Aktualisierung der DGUV Vorschrift 2 - Was bedeutet das für Unternehmen?
Die zum Jahr 2025 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt wichtige Neuerungen für Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen mit sich. Sie zielt auf eine klarere Struktur, mehr Flexibilität in der Umsetzung und eine höhere Qualität im betrieblichen Arbeitsschutz – insbesondere zum Vorteil von Arbeitgebern, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, die ihre Aufgaben künftig zielgerichteter und bedarfsgerechter wahrnehmen können.
Hintergründe für die Überarbeitung
Unsere Arbeitswelt hat sich in den letzten 10 Jahren rasant verändert. Die Digitalisierung schreitet immer weiter fort, spätestens seit der Corona-Pandemie haben sich viele neue Arbeitsmodelle entwickelt und der Fachkräftemangel in fast allen Branchen wird immer gravierender. Dies sind auch die entscheidenden Gründe, warum sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Berufsgenossenschaften (BG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für eine Reform der DGUV Vorschrift 2 zusammengesetzt hat.
In dieser Unfallverhütungsvorschrift geht es um die Organisation der Sicherheit und Gesundheit in Betrieben. Diese wird mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten definiert und ausgeführt. Um diese DGUV Vorschrift für Betriebe und besonders Arbeitgeber und Unternehmer verständlicher und anwenderfreundlicher zu gestalten, haben die oben genannten Beteiligten am 29. November 2024 den aktuellen Mustertext beschlossen (s. dguv_vorschrift_2_mustertext_final_fassung_2024.pdf).
Welche konkreten Änderungen gibt es?
Die wesentlichen Änderungen in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sehen mehr Flexibilität und eine bessere Umsetzbarkeit für Betriebe vor. Dies beinhaltet mehr Spielraum bei der sicherheitstechnischen Betreuung, eine Integration von digitalen Betreuungslösungen sowie klarere Regelungen für Unternehmen. Direkt ergeben sich hieraus folgende Änderungen:
- Gerade um den Fachkräftemangel von Betriebsärzten entgegenzuwirken, dürfen nun auch Betriebe mit bis zu 20 Angestellten an einem Kompetenzzentrum der Berufsgenossenschaften betreut werden, sofern sie sich erfolgreich qualifiziert haben. Dies war zuvor nur für Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten zulässig. Unternehmen können sich hier ab ihrer Gründung zur Organisation der Sicherheit und Gesundheit beraten lassen.
- Konnten zuvor nur Ingenieure und Techniker eine Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren, ist dies nun für eine größere berufliche Bandbreite zugänglich, wie Psychologen, Biologen, Physiker, Ergonomen und weitere Fachrichtungen. Dies hat den großen Vorteil, dass sich Unternehmen gezielt eine Fachkraft suchen können, die auf ihre betrieblichen Bedürfnisse ausgelegt ist.
- Wenn der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit den örtlichen Begebenheiten des Unternehmens vertraut ist, darf nun auch eine Beratung per Telefon oder online erfolgen.
- Dem Arbeitgeber wird es nun auch einfacher gemacht eine geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt zu finden, da diese durch eine verbesserte Qualitätskontrolle ab sofort jährlich einen Bericht über ihre Fort- und Weiterbildungen vorlegen müssen.
- Auch die Zuordnung von Betrieben in eine Betreuungsgruppe ist nun einfacher gestaltet. Diese ist ab sofort abhängig von ihrer Branche und den möglichen Gefährdungen im Betrieb.
Was bedeuten die Änderungen für die Unternehmen?
Mit der neuen DGUV Vorschrift 2 gibt es für Unternehmen mehr Flexibilität, aber auch neue Herausforderungen. Die bestehenden Betreuungsmodelle müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Nutzung von digitalen Lösungen sollte integriert und die Schulung von Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit angegangen werden. Auch sollten Unternehmer abklären, welche Dokumentationsanforderungen für ihren Betrieb nun gelten und diese gegebenenfalls anpassen.
