25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität

Jährliche Unterweisung für Kranführer

von Brücken-, Portal- und Hallenkranen
Unterweisung eines Mitarbeiters für die Weilerbildung des Kranführers
Inhouse

Gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Sie erfahren bei dieser Unterweisung die aktuellen Anforderungen und rechtlichen Neuerungen. Ihre Kenntnisse zum Verhalten und Bedienen bei der Kranarbeit werden aufgefrischt und sie kommen so Ihrer Weiterbildungspflicht nach.

Neben der allgemeinen Pflicht zur jährlichen Unterweisung ist auch bei Änderung der Einsatzbedingungen (z. B. anderer Krantyp, Änderung der Steuerung) eine entsprechende neue Unterweisung erforderlich.

Schulungsdauer

09:00 - ca. 13:00 Uhr

Zielgruppe

Kranführer für Brücken-, Portal- und Hallenkrane

Inhalte

Inhalte Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
  • Pflege und Wartung,
  • Verhalten bei Störungen

Schulungsnachweis

Teilnahmebescheinigung, Eintrag im Sicherheitspass bzw. Fahrausweis

Gut zu wissen

Voraussetzung: Fahrausweis vorhanden, Erfahrung in der Kranbedienung, gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25), ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
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Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.

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Tel. 0611 9502-350
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