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RSA 21 tritt demnächst in Kraft

Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Die Einführung der RSA 21 „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" steht bevor. Bewusst wurde der jetzt lautende Bezeichnungstext um das Adjektiv „verkehrs“ erweitert. Dies dient der eindeutigen Klarstellung, dass dieses Regelwerk sich an die anordnenden Behörden gem. der StVO und über Beleihungsurkunde an die neu gegründete Autobahn GmbH wendet, mit dem Ziel, im Verkehrsbereich die Belange des Verkehrs zu regeln.

Andere Belange, wie zum Beispiel der Arbeitsschutz von Beschäftigten im Grenzbereich zum fließenden Verkehr (ASR A5.2) ist von den zuständigen Bauherren und Arbeitgebern im Rahmen von Planung und Bauvorbereitung zu berücksichtigen. Nur, wenn alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten im Arbeitsbereich ausgeschöpft sind und die Schutzziele nicht erreicht oder sichergestellt sind, sind mit den anordnenden Stellen gemeinsam weitere, ergänzende Lösungen mit ggf. Einschränkungen im Verkehrsbereich abzustimmen (siehe auch Handlungshilfe zur ASR A5.2). Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Zuständigkeiten bei Arbeitsstellen an Straßen.

Eine zweite grundlegende Änderung ergibt sich durch die neu gestalteten Regelpläne mit der Möglichkeit durch Ankreuzungen bestimmte Vorgaben und Eindeutigkeiten im Rahmen Verkehrs-Rechtlicher-Anordnungen (VRA) festzulegen. Dies bedeutet aber auch, dass anordnende Stellen sich ausführlich mit dem Antrag und den daraufhin zu treffenden Festlegungen beschäftigen müssen. So ist es nicht zielführend, im Rahmen von Anträgen solche Auswahlmöglichkeiten durch den Antragsteller machen zu lassen, obwohl der Bauunternehmer Verkehrszeichenpläne einzureichen hat (§ 45, Abs. 6 StVO). Ergeben sich Änderungen oder Korrekturen und der Plan muss dadurch (mehrmals) überarbeitet werden, führt dies zu Zeitverlust, einem erhöhten Arbeitsaufwand und zu zusätzlichen Fehlerquellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass einmal angeordnete Pläne nicht durch Dritte im Nachhinein ergänzt werden können. Gerade diese Neuerung zur Anwendung der Regelpläne für Arbeitsstellen bedarf hoher Genauigkeit durch anordnende Behörden, insbesondere auch im Hinblick auf die BGH-Urteile aus 2014 und 2019 zur Amtshaftung im Zusammenhang mit Arbeitsstellen an Straßen.

Zur Umsetzung fehlerfreier Verkehrsrechtlicher Anordnungen sind Schulungen zum Themenkomplex „Verkehrsrechtliche Anordnungen“ ein wichtiger Baustein Ihre Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und das vorhandene Fachwissen zu vertiefen. Die MORAVIA Akademie ist hier seit Jahren mit zertifizierten Referenten bundesweit erfolgreich tätig – mit offenen Seminarveranstaltungen sowie mit abgestimmten Inhouse-Schulungen.

Zugehörige Produkte

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Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist neben der sicheren Lenkung und Leitung des fließenden Verkehrs der Schutz der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Arbeitsschutzregeln sicher zu stellen. Seit 21. Dezember 2018 ist die ASR A5.2 offiziell in Kraft und zeigt Möglichkeiten auf, diesen Vorgaben angemessen gerecht zu werden. Hierbei steht der Grenzbereich zum fließenden Verkehr im Vordergrund, allerdings an vielen Stellen im Konflikt mit den RSA. Für die Planung und Umsetzung der Baustellensicherung ergibt sich dadurch die grundlegende Frage: Wer muss was tun damit beide Forderungen (Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Beschäftigten vor Ort) erfüllt werden? In diesem Seminar werden Sie für das Spannungsfeld ASR A5.2 und RSA sensibilisiert, lernen Lösungsansätze kennen und erhalten Handlungshilfen für die tägliche Praxis.Die Handlungshilfe zur ASR A5.2 wurde im März 2021 offiziell eingeführt. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie die Lösungsansätze auf die jeweilige Arbeitsstelle anwenden.

Ab 229,00 €*
Vollständig überarbeitete Textausgabe entsprechend der amtlichen Fassungen der beiden Richtlinien für die Verkehrssicherung. Enthält die vom FGSV-Verlag lizenzierte RSA21 mit über 100 Regelplänen sowie die für die praktische Anwendbarkeit unerlässliche ZTV-SA. Bei größeren Abnahmemengen bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung!Wer Arbeitsstellen korrekt absichern will, kommt ohne RSA und ZTV-SA nicht aus. Hier finden Sie die für alle Straßenkategorien gültigen Aufstellentfernungen für Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsführungen und Verkehrsregelungen, Markierungen, Schutzeinrichtungen, alle Regelpläne und eine Auswahl der gängigsten bei Arbeitsstellen eingesetzten Verkehrszeichen.Die aktuelle 24. Auflage enthält die RSA21 sowie die noch aktuell gültige ZTV-SA 97. In die aktuelle Auflage eingefügt wurden außerdem redaktionelle Hinweise zur Anwendung der ZTV-SA aufgrund der geänderten Vorschriftenlage in RSA21, StVO, VwV-StVO und Vz-Kat, die für mehr Rechtssicherheit sorgen.24. Auflage 2023, kartoniert, 256 Seiten mit zahlreichen Abbildungen, handliches Taschenbuchformat (16 x 24 cm).

Ab 22,50 €*
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Präsenz
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Ziel des Seminars ist die Vermittlung des erforderlichen Basiswissens für die Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen. Die Durchführung der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss nach den RSA 21 (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erfolgen. Somit sind die Anordnenden Behörden verpflichtet, diese Vorgaben auch im Rahmen der Verkehrsrechtlichen Anordnung zu beachten. Sachbearbeiter der Anordnenden Behörden erhalten hier das „Rüstzeug“ gem. Schulungsgruppe A MVAS zur Festlegung der verkehrssichernden Maßnahmen an Arbeitsstellen an Straßen.

Ab 235,00 €*
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