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Schulungen zum Arbeitsschutz - Sicherheit durch Weiterbildung

Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Neben dem Arbeitsschutzgesetz setzt vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßstäbe. Die Pflichten des Arbeitgebers sind umfassend, doch auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer spielt eine Rolle. Kommt es zum Schadensfall, muss nachgewiesen werden, dass z.B. Maschinen und Arbeitsmittel vorschriftsmäßig genutzt, gewartet und geprüft wurden und dass die Mitarbeiter ausreichend unterwiesen sind. 

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen, vom Brandschutz, über die Prüfung von Arbeitsmitteln bis zum Umgang mit Gefahrstoffen. Die als Befähigte Person (Sicherheitsbeauftragte/r) ausgebildeten Mitarbeiter tragen dazu bei, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem sie die entsprechenden Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und kontrollieren. Der Schutz von Leben und Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Durch Unterweisungen und Weiterbildung erlangen Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. Arbeitssicherheitsschulungen und Seminare haben den Vorteil, dass sie Mitarbeiter für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisieren. Praktische Übungen und Fallbeispiele helfen ihnen, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dieses Bewusstsein trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und minimiert das Risiko von Unfällen oder Verletzungen. In unseren Arbeitsschutz Schulungen vermitteln Experten der jeweiligen Fachgebiete diese Kenntnisse für Befähigte Personen, Vorgesetzte u.a.

Zur Unterstützung der Unterweisungspflichten bietet die MORAVIA Akademie neben den Schulungen in Präsenz auch digitale Selbstlernmodule an. Weitere Informationen finden Sie unter digitale Kurse.

Zu weiteren Information gelangen Sie über unsere Sprungmarken:

Präsenz
Inhouse
Mercedes-Benz Transporter mit verschiedenen Aufbauten sind in einem Hof geparkt, während eine befähigte Person mit Klemmbrett prüft die Fahrzeuge.
Befähigte Person Fahrzeugaufbauten
gem. DIN EN12642

Das Ausbildungsziel der befähigten Person ist es, Fachpersonal mit technischer Ausbildung oder vergleichbarer Qualifikation zu schulen, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung und dem Umgang mit Fahrzeugen beauftragt oder für deren Sicherheit verantwortlich ist. Die Ausbildung vermittelt das notwendige Fachwissen und die Fertigkeiten zur Durchführung der visuellen und operativen Routineinspektionen, um den betriebssicheren Zustand der Fahrzeugaufbauten zu gewährleisten.

Regulärer Preis: Ab 419,00 €
Online
Präsenz
Inhouse
EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person
EuP - Elektrotechnisch unterwiesene Person
Fachkunde gemäß DGUV-Vorschrift 3

Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen. Dieses Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle und die Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.

Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

Regulärer Preis: Ab 269,00 €
Online
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln
Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln
gem. VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195

Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln durch befähigte Personen ist vorgeschrieben und entscheidend für die Arbeitssicherheit im Transportwesen. In unserer praxisorientierten Schulung erwerben Teilnehmende die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 die Prüfung und Dokumentation von Zurrmitteln und Zubehör fachgerecht durchzuführen.

Fachliche Qualifikation zur Prüfung von Zurrmitteln

Die jährliche Prüfung von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Rundschlingen sowie deren Zubehör ist unerlässlich, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand dieser Hilfsmittel sicherzustellen. Die dafür benannte befähigte Person übernimmt diese Aufgabe, erkennt potenzielle Gefährdungen und gewährleistet den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel.

Im Rahmen der eintägigen Schulung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und sind speziell auf Fachkräfte aus Logistik, Werkstatt und Instandhaltung zugeschnitten.

Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten Person

Neben der technischen Qualifikation werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung im Betrieb sowie die Pflichten der befähigten Person umfassend dargestellt. So erhalten die Teilnehmenden ein ganzheitliches Verständnis für ihre Rolle im Rahmen der Ladungssicherung.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Erwerb der Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungs-Hilfsmitteln
  • Qualifikation als befähigte Person gemäß TRBS 1203
  • Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen nach VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195
  • Sicherheit bei der Dokumentation und Durchführung von Prüfungen
  • Klarheit über Rechte, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag

Regulärer Preis: Ab 329,00 €
Online
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
Sachkundelehrgang

Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen regelmäßigen Prüfungen, die gemäß DGUV Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Diese Prüfungen dürfen durch eine befähigte Person im eigenen Unternehmen vorgenommen werden – vorausgesetzt, sie verfügt über die notwendige Sachkunde nach TRBS 1203. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Qualifikation, um die Prüfungen rechtssicher und fachgerecht selbst durchzuführen und zu dokumentieren.

