Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Sie erfahren bei dieser Unterweisung die aktuellen Anforderungen und rechtlichen Neuerungen. Ihre Kenntnisse zum Verhalten und Bedienen bei der Kranarbeit werden aufgefrischt und sie kommen so Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Neben der allgemeinen Pflicht zur jährlichen Unterweisung ist auch bei Änderung der Einsatzbedingungen (z. B. anderer Krantyp, Änderung der Steuerung) eine entsprechende neue Unterweisung erforderlich.
Schulungsdauer
09:00 - ca. 13:00 UhrZielgruppe
Kranführer für Brücken-, Portal- und HallenkraneInhalte
Inhalte Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
- Pflege und Wartung,
- Verhalten bei Störungen
Schulungsnachweis
Teilnahmebescheinigung, Eintrag im Sicherheitspass bzw. FahrausweisGut zu wissen
Voraussetzung: Fahrausweis vorhanden, Erfahrung in der Kranbedienung, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen SpracheDie MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Herr Bernd Kalaitzi
Tel. 0611 9502-322