Online jährliche Pflichtunterweisungen absolvieren
Zur Unterstützung der Unterweisungspflicht bietet die MORAVIA Akademie neben Präsenzschulungen auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie z.B. in unseren Digitalen Unterweisungen - mit diesen können Sie/Ihre Mitarbeiter effizient und rechtssicher im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen oder in unseren Digitalen Selbstlernkursen.
Zugehörige Produkte
Seit dem 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Modul 2 richtet sich an Mitarbeiter*innen, die z. B. diisocyanathaltige Lacke mit dem Pinsel oder der Rolle auftragen oder aber auch beim Tauchen oder Gießen des entsprechenden Materials. In dieser Schulung werden die Risiken bei den unterschiedlichen Anwendungsgebieten und einzelnen Arbeitsschritten aufgezeigt und wie sich die Verwender vor Expositionen schützen können. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!
Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert. Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige VerantwortungEine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.
Die fachgerechte Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben ist eine zentrale Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Tiefbau. Diese Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zur Anwendung der DIN 4124 und DIN EN 1610 sowie zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, Verantwortliche in Planung, Ausführung und Überwachung in die Lage zu versetzen, Erdarbeiten sicher, regelkonform und wirtschaftlich umzusetzen.Rechtssicherheit und Praxiswissen für alle BeteiligtenOb bei der Planung von Verbauarten, der Auswahl geeigneter Sicherungssysteme oder der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – die Schulung bietet fundiertes Fachwissen für alle, die mit der Herstellung von Baugruben und Gräben betraut sind. Dabei werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen behandelt, die zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.Anhand konkreter Fallbeispiele und aktueller Regelwerke lernen die Teilnehmenden, wie sie sicheres Arbeiten im Graben gewährleisten, Verbauarten im Tiefbau korrekt anwenden und die Anforderungen aus DIN 4124 und DIN EN 1610 in der Praxis umsetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und Bauüberwachung.Ihr Nutzen auf einen BlickSicherheit bei der Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben erhöhenRechtliche Anforderungen aus DIN 4124, DIN EN 1610 und dem Arbeitsschutzgesetz sicher anwendenRisiken bei Erdarbeiten erkennen und wirksam minimierenFachgerechte Auswahl und Umsetzung von Verbauarten im TiefbauPraxisnahe Schulung mit direktem Bezug zu typischen Baustellensituationen
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.Wissen der befähigten Person zur Prüfung von HubarbeitsbühnenZusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese Schulung qualifiziert Teilnehmende zur befähigten Person, um Leitern und Tritte prüfen zu können – rechtssicher, praxisnah und gemäß den Anforderungen der DGUV Information 208-216 sowie der BetrSichV.Praxisorientierte Inhalte für FachverantwortlicheOb in Industrie, Verwaltung oder öffentlichen Einrichtungen: Die sichere Nutzung und regelmäßige Kontrolle von Steighilfen ist unerlässlich. In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden, wie sie Leiterprüfungen nach DIN EN 131 fachgerecht durchführen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Prüfmethoden im Fokus.Für wen ist die Schulung geeignet?Die Inhalte richten sich insbesondere an Sicherheitsbeauftragte, technische Mitarbeitende, Hausmeister, sowie Betriebsleiter, die für die Organisation und Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind.Ihr Nutzen auf einen BlickQualifikation zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und TrittenSicherheit bei der Anwendung der BetrSichV und relevanter NormenPraxisnahe Vermittlung von Prüfmethoden und DokumentationMinimierung von Unfallrisiken durch fachgerechte KontrolleNachweisbare Kompetenz gegenüber Behörden und Versicherungen
Die Schulung vermittelt praxisnah, wie Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau systematisch erstellt und umgesetzt werden. Ziel ist es, Verantwortliche in Bauprojekten zu befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.Risiken erkennen, Sicherheit gewährleistenTeilnehmende lernen, wie sie typische Gefährdungen auf Baustellen – etwa durch Verkehrsführung, Erdarbeiten oder Maschinenbetrieb – fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch konkrete Umsetzungshilfen im Fokus. Die Inhalte richten sich insbesondere an Geschäftsführer, Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitende kommunaler Tiefbauämter, die für die Sicherheit auf Baustellen verantwortlich sind.Ihr Nutzen auf einen BlickSie kennen die rechtlichen Anforderungen des ArbeitsschutzesSie können Gefährdungsbeurteilungen im Straßenbau und Tiefbau strukturiert und rechtssicher erstellenSie lernen, typische Gefährdungen auf Baustellen zu erkennen und wirksam zu beurteilenSie setzen Schutzmaßnahmen gezielt und praxisnah umSie dokumentieren Ihre Beurteilungen fachgerecht und erfüllen Ihre Verantwortung als Führungskraft oder als SicherheitsfachkraftSie verbessern die Arbeitssicherheit im Betrieb und minimieren Haftungsrisiken
Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln durch befähigte Personen ist vorgeschrieben und entscheidend für die Arbeitssicherheit im Transportwesen. In unserer praxisorientierten Schulung erwerben Teilnehmende die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 die Prüfung und Dokumentation von Zurrmitteln und Zubehör fachgerecht durchzuführen.Fachliche Qualifikation zur Prüfung von ZurrmittelnDie jährliche Prüfung von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Rundschlingen sowie deren Zubehör ist unerlässlich, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand dieser Hilfsmittel sicherzustellen. Die dafür benannte befähigte Person übernimmt diese Aufgabe, erkennt potenzielle Gefährdungen und gewährleistet den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel.Im Rahmen der eintägigen Schulung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und sind speziell auf Fachkräfte aus Logistik, Werkstatt und Instandhaltung zugeschnitten.Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten PersonNeben der technischen Qualifikation werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung im Betrieb sowie die Pflichten der befähigten Person umfassend dargestellt. So erhalten die Teilnehmenden ein ganzheitliches Verständnis für ihre Rolle im Rahmen der Ladungssicherung.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungs-HilfsmittelnQualifikation als befähigte Person gemäß TRBS 1203Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen nach VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195Sicherheit bei der Dokumentation und Durchführung von PrüfungenKlarheit über Rechte, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen regelmäßigen Prüfungen, die gemäß DGUV Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Diese Prüfungen dürfen durch eine befähigte Person im eigenen Unternehmen vorgenommen werden – vorausgesetzt, sie verfügt über die notwendige Sachkunde nach TRBS 1203. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Qualifikation, um die Prüfungen rechtssicher und fachgerecht selbst durchzuführen und zu dokumentieren.Rechtssicherheit und Praxiswissen für FachkräfteDie Schulung vermittelt fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen, darunter die Betriebssicherheitsverordnung, nationale und internationale Regelwerke sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften wie DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8. Sie lernen, wie Sie Herstellerangaben korrekt berücksichtigen, Arbeitsmittel inventarisieren und die theoretische Nutzungsdauer von kraftbetätigten Hubzügen berechnen.Technisches Verständnis und sichere AnwendungNeben physikalischen Grundbegriffen stehen die Bewertung von Verschleiß, Schäden und Ablegereife sowie die vorbeugende Materialerhaltung und sachgerechte Lagerung im Fokus. Sie erfahren, wie WHZG und Anschlagmittel sicher zusammenwirken und wie Sie das Heben von Lasten sicher und regelkonform gestalten.Abschluss mit LernerfolgskontrolleDie Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Sachkunde zur eigenständigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 54Rechtssichere Umsetzung der Prüfpflichten im eigenen UnternehmenPraxisnahe Vermittlung technischer und rechtlicher InhalteNachweis der Qualifikation zur befähigten Person durch LernerfolgskontrolleDirekte Anwendbarkeit im Arbeitsalltag von Fachkräften in Wartung, Instandhaltung und Arbeitssicherheit
Diisocyanate sind unverzichtbare Bausteine in der Herstellung von Polyurethanen und finden sich in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken. Sie sind in vielen Branchen im Einsatz, darunter Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien und viele mehr.Diisocyanate können zu Sensibilisierungen führen und berufsbedingte Atemwegs- und Hauterkrankungen auslösen. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, vermittelt die Schulung den sicheren Umgang mit diesen Stoffen. Unsere Experten vermitteln praxisnahes Wissen, das speziell auf die Bedürfnisse von Handwerkern und Bauarbeitern zugeschnitten ist. Die EU Verordnung 2020/1149 regelt die Verwendung von Diisocyanaten. Seit 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten oder mit Gemischen mit einem Diisocyanatgehalt von 0,1 Gewichtsprozent nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!