Rechtssicherheit und Praxiswissen für Fachkräfte

Die Schulung vermittelt fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen, darunter die Betriebssicherheitsverordnung, nationale und internationale Regelwerke sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften wie DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8. Sie lernen, wie Sie Herstellerangaben korrekt berücksichtigen, Arbeitsmittel inventarisieren und die theoretische Nutzungsdauer von kraftbetätigten Hubzügen berechnen.

Technisches Verständnis und sichere Anwendung

Neben physikalischen Grundbegriffen stehen die Bewertung von Verschleiß, Schäden und Ablegereife sowie die vorbeugende Materialerhaltung und sachgerechte Lagerung im Fokus. Sie erfahren, wie WHZG und Anschlagmittel sicher zusammenwirken und wie Sie das Heben von Lasten sicher und regelkonform gestalten.

Abschluss mit Lernerfolgskontrolle

Die Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten ermöglicht.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Erwerb der Sachkunde zur eigenständigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 54
  • Rechtssichere Umsetzung der Prüfpflichten im eigenen Unternehmen
  • Praxisnahe Vermittlung technischer und rechtlicher Inhalte
  • Nachweis der Qualifikation zur befähigten Person durch Lernerfolgskontrolle
  • Direkte Anwendbarkeit im Arbeitsalltag von Fachkräften in Wartung, Instandhaltung und Arbeitssicherheit

Regulärer Preis: Ab 299,00 €
Online
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Seilen, Ketten, Hebebändern
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Sachkundelehrgang für Seile, Ketten, Hebebänder gemäß DGUV Regel 100-500

Anschlagmittel wie Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu garantieren. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 100-500 eigenverantwortlich Prüfungen durchzuführen. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die für die Sicherheit von Lastaufnahmemitteln verantwortlich sind und fundiertes Wissen über deren Aufbau, Funktion und Prüfkriterien benötigen.

Praxisorientiertes Wissen für die Prüfung von Anschlagmitteln

Die Schulung vermittelt umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, insbesondere nationale und internationale Vorschriften sowie berufsgenossenschaftliche Regelungen wie die DGUV Regel 100-500. Sie lernen die verschiedenen Arten von Anschlagmitteln kennen – von Stahldrahtseilen über Hebebänder bis hin zu Kombinationslösungen – und erfahren, wie deren Inventarisierung, Wartung und Prüfung fachgerecht durchgeführt werden.

Technisches Verständnis und Prüfpraxis

Neben den physikalischen Grundlagen des Hebens und Anschlagens von Lasten werden auch Aspekte wie Neigungswinkel, Schwerpunktlage und Anschlagarten behandelt. Die theoretische Vorbereitung auf die Prüftätigkeit umfasst die Beurteilung der Ablegereife, die Anwendung von mechanischen und elektromagnetischen Prüfverfahren sowie den Arbeitsschutz während der Prüfung. Die Schulung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle, die Ihre Qualifikation dokumentiert.

Abschluss mit Lernerfolgskontrolle

Die Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ermöglicht.

Ihr Nutzen auf einen Blick:

  • Qualifikation zur befähigten Person nach TRBS 1203 und BetrSichV
  • Fundiertes Wissen über Anschlagmittel, deren Aufbau und Prüfverfahren
  • Sicherheit bei Transport- und Hebevorgängen erhöhen
  • Praxisnahe Vorbereitung auf die Prüfung von Seilen, Ketten und Hebebändern
  • Nachweis der Fachkunde durch Lernerfolgskontrolle

Regulärer Preis: Ab 299,00 €
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Sachkundelehrgang

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese Schulung qualifiziert Teilnehmende zur befähigten Person, um Leitern und Tritte prüfen zu können – rechtssicher, praxisnah und gemäß den Anforderungen der DGUV Information 208-216 sowie der BetrSichV.

