Jährliche Unterweisung Erdbaumaschinenführer

gemäß DGUV V1 und§ 4
Inhouse
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Beschreibung

Schulungsdauer

09:00 - ca. 16:30 Uhr

Zielgruppe

Inhaber von Fahrausweisen zum Führen von Erdbaumaschinen

Inhalte

Inhalte
  • Auffrischung rechtliche Grundlagen
  • Begriffsbestimmungen - Maschinentypen
  • Pflichten der Erdbaumaschinenführer
  • Erfahrungen aus der Praxis
  • Gefahrenanalyse, Unfallrisiko minimieren
  • Pflege und Wartung

In Schulungsgebühr enthalten

Schulungsbescheinigung und Eintrag im Fahrausweis, Sicherheitspass nach Bedarf und seminarbegleitende Unterlagen
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Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.

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