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Jährliche Unterweisung für Kranführer

von Brücken-, Portal- und Hallenkranen
Unterweisung eines Mitarbeiters für die Weilerbildung des Kranführers
Inhouse

Kranführer und Kranbediener sind gesetzlich verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Diese jährliche Unterweisung für Kranführer vermittelt die aktuellen rechtlichen Anforderungen und sicherheitsrelevanten Neuerungen im Umgang mit Krananlagen – praxisnah, kompakt und gesetzeskonform.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Anforderungen

Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 („Unterweisung der Versicherten“) müssen Führer und Bediener von Kranen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Diese Pflichtunterweisung stellt sicher, dass alle Beteiligten über den neuesten Stand der Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind. Auch bei Änderungen der Einsatzbedingungen – etwa durch den Einsatz eines anderen Krantyps oder einer neuen Steuerung – ist eine zusätzliche Unterweisung erforderlich.

Auffrischung von Wissen und Handlungssicherheit

In dieser Kranführerschulung zur Auffrischung werden die wichtigsten Inhalte zur sicheren Bedienung von Krananlagen wiederholt. Die Teilnehmer lernen, wie sie Risiken im Arbeitsalltag erkennen und vermeiden, und wie sie ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der aktuellen DGUV-Vorgaben sicher ausführen.

Ihr Nutzen auf einen Blick

Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Kranführer-Unterweisung

  • Auffrischung und Vertiefung des sicherheitsrelevanten Fachwissens
  • Vermittlung aktueller rechtlicher Änderungen und technischer Neuerungen
  • Erhöhung der Sicherheit bei Kranarbeiten im Betrieb
  • Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung für Kranführer
  • Als Inhouse Maßnahme können auch mehrere Unterweisungsthemen an einem Tag gebündelt werden

Die Ausbildung zum Kranführer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Kranführer Brücken-, Portal- und Hallenkrane (flurgesteuert)

Wie lange dauert die Schulung?

09:00 - ca. 13:00 Uhr

An wen richtet sich die Schulung?

Kranführer für Brücken-, Portal- und Hallenkrane

Welche Inhalte werden in der Schulung behandelt?

Inhalte Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
  • Pflege und Wartung,
  • Verhalten bei Störungen

Welcher Schulungsnachweis wird erworben?

Teilnahmebescheinigung, Eintrag im Sicherheitspass bzw. Fahrausweis

Gut zu wissen

Voraussetzung: Fahrausweis vorhanden, Erfahrung in der Kranbedienung, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Haben Sie noch Fragen?

Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Ihre Ansprechpartner

Frau Sabine Jendryschik
Tel. 0611 9502-350
Frau Julia Diefenbach
Tel. 0611 9502-323  

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