeitsschritten aufgezeigt und wie sich die Verwender vor Expositionen schützen können. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!
 
Inhouse
Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.  Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige VerantwortungEine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
 
Online
Inhouse
Die fachgerechte Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben ist eine zentrale Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Tiefbau. Diese Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zur Anwendung der DIN 4124 und DIN EN 1610 sowie zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, Verantwortliche in Planung, Ausführung und Überwachung in die Lage zu versetzen, Erdarbeiten sicher, regelkonform und wirtschaftlich umzusetzen.Rechtssicherheit und Praxiswissen für alle BeteiligtenOb bei der Planung von Verbauarten, der Auswahl geeigneter Sicherungssysteme oder der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – die Schulung bietet fundiertes Fachwissen für alle, die mit der Herstellung von Baugruben und Gräben betraut sind. Dabei werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen behandelt, die zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.Anhand konkreter Fallbeispiele und aktueller Regelwerke lernen die Teilnehmenden, wie sie sicheres Arbeiten im Graben gewährleisten, Verbauarten im Tiefbau korrekt anwenden und die Anforderungen aus DIN 4124 und DIN EN 1610 in der Praxis umsetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und Bauüberwachung.Ihr Nutzen auf einen BlickSicherheit bei der Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben erhöhenRechtliche Anforderungen aus DIN 4124, DIN EN 1610 und dem Arbeitsschutzgesetz sicher anwendenRisiken bei Erdarbeiten erkennen und wirksam minimierenFachgerechte Auswahl und Umsetzung von Verbauarten im TiefbauPraxisnahe Schulung mit direktem Bezug zu typischen Baustellensituationen

Ab 269,00 €*
Inhouse
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
 
Präsenz
Inhouse
Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.Hinweis: Seit dem 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft. Wichtige Änderungen ergeben sich vor allem für Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Diese müssen zeitnah ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfen, ggf. überarbeiten und die Leitern entsprechend nachrüsten.

Ab 379,00 €*
Online
Inhouse
Die Schulung vermittelt praxisnah, wie Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau systematisch erstellt und umgesetzt werden. Ziel ist es, Verantwortliche in Bauprojekten zu befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.Risiken erkennen, Sicherheit gewährleistenTeilnehmende lernen, wie sie typische Gefährdungen auf Baustellen – etwa durch Verkehrsführung, Erdarbeiten oder Maschinenbetrieb – fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch konkrete Umsetzungshilfen im Fokus. Die Inhalte richten sich insbesondere an Geschäftsführer, Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitende kommunaler Tiefbauämter, die für die Sicherheit auf Baustellen verantwortlich sind.Ihr Nutzen auf einen BlickSie kennen die rechtlichen Anforderungen des ArbeitsschutzesSie können Gefährdungsbeurteilungen im Straßenbau und Tiefbau strukturiert und rechtssicher erstellenSie lernen, typische Gefährdungen auf Baustellen zu erkennen und wirksam zu beurteilenSie setzen Schutzmaßnahmen gezielt und praxisnah umSie dokumentieren Ihre Beurteilungen fachgerecht und erfüllen Ihre Verantwortung als Führungskraft oder als SicherheitsfachkraftSie verbessern die Arbeitssicherheit im Betrieb und minimieren Haftungsrisiken

Ab 239,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln durch befähigte Personen ist vorgeschrieben und entscheidend für die Arbeitssicherheit im Transportwesen. In unserer praxisorientierten Schulung erwerben Teilnehmende die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 die Prüfung und Dokumentation von Zurrmitteln und Zubehör fachgerecht durchzuführen.Fachliche Qualifikation zur Prüfung von ZurrmittelnDie jährliche Prüfung von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Rundschlingen sowie deren Zubehör ist unerlässlich, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand dieser Hilfsmittel sicherzustellen. Die dafür benannte befähigte Person übernimmt diese Aufgabe, erkennt potenzielle Gefährdungen und gewährleistet den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel.Im Rahmen der eintägigen Schulung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und sind speziell auf Fachkräfte aus Logistik, Werkstatt und Instandhaltung zugeschnitten.Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten PersonNeben der technischen Qualifikation werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung im Betrieb sowie die Pflichten der befähigten Person umfassend dargestellt. So erhalten die Teilnehmenden ein ganzheitliches Verständnis für ihre Rolle im Rahmen der Ladungssicherung.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungs-HilfsmittelnQualifikation als befähigte Person gemäß TRBS 1203Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen nach VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195Sicherheit bei der Dokumentation und Durchführung von PrüfungenKlarheit über Rechte, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag

Ab 329,00 €*
Online
Inhouse
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.

