ADR 2027: Diese Änderungen gelten ab dem 01.01.2027
Die ADR 2027 bringt zahlreiche Änderungen für den Gefahrguttransport auf der Straße. Für Gefahrgutbeauftragte, Verlader, Transportunternehmen und Logistikverantwortliche ist es wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen. Denn bereits ab dem 01. Januar 2027 tritt die neue Fassung des ADR in Kraft. Nach der sechsmonatigen Übergangsfrist müssen die Regelungen spätestens ab 01. Juli 2027 verbindlich angewendet werden.
In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der ADR 2027 und erfahren, welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben.
Was ist die ADR?
Die ADR (Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) ist das internationale Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Alle zwei Jahre wird sie überarbeitet, um neue technische Entwicklungen, Erkenntnisse aus der Praxis sowie gestiegene Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.
Die neue Ausgabe der ADR wird voraussichtlich rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der ADR 2027 veröffentlicht.
Warum wird die ADR regelmäßig angepasst?
Die Anforderungen an den Gefahrguttransport verändern sich kontinuierlich. Neue Batterietechnologien, innovative Gefahrstoffe und praktische Erfahrungen aus Transport und Einsatzgeschehen machen regelmäßige Anpassungen notwendig. Mit jeder Überarbeitung verfolgt die ADR mehrere Ziele:
Verbesserung der Sicherheit im Gefahrguttransport
- Anpassung an neue Technologien und Gefahrstoffe
- Präzisierung bestehender Vorschriften
- Vereinfachung einzelner Regelungen
- Angleichung internationaler Vorschriften
Die wichtigsten Änderungen der ADR 2027
Die vollständige Liste aller Änderungen umfasst mehrere hundert Seiten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Neue Begriffsbestimmungen
Zur besseren Verständlichkeit erhält die ADR einen eigenen Abschnitt mit zentralen Begriffsdefinitionen. Dadurch sollen Auslegungsspielräume reduziert werden.
Neue Grenzwerte für Druckgefäße
Für Druckgefäße werden neue Grenzwerte hinsichtlich des Druck-Volumen-Produkts (pV-Produkt) eingeführt.
Flüssiggas mit höherem Dimethylether-Anteil
Flüssiggas darf künftig bis zu 12 Masse-% Dimethylether enthalten.
Änderungen in Tabelle A
Die Gefahrgutliste (Tabelle A) wird erweitert und angepasst:
- vier neue UN-Nummern
- Streichung der UN 2941
- Änderungen bei insgesamt 185 bestehenden Einträgen
Mehr Möglichkeiten bei Auffrischungsschulungen
Auffrischungsschulungen dürfen künftig auch vollständig als Fernunterricht oder E-Learning durchgeführt werden. Dadurch wird die Weiterbildung flexibler und leichter planbar.
Neuer Abschnitt 6.9.3
Mit dem neuen Abschnitt 6.9.3 werden Anforderungen an die Bedienungsausrüstung von Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen geregelt.
Verschärfte Freistellungen
Mehrere bisherige Freistellungen werden angepasst oder eingeschränkt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob bisher genutzte Erleichterungen künftig noch gelten.
Beispiel: Neue UN-Nummern für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien
Eine besonders wichtige Änderung betrifft die bisherige Bezeichnung der UN 3536.
Bislang wurde die UN 3536 allgemein für Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten verwendet. Künftig erfolgt eine eindeutige Trennung:
- UN 3536 – Lithium-Ionen-Batterien
- UN 3563 – Lithium-Metall-Batterien
- UN 3564 – Natrium-Ionen-Batterien in Güterbeförderungseinheiten
Warum ist diese Änderung wichtig?
Vor allem für Einsatzkräfte im Ernstfall schafft die neue Zuordnung mehr Sicherheit. Bei einem Unfall lässt sich anhand der UN-Nummer sofort erkennen, um welchen Batterietyp es sich handelt. Dadurch können geeignete Lösch- und Sicherheitsmaßnahmen schneller eingeleitet werden.
Zusätzlich wird eine neue Sondervorschrift 410 (SV 410) eingeführt. Sie regelt die Einstufung und den Transport sogenannter Hybridbatterien.
Fazit: Jetzt auf die ADR 2027 vorbereiten
Die ADR 2027 bringt zahlreiche Änderungen für den Gefahrguttransport. Während einige Regelungen präzisiert oder verschärft werden, sorgen andere für mehr Klarheit und eine einfachere Anwendung in der Praxis.
Unternehmen sollten die neuen Vorschriften frühzeitig prüfen und interne Prozesse sowie Schulungen entsprechend anpassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Gefahrguttransporte auch nach dem 01. Juli 2027 rechtskonform und sicher durchgeführt werden. Die MORAVIA Akademie unterstützt sie gerne mit passenden Schulungsformaten auch Inhouse und als E-Learning.
Zugehörige Produkte
Ziel dieser Schulung ist es, beauftragte und sonstige an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen gemäß Kapitel 1.3 ADR sowie den Vorgaben der GGVSEB rechtssicher und praxisnah zu unterweisen. Dazu zählen unter anderem Verpacker, Belader, Befüller, Entlader, Disponenten, Spediteure und Fahrzeugführer, die regelmäßig mit Gefahrgut umgehen. Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung vorgeschrieben – gemäß Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i.V.m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i.V.m. Abschnitt 8.2.3 ADR.Erfahrung aus der PraxisUnsere erfahrenen Referenten vermitteln die aktuellen Anforderungen des ADR und geben konkrete Anwendungshilfen für die Umsetzung der geänderten Vorschriften im betrieblichen Alltag – verständlich, praxisorientiert und rechtssicher. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen ADR-konformen Schulungsnachweis, der auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden kann.Ihr Nutzen auf einen BlickRechtssichere Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR und GGVSEBVermittlung aktueller Inhalte bei Änderungen im GefahrgutrechtPraxisnahe Umsetzungshilfen durch erfahrene Gefahrgut-ReferentenSchulungsnachweis zur Vorlage bei BehördenIdeal für Personal in Logistik, Versand, Spedition und Gefahrguttransport