Praxisorientierte Inhalte für Fachverantwortliche

Ob in Industrie, Verwaltung oder öffentlichen Einrichtungen: Die sichere Nutzung und regelmäßige Kontrolle von Steighilfen ist unerlässlich. In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden, wie sie Leiterprüfungen nach DIN EN 131 fachgerecht durchführen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Prüfmethoden im Fokus.

Für wen ist die Schulung geeignet?

Die Inhalte richten sich insbesondere an Sicherheitsbeauftragte, technische Mitarbeitende, Hausmeister, sowie Betriebsleiter, die für die Organisation und Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Qualifikation zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten
  • Sicherheit bei der Anwendung der BetrSichV und relevanter Normen
  • Praxisnahe Vermittlung von Prüfmethoden und Dokumentation
  • Minimierung von Unfallrisiken durch fachgerechte Kontrolle
  • Nachweisbare Kompetenz gegenüber Behörden und Versicherungen

Regulärer Preis: Ab 379,00 €
Online
Inhouse
Sicheres Herstellen von Baugruben und Gräben
Sicheres Herstellen von Baugruben und Gräben
nach DIN 4124 und DIN EN 1610

Die fachgerechte Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben ist eine zentrale Voraussetzung für sicheres Arbeiten im Tiefbau. Diese Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zur Anwendung der DIN 4124 und DIN EN 1610 sowie zu den Vorschriften des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, Verantwortliche in Planung, Ausführung und Überwachung in die Lage zu versetzen, Erdarbeiten sicher, regelkonform und wirtschaftlich umzusetzen.

Rechtssicherheit und Praxiswissen für alle Beteiligten

Ob bei der Planung von Verbauarten, der Auswahl geeigneter Sicherungssysteme oder der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – die Schulung bietet fundiertes Fachwissen für alle, die mit der Herstellung von Baugruben und Gräben betraut sind. Dabei werden sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen behandelt, die zur Vermeidung von Unfällen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.

Anhand konkreter Fallbeispiele und aktueller Regelwerke lernen die Teilnehmenden, wie sie sicheres Arbeiten im Graben gewährleisten, Verbauarten im Tiefbau korrekt anwenden und die Anforderungen aus DIN 4124 und DIN EN 1610 in der Praxis umsetzen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schnittstelle zwischen Planung, Ausführung und Bauüberwachung.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Sicherheit bei der Herstellung und Sicherung von Baugruben und Gräben erhöhen
  • Rechtliche Anforderungen aus DIN 4124, DIN EN 1610 und dem Arbeitsschutzgesetz sicher anwenden
  • Risiken bei Erdarbeiten erkennen und wirksam minimieren
  • Fachgerechte Auswahl und Umsetzung von Verbauarten im Tiefbau
  • Praxisnahe Schulung mit direktem Bezug zu typischen Baustellensituationen

Regulärer Preis: Ab 269,00 €
Inhouse
In einem Lagerhaus brennt und raucht es.
Brandschutzhelfer mit Zusatzqualifikation zum Umgang bei Lithium-Brand
Fachbezogene Ausbildung für Logistik / Handwerk im Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (DGUV 205-041)

Lithium-Ionen-Batterien sind heute fester Bestandteil des Arbeitsalltags – ob in Elektrowerkzeugen, Baumaschinen, Elektrostaplern, E-Fahrzeugen oder anderen akkubetriebenen Arbeitsmitteln. Gerade in Branchen wie Logistik, Bau und Handwerk oder an Flughäfen ist der sachgerechte Umgang mit diesen Energiespeichern entscheidend für die Sicherheit im Betrieb.

Brandschutzhelfer-Schulung mit Fokus auf Lithium-Brände in betrieblichen Anwendungen

Diese Schulung vermittelt fundiertes Wissen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2 und erweitert dieses gezielt um die Zusatzqualifikation zum Umgang mit Lithium-Bränden. Sie lernen, wie Sie Risiken frühzeitig erkennen, präventive Maßnahmen ergreifen und im Ernstfall schnell und richtig reagieren – gemäß den aktuellen Vorgaben der DGUV Information 205-041.

