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Jährliche Unterweisung für Bediener von Teleskopladern

Jährliche Unterweisung für Inhaber von Bedienerausweisen
Grüner Teleskoplader transportiert Behälter
Inhouse

Gemäß TRBS 1116 § 3.4 (5) und § 12 Absatz 1 Satz 3 BetrSichV sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeitenden nach der Erstunterweisung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Diese jährliche Unterweisung für Teleskoplader-Bediener dient der Vertiefung bestehender Kenntnisse und der Sensibilisierung für aktuelle Gefahrensituationen im Arbeitsalltag.

Praxisnahe Inhalte für mehr Sicherheit im Betrieb

Unsere Schulung richtet sich an Bediener von Teleskopladern, die ihre Qualifikation auffrischen müssen, sowie an Verantwortliche in Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Unterweisungspflicht nachkommen. Der Referent geht gezielt auf die betrieblichen Gegebenheiten und die eingesetzten Teleskoplader ein. Dabei können – basierend auf der Wirksamkeitskontrolle – wechselnde Schwerpunkte gesetzt werden, um die Inhalte optimal auf die Teilnehmer abzustimmen.

Die Sicherheitsunterweisung Teleskoplader wird schriftlich dokumentiert und erfüllt alle Anforderungen an eine Pflichtunterweisung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im Umgang mit Teleskopladern 
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur jährlichen Unterweisung
  • Praxisnahe Vermittlung durch erfahrene Referenten 
  • Berücksichtigung individueller Betriebsbedingungen
  • Schriftliche Dokumentation der Unterweisung 
  • Als Inhouse Maßnahme können auch mehrere Unterweisungsthemen an einem Tag gebündelt werden

Die Ausbildung zum Bediener von Teleskopladern bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Ausbildung zum Teleskopstaplerfahrer

Beschreibung

Wie lange dauert die Schulung?

09:00 - ca. 16:30 Uhr

An wen richtet sich die Schulung?

Führer von Teleskopstaplern, die bereits im Besitz eines Bedienerausweises sind.

Welche Inhalte werden in der Schulung behandelt?

  • Gesetzliche Grundlagen (BetrSichVO und DGUV Regel 100-500 )
  • Aktuelle Änderungen der Vorschriften
  • Aufgaben und Verantwortung des Teleskopfahrers
  • Inbetriebnahme und tägliche Einsatzprüfung von Teleskopgeräten
  • Standsicherheit und Sicherheitsabstände
  • Betriebsanweisungen
  • Unfallgefahren
  • Weitere Inhalte nach Absprache

Welcher Schulungsnachweis wird erworben?

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Teilnehmer den von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis für Teleskopstapler gem. DGUV 308-009.

Gut zu wissen

Seit 03/2023 gilt die TRBS 1116. Diese neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Anforderungen an
  • die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden,
  • die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und
  • die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Er hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Dazu ist eine ausreichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten erforderlich. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. .
Haben Sie noch Fragen?

Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Ihre Ansprechpartner

Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Frau Julia Diefenbach
Tel. 0611 9502-323  

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