MVAS Nachweis für Verkehrszeichenpläne: Wer muss ihn wirklich haben (RSA 21 / MVAS 99)?
Der MVAS Nachweis ist rechtlich eindeutig für die in der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRA) benannte verantwortliche Person für die Verkehrssicherung erforderlich. In der Praxis verlangen viele Straßenverkehrsbehörden den Nachweis zusätzlich vom Ersteller des Verkehrszeichenplans (VZP) – sonst drohen Rückfragen, Nachforderungen oder Ablehnung des Antrags. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer den MVAS Nachweis braucht, warum Behörden ihn oft auch vom Planersteller fordern – und wie Sie Ihre Unterlagen so vorbereiten, dass der Antrag genehmigungsfähig wird.
Rechtliche Kernanforderung (RSA 21 / MVAS 99)
Die primäre Pflicht zur Qualifikation liegt bei der verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung, die in der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRA) namentlich benannt wird.
- Diese Person muss die Fachkenntnisse nach MVAS 99 nachweisen, um die Arbeitsstelle einrichten, betreiben und kontrollieren zu dürfen.
- Sie trägt die straf- und zivilrechtliche Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Verkehrsrechtlichen Anordnung.
Planersteller: Warum Behörden häufig ebenfalls den Nachweis nach MVAS verlangen
Auch wenn die StVO/RSA den Fokus auf die Ausführung vor Ort legt, wird die Fachkunde des Planerstellers in der Genehmigungspraxis oft zur Voraussetzung – typischerweise aus diesen Gründen:
- Behördenvorgaben: Viele Straßenverkehrsämter legen in ihren Merkblättern explizit fest, dass der MVAS-Nachweis auch für den Verfasser des Verkehrszeichenplanes zwingend erforderlich ist.
- Genehmigungsfähigkeit: Ein Verkehrszeichenplan ist nur dann „genehmigungsfähig“, wenn er den komplexen Regeln der RSA 21 entspricht. Da die Behörde die Eignung des Plans prüfen muss, verlässt sie sich zunehmend nur noch auf Pläne von zertifizierten Fachkräften oder Firmen.
- Haftung des Planers: Fehler im Plan können zu Schäden führen. Ohne Schulungsnachweis ist es für den Ersteller schwer, im Schadensfall die notwendige Sorgfalt und Fachkenntnis nachzuweisen.
Wenn Sie den Verkehrszeichenplan erstellen und eine andere, qualifizierte Person ihn als „Verantwortliche Person für die Verkehrssicherung“ prüft und unterzeichnet und damit die fachliche Richtigkeit bestätigt, kann dies je nach Behörde ausreichen. Da der Ersteller jedoch die RSA-Regelpläne korrekt an die örtliche Situation anpassen muss, fordern die meisten Ämter das Zertifikat heute von beiden Rollen.
Praxistipp für schnellere Freigaben: Reichen Sie – sofern verfügbar – MVAS Nachweise für beide Rollen (Verantwortlicher für die Verkehrssicherung vor Ort + Planersteller) mit ein oder benennen Sie im Plan klar, wer diesen fachlich verantwortet. Das reduziert Rückfragen und Nachforderungen.
| Rolle | MVAS-Nachweis rechtlich Pflicht? | Praxis/Behördenforderung |
| Verantwortlicher für die Verkehrssicherung | Ja, zwingend nach Vorgaben aus StVO §45 i. V. m. RSA 21 (Anforderung an Fachkunde/Verantwortliche) | Immer erforderlich für die Genehmigung. |
| Ersteller des Verkehrszeichenplans | Nicht explizit bundesweit im Gesetz | Häufig Ja, je nach regionaler Behörde und zur Sicherung der Qualität. |
Wo ist das geregelt – und warum ist es regional unterschiedlich?
Es gibt zwar keine direkte Vorschrift in der StVO oder RSA 21, die explizit den MVAS-Schein für den bloßen Ersteller eines Plans verlangt. Die Regelung erfolgt indirekt über:
Ermessensspielraum der Behörden: Gemäß § 45 Abs. 6 StVO müssen Unternehmer vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, eine Anordnung darüber einholen, wie die Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Um die fachliche Eignung des eingereichten Plans sicherzustellen, fordern Behörden im Rahmen ihres Ermessens zunehmend Qualifikationsnachweise auch vom dem Planersteller.
Welche Behörden schreiben das vor?
Die Anforderung variiert stark zwischen Kommunen und Landkreisen. Prominente Beispiele und allgemeine Tendenzen sind:
- Stadt Frankfurt am Main: Hier ist in den offiziellen Informationen zum Verkehrszeichenplan des Straßenverkehrsamtes explizit festgelegt: "Dieser Nachweis [MVAS 99] ist auch für den Verfasser des Verkehrszeichenplanes zwingend erforderlich".
- Großstädte und Ballungsräume: In Städten mit komplexer Verkehrsführung (z. B. Stuttgart, Hamburg, München) fordern die Straßenverkehrsbehörden bei individuellen (nicht nach Regelplan erstellten) Plänen fast durchweg einen Nachweis über die Fachkunde nach MVAS, um Fehlplanungen und Haftungsrisiken zu minimieren.
- Öffentliche Auftraggeber: Viele Kommunalverwaltungen verlangen bereits bei der Ausschreibung von Bauleistungen, dass die Planungsunterlagen von zertifiziertem Personal erstellt werden.
Fazit & Handlungsempfehlung
Ein Qualifikationsnachweis gem. MVAS ist zwingend für die in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannte verantwortliche Person für die Verkehrssicherung. Für den Ersteller des Verkehrszeichenplans ist die Pflicht nicht bundesweit einheitlich geregelt, wird aber häufig durch Behördenvorgaben, Qualitätsanforderungen und Haftungsrisiken faktisch vorausgesetzt.
- Vor Einreichung prüfen: Verlangt die zuständige Behörde MVAS auch vom Verfasser des VZP (Merkblatt/Checkliste, Ausschreibung, Erfahrungswerte)?
- Rollen sauber trennen: Wer ist „verantwortliche Person“ vor Ort – und wer erstellt/prüft den Verkehrszeichenplan fachlich?
- Nachweise beilegen: Wenn möglich MVAS Zertifikate beider Rollen mit einreichen, um Rückfragen zu vermeiden.
- Qualität absichern: Individuelle Pläne (nicht 1:1 Regelplan) besonders sorgfältig begründen und an die Örtlichkeit anpassen.
- Qualifikation sicherstellen: Legen Sie intern fest, wer Verkehrszeichenpläne fachlich verantwortet (Erstellung/Prüfung) und halten Sie die MVAS Fachkunde durch regelmäßige Auffrischungen aktuell.
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