Ab 299,00 €*
Inhouse
Diisocyanate sind unverzichtbare Bausteine in der Herstellung von Polyurethanen und finden sich in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken. Sie sind in vielen Branchen im Einsatz, darunter Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien und viele mehr.Diisocyanate können zu Sensibilisierungen führen und berufsbedingte Atemwegs- und Hauterkrankungen auslösen. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, vermittelt die Schulung den sicheren Umgang mit diesen Stoffen. Unsere Experten vermitteln praxisnahes Wissen, das speziell auf die Bedürfnisse von Handwerkern und Bauarbeitern zugeschnitten ist. Die EU Verordnung 2020/1149 regelt die Verwendung von Diisocyanaten. Seit 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten oder mit Gemischen mit einem Diisocyanatgehalt von 0,1 Gewichtsprozent nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!
 
Präsenz
Inhouse
Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz kann die Ursache für die Entstehung von schwerwiegenden Berufskrankheiten und von Arbeitsunfällen sein. Das Seminar klärt die wichtigsten Fragen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Gefahrstoffmanagements und erleichtert somit die tägliche Arbeit aller Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen in Berührung stehen. Das Gefahrstoffrecht wird vor allem durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bestimmt. Mit dem Besuch unseres Seminars werden die Teilnehmer befähigt, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Anforderungen entsprechend sicher zu organisieren und durchzuführen.

Ab 369,00 €*
Online
Inhouse
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203Die Ausbildung und Qualifikation von Befähigten Personen ist unerlässlich, um die Sicherheit beim Einsatz von Anschlagmitteln zu gewährleisten. Diese Personen müssen über umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften, Normen und technischen Rahmenbedingungen verfügen.Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Prüfung von AnschlagmittelnZudem sollten Befähigte Personen in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich dazu bei, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und damit die Sicherheit aller Beteiligten während des Transport- und Hebevorgangs gewährleistet ist.

Ab 299,00 €*
Online
Inhouse
Inzwischen sind Lithium-Ionen-Batterien (LIB) aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Smartphones, Notebooks, elektrische Geräte mit Akku, Baumaschinen, Elektrostapler, E-Autos im betrieblichen Fuhrpark und viele mehr sind für uns jederzeit betriebsbereit. Vorausgesetzt, es erfolgt eine sachgerechte Handhabung. Bei technischen Mängeln oder fehlerhafter Handhabung können allerdings Defekte auftreten, die zum Batteriebrand und somit weitreichenden Konsequenzen führen. Deshalb wurde vor Kurzem die DGUV Information 205-041 herausgegeben. Die Schulung kombiniert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer allgemein mit einer zusätzlichen Qualifikation, so dass Sie die Gefahren bei Lagerung und Transport frühzeitig erkennen und durch sachgerechten Umgang Brände verhindern können. Sollte es doch zum Brand kommen, wissen Sie, welche Maßnahmen umgehend zu ergreifen sind (ASR A2.2) um Personen- und Sachschäden zu minimieren.

Ab 189,00 €*
Inhouse
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein.In diesem 2-tägigen Lehrgang erhalten Sie die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.
 
Inhouse
Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
 
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Präsenz
Inhouse
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

Ab 269,00 €*
Inhouse
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen austauschbare Abroll- und Absetzkipper vor der Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person, die der Unternehmer (schriftlich) beauftragt, durchgeführt werden. Diese Person kann aus dem eigenen Unternehmen kommen (z. B. Werkstattmeister) und muss entsprechend sachkundig sein. Die zur Prüfung befähigte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Unternehmer ist für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und muss deren Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.
 
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