Die Inhalte sind speziell auf die Anforderungen von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitenden mit täglichem Akkueinsatz zugeschnitten. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung – mit realitätsnahen Übungen an Firetrainern, Fahrzeugen und akkubetriebenen Geräten.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Kombination aus Brandschutzhelfer-Ausbildung und Spezialwissen zu Lithium-Ionen-Akkus
  • Sicherheit im Umgang mit Lithium-Bränden – von der Lagerung bis zur Brandbekämpfung
  • Praxisnahe Übungen mit typischen Arbeitsmitteln aus Ihrem Unternehmensalltag
  • Orientierung an aktuellen rechtlichen Grundlagen: ArbSchG, ASR A2.2, DGUV 205-041
  • Optional: Branchenspezifische Inhouse-Schulungen für Logistik oder Handwerk

Inhouse
Montageschaum am Fenster - Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten
Sicherer Umgang mit Diisocyanaten - Modul 1 – Basiswissen

Diisocyanate sind unverzichtbare Bausteine in der Herstellung von Polyurethanen und finden sich in Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken. Sie sind in vielen Branchen im Einsatz, darunter Baugewerbe, Energieversorgung, Elektronik/Elektrotechnik, Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung, Verpackungstechnik, Kunststoffproduktion, Druckereien und viele mehr.

Diisocyanate können zu Sensibilisierungen führen und berufsbedingte Atemwegs- und Hauterkrankungen auslösen. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, vermittelt die Schulung den sicheren Umgang mit diesen Stoffen. Unsere Experten vermitteln praxisnahes Wissen, das speziell auf die Bedürfnisse von Handwerkern und Bauarbeitern zugeschnitten ist. 

Die EU Verordnung 2020/1149 regelt die Verwendung von Diisocyanaten. Seit 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten oder mit Gemischen mit einem Diisocyanatgehalt von 0,1 Gewichtsprozent nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. 

Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.

Profitieren Sie jetzt von unserem exklusiven Bundle-Angebot!

Online
Inhouse
Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau
Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau

Die Schulung vermittelt praxisnah, wie Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau systematisch erstellt und umgesetzt werden. Ziel ist es, Verantwortliche in Bauprojekten zu befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.

Risiken erkennen, Sicherheit gewährleisten

Teilnehmende lernen, wie sie typische Gefährdungen auf Baustellen – etwa durch Verkehrsführung, Erdarbeiten oder Maschinenbetrieb – fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch konkrete Umsetzungshilfen im Fokus. Die Inhalte richten sich insbesondere an Geschäftsführer, Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitende kommunaler Tiefbauämter, die für die Sicherheit auf Baustellen verantwortlich sind.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Sie kennen die rechtlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes
  • Sie können Gefährdungsbeurteilungen im Straßenbau und Tiefbau strukturiert und rechtssicher erstellen
  • Sie lernen, typische Gefährdungen auf Baustellen zu erkennen und wirksam zu beurteilen
  • Sie setzen Schutzmaßnahmen gezielt und praxisnah um
  • Sie dokumentieren Ihre Beurteilungen fachgerecht und erfüllen Ihre Verantwortung als Führungskraft oder als Sicherheitsfachkraft
  • Sie verbessern die Arbeitssicherheit im Betrieb und minimieren Haftungsrisiken

Regulärer Preis: Ab 239,00 €
Inhouse
Rolle verteilt Lack gleichmäßig
Sicherer Umgang mit Diisocyanaten - Modul 2 – Aufbauschulung

Seit dem 24.08.2023 ist eine Tätigkeit mit Diisocyanaten nur noch erlaubt, wenn eine entsprechende Schulung zur Verwendung dieser Stoffe absolviert wurde. Diese Schulung ist alle fünf Jahre zu erneuern. 

Modul 2 richtet sich an Mitarbeiter*innen, die z. B. diisocyanathaltige Lacke mit dem Pinsel oder der Rolle auftragen oder aber auch beim Tauchen oder Gießen des entsprechenden Materials. In dieser Schulung werden die Risiken bei den unterschiedlichen Anwendungsgebieten und einzelnen Arbeitsschritten aufgezeigt und wie sich die Verwender vor Expositionen schützen können.

Das Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle.

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Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern
Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern
Nach DGUV-Information 214-016 und 214-017

Die Schulung vermittelt praxisnahes Fachwissen zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen an Absetz- und Abrollcontainern. Teilnehmer erwerben die Sachkunde, um als befähigte Person die jährliche Prüfung von austauschbaren Absetz-und Abrollkippern gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV-Informationen 214-016 und 214-017 durchzuführen.

