TL Asphalt-StB 26 und ZTV Asphalt-StB 26: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Nach langjähriger Überarbeitung hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im April 2026 die aktualisierten Regelwerke für den Asphaltstraßenbau veröffentlicht. Mit den neuen „TL Asphalt-StB 26“ und „ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1“ steht nun ein umfassendes Regelwerk bereit, das aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Baupraxis, Qualitätssicherung und vor allem Nachhaltigkeit adressiert.
Diese Änderungen bringen TL Asphalt-StB 26
Wesentliche Änderungen dabei sind:
- Neugliederung der ZTV Asphalt-StB
- Aufnahme unterschiedlicher Maßnahmen sowie Verfahrensweisen zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes (maschinentechnische und organisatorische Maßnahmen sowie unterschiedlichen Verfahrensweisen beim Umgang mit Temperaturabgesenktem Walzasphalt (TA-Asphalt))
- Einführung von Bitumenpaaren als zweckmäßige resultierende Bindemittelart und -sorte
- Änderung der Verfahren zur Klassifizierung der resultierenden Bindemittelart und –sorte
- Aufnahme von neuen Asphaltmischgutarten- und sorten
- Anpassung der Zusammensetzung von bereits bekannten Asphaltmischgutarten- und -sorten
- Anpassungen und Ergänzungen bei der Handhabung von Asphaltgranulat zur Erhöhung der Zugabemengen und Steigerung der Qualität
- Inhalt der Eignungsnachweise
- Art und Umfang von Kontrollprüfungen
- Abzugsregel
- usw.
Seit April 2026 sind die TL Asphalt-StB sowie die ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 für die Autobahn GmbH des Bundes eingeführt. Im nächsten Schritt sollen sie durch die Obersten Straßenbaubehörden der Länder für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt werden. Anschließend werden auch die kommunalen Straßenbaulastträger folgen.
Mehr Arbeitsschutz durch temperaturabgesenkte Verfahren
Ein zentrales Anliegen der Neuauflage ist die Förderung der temperaturabgesenkten Herstellung und des Einbaus von Asphaltmischgut, so dass der ab dem 01.01.2027 verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen eingehalten werden kann. Grundsätzlich sind die Regelungen bereits durch das ARS 13/2025 bekannt, so das auf dessen Grundlage bereits abgeschlossene Verträge kompatibel bleiben. Dabei werden verschiedene Verfahren (Schaumbitumentechnologie, gebrauchsfertig viskositätsverändertes Bitumen nach den TL VBit-StB, organische, mineralische oder oberflächenaktive Zusätze) berücksichtigt, die nun zu Standardverfahren werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Arbeitsschutz, sondern tragen durch eine geringere Energieintensität maßgeblich zur Ressourcenschonung bei. Für künftige Ausschreibungen und Verträge ist ihre Berücksichtigung dringend zu empfehlen, insbesondere wenn die Laufzeit bzw. der Asphalteinbau sich auch in das Jahr 2027 erstrecken.
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