Gefahrstoffe am Arbeitsplatz stellen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit und Sicherheit dar. Sie können zu Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und langfristigen Umweltschäden führen. Unsere Schulung vermittelt fundiertes Wissen über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und unterstützt Fachkräfte dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig umzusetzen und Risiken wirksam zu minimieren.Gefahrstoffmanagement rechtssicher und praxisorientiert gestaltenDie Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), REACH, GHS/CLP, das Chemikaliengesetz sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Dabei wird praxisnah vermittelt, wie Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicher organisiert und durchgeführt werden können – von der Gefährdungsbeurteilung über die Erstellung von Betriebsanweisungen bis hin zur Lagerung und dem richtigen Verhalten bei Unfällen.Für alle, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder Verantwortung tragenDie Schulung richtet sich an Gefahrstoff- und Umweltschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Verantwortliche im Gefahrstoffmanagement und in der Logistik sowie an Mitarbeitende aus den Bereichen Chemie, Lagerwesen, Entsorgung, Verladung und alle, die Gefahrstoffe am Arbeitsplatz handhaben, kontrollieren oder delegieren.Ihr Nutzen auf einen Blick Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen erhöhenRechtliche Vorgaben sicher anwendenPraktische Umsetzung im Betriebsalltag erleichternRisiken erkennen und gezielt minimierenVerantwortlichkeiten klar definieren und delegieren15% Gruppenrabatt ab 3 Anmeldungen
Anschlagmittel wie Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu garantieren. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 100-500 eigenverantwortlich Prüfungen durchzuführen. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die für die Sicherheit von Lastaufnahmemitteln verantwortlich sind und fundiertes Wissen über deren Aufbau, Funktion und Prüfkriterien benötigen.Praxisorientiertes Wissen für die Prüfung von AnschlagmittelnDie Schulung vermittelt umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, insbesondere nationale und internationale Vorschriften sowie berufsgenossenschaftliche Regelungen wie die DGUV Regel 100-500. Sie lernen die verschiedenen Arten von Anschlagmitteln kennen – von Stahldrahtseilen über Hebebänder bis hin zu Kombinationslösungen – und erfahren, wie deren Inventarisierung, Wartung und Prüfung fachgerecht durchgeführt werden.Technisches Verständnis und PrüfpraxisNeben den physikalischen Grundlagen des Hebens und Anschlagens von Lasten werden auch Aspekte wie Neigungswinkel, Schwerpunktlage und Anschlagarten behandelt. Die theoretische Vorbereitung auf die Prüftätigkeit umfasst die Beurteilung der Ablegereife, die Anwendung von mechanischen und elektromagnetischen Prüfverfahren sowie den Arbeitsschutz während der Prüfung. Die Schulung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle, die Ihre Qualifikation dokumentiert.Abschluss mit LernerfolgskontrolleDie Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen Blick:Qualifikation zur befähigten Person nach TRBS 1203 und BetrSichVFundiertes Wissen über Anschlagmittel, deren Aufbau und PrüfverfahrenSicherheit bei Transport- und Hebevorgängen erhöhenPraxisnahe Vorbereitung auf die Prüfung von Seilen, Ketten und HebebändernNachweis der Fachkunde durch Lernerfolgskontrolle