Gesetzliche Grundlagen und Prüfpflicht

Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV-Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen Absetz- und Abrollcontainer vor der Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich geprüft werden. Diese Prüfungen sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und dürfen ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.

Anforderungen an die befähigte Person

Die befähigte Person wird vom Unternehmer schriftlich beauftragt und kann aus dem eigenen Unternehmen stammen – beispielsweise ein Werkstattmeister oder eine technisch versierte Fachkraft. Voraussetzung ist eine nachweisbare Sachkunde im Umgang mit Containern und deren sicherheitstechnischer Bewertung. Die befähigte Person ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der übertragenen Aufgaben.

Unternehmerpflichten

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten befähigten Person. Er muss deren Fachwissen, Arbeitsweise und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig kontrollieren. Die Schulung unterstützt Unternehmen dabei, diese Verantwortung rechtssicher und praxisorientiert umzusetzen.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Erwerb der Sachkunde zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern
  • Rechtssicherheit durch Schulung gemäß DGUV-Information 214-016 und 214-017
  • Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV
  • Qualifikation zur befähigten Person im eigenen Betrieb
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten

Inhouse
Elektrisches Gerät in Rot mit einem digitalen Display zur Anzeige von Daten.
EuPH – Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) – mit Prüfhelferqualifikation
(Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel)

Wer im Arbeitsalltag mit elektrischen Geräten oder Anlagen zu tun hat, muss über die Gefahren des elektrischen Stroms Bescheid wissen – selbst wenn es sich nur um das Wechseln einer Glühlampe handelt. Deshalb ist eine Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) Pflicht. Auch Mitarbeitende, die elektrische Betriebsräume nur betreten, ohne dort zu arbeiten, benötigen diese Unterweisung.

Das Seminar „EuPH – Elektrotechnisch unterwiesene Person mit Prüfhelferqualifikation” geht noch einen Schritt weiter: Neben dem grundlegenden Sicherheitswissen lernen die Teilnehmenden zusätzliche Kompetenzen, z. B. wie unter Anleitung einer Elektrofachkraft Messungen und Prüfungen an elektrischen Geräten durchzuführen sind. Sie erhalten in diesem 2-tägigen Lehrgang die Befähigung zur EuP mit Prüfhelferqualifikation und dürfen nach Einweisung durch den Fachvorgesetzten als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln durchführen.

Inhouse
Ein Mann in einem industriellen Umfeld bedient eine Maschine und trägt dabei Schutzkleidung.
Jährliche Unterweisung für Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)
Gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG § 12

Der Unternehmer muss dafür Sorge tragen, dass sich die Mitarbeiter immer der Gefahr des elektrischen Stroms und typischen Verhaltensmustern im Umgang mit elektrischen Anlagen bewusst sind. Deshalb muss die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) und auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. So schreiben es §4 DGUV-Vorschrift 1 und § 12 ArbSchG vor. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen
Befähigte Person zur Prüfung von Hebe- und Hubarbeitsbühnen
Sachkundiger gem. DGUV Regel 100-500

Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Die Rolle der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Fachkraft muss über fundierte Kenntnisse in der Bedienung, Wartung und Prüfung von Hubarbeitsbühnen verfügen.

Wissen der befähigten Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

Zusätzlich sind umfangreiche Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Prüfungen gemäß den geltenden Richtlinien durchgeführt werden. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen das Wissen, um sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
gem. DGUV Vorschrift 68 (BGV D27/VBG 36)

Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. 

Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.  Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb.

Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige Verantwortung

Eine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

Inhouse
Arbeitsschutz: Vorgesetzte und ihre Verantwortung
Arbeitsschutz: Vorgesetzte und ihre Verantwortung

Führungskräfte wie Geschäftsführer, Meister, Schichtleiter oder Abteilungsleiter tragen eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz – unabhängig davon, ob ihnen diese Verantwortung schriftlich übertragen wurde. Aufgrund ihrer Position und Aufgaben sind sie verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich für die Umsetzung gesetzlich geforderter Maßnahmen zu sorgen.

In dieser praxisorientierten Schulung lernen Sie, wie Sie Ihre Pflichten im Arbeitsschutz rechtssicher wahrnehmen und Haftungsrisiken gezielt vermeiden. Sie erhalten fundiertes Wissen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Übertragung von Unternehmerpflichten, zur Gefährdungsbeurteilung und zur Anwendung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Anhand konkreter Beispiele wird gezeigt, wie Unfallursachen erkannt und durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden können.

Arbeitsschutz praxisnah und wirksam umsetzen - Handlungssicherheit für Führungskräfte

Ein besonderer Fokus liegt auf der Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen: Sie erfahren, wie ein effektives Arbeitsschutz-Organigramm aufgebaut wird, wie Sie Unterweisungen durchführen, Checklisten nutzen und Muster für Dokumentationen erstellen. Die Schulung vermittelt Ihnen das nötige Know-how, um Ihre Verantwortung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wertschätzend gegenüber Ihren Mitarbeitenden umzusetzen.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Klarheit über Ihre gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken
  • Sicherheit im Umgang mit der Betriebssicherheitsverordnung
  • Praxisnahe Umsetzung durch Checklisten, Muster und Unterweisungshilfen
  • Stärkung Ihrer Führungskompetenz im Bereich Sicherheit und Gesundheit

Inhouse
Ein Mann in Schutzkleidung zeigt zwei anderen Personen die richtige Handhabung einer Motorsäge.
Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge

Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten. Gemäß Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-I 214-059 (ehemals GUV 8624).

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.

Inhouse
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Ausbildung Brandschutzhelfer
gemäß Arbeitsschutzgesetz § 10 und ASR A2.2

Die Brandschutzhelfer Ausbildung vermittelt Ihnen fundiertes Wissen und praxisnahe Kompetenzen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz im Betrieb. Sie lernen, wie Sie Brände frühzeitig erkennen, richtig reagieren und Menschen sicher aus Gefahrensituationen retten. Die Schulung deckt alle relevanten Aspekte ab – von den rechtlichen Grundlagen über die Organisation des betrieblichen Brandschutzes bis hin zur Evakuierung und Unterstützung der Einsatzkräfte.

Anhand realitätsnaher Szenarien und praktischer Übungen mit Handfeuerlöschern werden Sie gezielt auf Ihre Rolle als Brandschutzhelfer vorbereitet. Sie stärken Ihre Handlungssicherheit und tragen aktiv zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Rechtliche Sicherheit für Arbeitgeber - Schutz der Arbeitnehmer in der Gefahrensituation

Als Arbeitgeber kommen Sie mit der Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden zum Brandschutzhelfer Ihrer Verpflichtung gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nach, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Die Schulung orientiert sich an geltenden Vorschriften wie ASR A2.2, ArbStättV, BGV A1 und der DIN 14096 und bietet damit eine rechtssichere Grundlage für den betrieblichen Brandschutz.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nach ArbSchG § 10, ASR A2.2, DIN 14096
  • Qualifikation zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Sicherheit im Umgang mit Brandmeldeeinrichtungen, Feuerlöschern und Evakuierungsmaßnahmen
  • Praxisnahe Vermittlung von Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
  • Stärkung der Notfallkompetenz und des sicherheitsbewussten Handelns im Betrieb

Inhouse
Sicheres Arbeiten mit der PSA gegen Absturz
Sicherer Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Überall dort, wo eine Absturzgefährdung besteht und diese nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann, ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gesetzlich vorgeschrieben. Die Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zur sicheren Anwendung der PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“).

Gesetzliche Grundlagen und Unterweisungspflicht

Die PSAgA muss passend zum jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und bestimmungsgemäß verwendet werden. Vor der ersten Nutzung – und bei Bedarf – ist eine Unterweisung der Beschäftigten erforderlich. Diese muss mindestens einmal jährlich erfolgen (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden.

Inhalte: Theorie, Praxis und Rettungsübungen

Neben den theoretischen Grundlagen werden die technisch erforderlichen Kenntnisse sowie die Risiken bei fehlerhafter Anwendung der PSAgA vermittelt. Je nach Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Gegebenheiten können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.

Individuelle Inhouse-Schulung für Ihr Team

Dieses Seminar wird betriebsbezogen und zum Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit direktem Bezug zu Ihren Arbeitsabläufen – ideal für Höhenarbeiter aus Bereichen wie Feuerwehr, Mobilfunk, Windenergie, Dachdecker- und Gerüstbau, Veranstaltungstechnik oder Baumpflege.

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur PSAgA-Unterweisung
  • Praxisnahe Schulung mit direktem Bezug zu Ihrem Arbeitsumfeld
  • Vermittlung von Sicherheitsbewusstsein und Handlungskompetenz
  • Möglichkeit zur Durchführung von Rettungsübungen
  • Schulung durch erfahrene Referenten mit Branchenkenntnis

Die Vorteile von der Weiterbildung im Bereich der Arbeitssicherheit liegen auf der Hand:

Mit unseren Fortbildungen im Arbeitsschutz haben Fachkräfte die Möglichkeit ihr Kenntnisse zu vertiefen um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Neue Erkenntnisse und Best Practices können direkt in den Arbeitsalltag integriert werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern. Darüber hinaus bieten Schulungen die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Fachleuten auf dem Gebiet, um von deren Erfahrungen und Herausforderungen zu lernen. Ein weiterer Vorteil von Arbeitsschutz Schulungen und Seminaren ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter für mögliche Gefahren am Arbeitsplatz. Durch praktische Übungen und Fallbeispiele werden sie dazu angeleitet, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren. Dieses Bewusstsein trägt maßgeblich zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und minimiert das Risiko von Unfällen oder Verletzungen.

Häufige Fragen zum Thema Arbeitsschutz die in unseren Schulungen geklärt werden:

  • Wie oft muss Arbeitssicherheit geschult werden?
  • Was muss in eine Arbeitsschutzbelehrung?
  • Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
  • Wann und in welchen Abständen müssen Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgeführt werden?
  • Hat der Fahrausweis/Bedienerausweis eine begrenzte Gültigkeit?

Die Bedeutung der Unterweisung im Arbeitsschutz

Unterweisungen im Arbeitsschutz dienen dazu, Mitarbeiter über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz aufzuklären und ihnen präventive Maßnahmen zu vermitteln. Sie sind ein zentrales Element des betrieblichen Sicherheitsmanagements und tragen maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Eine gut strukturierte Unterweisung sensibilisiert die Mitarbeiter für mögliche Risiken und fördert ein sicherheitsbewusstes Verhalten. Sie schafft ein Bewusstsein für die eigene Verantwortung und die der Kollegen. Darüber hinaus trägt sie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei und schützt das Unternehmen vor möglichen Haftungsansprüchen.

Praxisnahe Unterweisungen für mehr Arbeitsschutz im Unternehmen

Die MORAVIA Akademie als Ihr kompetenter Partner seit fast 30 Jahren steht für exzellente und praxisnahe Unterweisungen im Bereich Arbeitsschutz. Unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für höchste Qualitätsstandards machen uns zu Ihrem idealen Partner für Unterweisungen im Arbeitsschutz denn regelmäßige Arbeitsschutz Überprüfungen sind entscheidend, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen. Unsere zertifizierten Dozenten verfügen über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung, die sie in unseren Seminaren an Ihre Mitarbeiter weitergeben.

Unser Schulungsangebot ist vielfältig und auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Branchen zugeschnitten. Wir bieten sowohl offene Seminare an, die ganzjährig bundesweit stattfinden, als auch individuelle Inhouse-Schulungen, die direkt in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden können. Dabei legen wir großen Wert auf praxisorientierte Inhalte, die Ihre Mitarbeiter befähigen, das Erlernte direkt im Arbeitsalltag anzuwenden.

Auf einen Blick: Vorteile der Arbeitsschutzunterweisung

Die Teilnahme an unseren Unterweisungen im Arbeitsschutz bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und minimieren das Risiko von Haftungsansprüchen. 
  • Sicherheitsbewusstsein: Ihre Mitarbeiter werden für potenzielle Gefahren sensibilisiert und lernen, präventiv zu handeln. 
  • Praxisnähe: Unsere Seminare sind praxisorientiert und vermitteln direkt anwendbares Wissen. 
  • Flexibilität: Wir bieten sowohl offene Seminare als auch maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen an, die sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen richten. 
  • Erfahrene Dozenten: Unsere Referenten sind Experten und bringen langjährige Praxiserfahrung mit.
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