Lithium-Ionen-Batterien sind heute fester Bestandteil des Arbeitsalltags – ob in Elektrowerkzeugen, Baumaschinen, Elektrostaplern, E-Fahrzeugen oder anderen akkubetriebenen Arbeitsmitteln. Gerade in Branchen wie Logistik, Bau und Handwerk oder an Flughäfen ist der sachgerechte Umgang mit diesen Energiespeichern entscheidend für die Sicherheit im Betrieb.Brandschutzhelfer-Schulung mit Fokus auf Lithium-Brände in betrieblichen AnwendungenDiese Schulung vermittelt fundiertes Wissen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2 und erweitert dieses gezielt um die Zusatzqualifikation zum Umgang mit Lithium-Bränden. Sie lernen, wie Sie Risiken frühzeitig erkennen, präventive Maßnahmen ergreifen und im Ernstfall schnell und richtig reagieren – gemäß den aktuellen Vorgaben der DGUV Information 205-041.Die Inhalte sind speziell auf die Anforderungen von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitenden mit täglichem Akkueinsatz zugeschnitten. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung – mit realitätsnahen Übungen an Firetrainern, Fahrzeugen und akkubetriebenen Geräten.Ihr Nutzen auf einen BlickKombination aus Brandschutzhelfer-Ausbildung und Spezialwissen zu Lithium-Ionen-AkkusSicherheit im Umgang mit Lithium-Bränden – von der Lagerung bis zur BrandbekämpfungPraxisnahe Übungen mit typischen Arbeitsmitteln aus Ihrem UnternehmensalltagOrientierung an aktuellen rechtlichen Grundlagen: ArbSchG, ASR A2.2, DGUV 205-041Optional: Branchenspezifische Inhouse-Schulungen für Logistik oder Handwerk
Wer im Arbeitsalltag mit elektrischen Geräten oder Anlagen zu tun hat, muss über die Gefahren des elektrischen Stroms Bescheid wissen – selbst wenn es sich nur um das Wechseln einer Glühlampe handelt. Deshalb ist eine Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) Pflicht. Auch Mitarbeitende, die elektrische Betriebsräume nur betreten, ohne dort zu arbeiten, benötigen diese Unterweisung.Das Seminar „EuPH – Elektrotechnisch unterwiesene Person mit Prüfhelferqualifikation” geht noch einen Schritt weiter: Neben dem grundlegenden Sicherheitswissen lernen die Teilnehmenden zusätzliche Kompetenzen, z. B. wie unter Anleitung einer Elektrofachkraft Messungen und Prüfungen an elektrischen Geräten durchzuführen sind. Sie erhalten in diesem 2-tägigen Lehrgang die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.
Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen. Dieses Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle und die Unterweisung ist jährlich aufzufrischen. Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.
Die Schulung vermittelt praxisnahes Fachwissen zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen an Absetz- und Abrollcontainern. Teilnehmer erwerben die Sachkunde, um als befähigte Person die jährliche Prüfung von austauschbaren Absetz-und Abrollkippern gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV-Informationen 214-016 und 214-017 durchzuführen.Gesetzliche Grundlagen und PrüfpflichtGemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV-Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen Absetz- und Abrollcontainer vor der Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich geprüft werden. Diese Prüfungen sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und dürfen ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.Anforderungen an die befähigte PersonDie befähigte Person wird vom Unternehmer schriftlich beauftragt und kann aus dem eigenen Unternehmen stammen – beispielsweise ein Werkstattmeister oder eine technisch versierte Fachkraft. Voraussetzung ist eine nachweisbare Sachkunde im Umgang mit Containern und deren sicherheitstechnischer Bewertung. Die befähigte Person ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der übertragenen Aufgaben.UnternehmerpflichtenDer Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten befähigten Person. Er muss deren Fachwissen, Arbeitsweise und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig kontrollieren. Die Schulung unterstützt Unternehmen dabei, diese Verantwortung rechtssicher und praxisorientiert umzusetzen.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Sachkunde zur Prüfung von Absetz- und AbrollcontainernRechtssicherheit durch Schulung gemäß DGUV-Information 214-016 und 214-017Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und BetrSichVQualifikation zur befähigten Person im eigenen BetriebUnterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten