Neue Schulung: Qualifikation zur Gerüstprüfung vor Gebrauch gemäß TRBS 2121
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine lose Verankerung oder ein fehlendes Bordbrett – Mängel an Gerüsten sind auf Baustellen ein massives Sicherheitsrisiko. Doch wer trägt die Verantwortung, bevor die Arbeit in der Höhe beginnt? Hier gilt es, klar zu unterscheiden: Während die tägliche Inaugenscheinnahme vor Benutzung durch eine verantwortliche Person oder direkt durch den jeweiligen Benutzer erfolgen kann, sind die Anforderungen an die regelmäßige Kontrolle strenger.
Die formelle Prüfung des Gerüsts, insbesondere nach längeren Arbeitsunterbrechungen oder besonderen Witterungsverhältnissen, muss gemäß DGUV mindestens alle 7 Tage durch eine „befähigte Person“ erfolgen. Ohne diese Kontrolle riskieren Arbeitgeber nicht nur Unfälle, sondern auch Bußgelder und Gefährdung des Versicherungsschutzes. Unsere neue Schulung macht Sie und Ihre Mitarbeiter fit für diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Warum diese Schulung für Ihr Unternehmen entscheidend ist
Die fachgerechte Inaugenscheinnahme ist weit mehr als ein flüchtiger Blick nach oben. Sie erfordert fundiertes Wissen über Statik, rechtliche Grundlagen und die aktuelle TRBS 2121.
Ob Hochbau, Dachdeckerhandwerk, Malereibetrieb oder Architektur - wer ein Gerüst betritt, muss sicherstellen, dass es für den vorgesehenen Zweck geeignet und technisch einwandfrei ist. Mit unserem Zertifikat dokumentieren Sie diese Fachkenntnis rechtssicher gegenüber der Gewerbeaufsicht.
Die Zielgruppe: Wer sollte teilnehmen?
Diese Weiterbildung richtet sich an alle Akteure der Bauwirtschaft, die Gerüste nutzen oder deren Sicherheit verantworten:
- Handwerk & Montage: Mitarbeiter aus Hochbau, Ausbau, Fassadenbau, Elektro- und Sanitärgewerken sowie Gartenbau.
- Planung & Aufsicht: Architekten, Bauleiter, Poliere und Ingenieurbüros.
- Sicherheit: Fachkräfte für Arbeitssicherheit und SiGeKo.
- Behörden: Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften.
Die Ausbildungsinhalte im Überblick
In unserer Schulung vermitteln Experten praxisnahes Wissen (Auszug):
| Inhalte | Fokus-Themen |
| Rechtlicher Rahmen | BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Vorschriften + TRBS |
| Gefährdungsbeurteilung | Absturzgefährdung und Schutzmaßnahmen |
| Konstruktive Kontrolle | Prüfung von Belägen, Geländern, Standsicherheit |
| Eignungsprüfung | Abgleich von Last- und Breitenklassen mit dem Einsatzzweck |
| Dokumentation | Rechtssicheres Führen von Checklisten und Prüfprotokollen |
Besonderes Augenmerk liegt zudem auf der Sicht- und Funktionskontrolle vor täglichem Arbeitsbeginn sowie der Besonderheit bei fahrbaren Gerüsten.
Ihr Vorteil: Rechtssicherheit schwarz auf weiß
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmer eine Schulungsbescheinigung für die „Befähigte Person“. Dieser Qualifikationsnachweis ist Ihre Kompetenz zur fachgerechten Prüfung gemäß TRBS 2121.
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Zugehörige Produkte
Ziel dieser Schulung zur Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Gerüsten ist die Qualifizierung von Personen, die Gerüste vor der Nutzung auf deren sichere Funktion prüfen sollen. Die Bereitstellung und Nutzung von Gerüsten muss den Vorgaben der BetrSichV, der TRBS 2121 sowie der DGUV Information 201-011 entsprechen. Dieses Seminar (Dauer von 9:00 bis 16:00 Uhr) vermittelt praxisnah die erforderlichen Kenntnisse, um Mängel rechtzeitig zu erkennen und die sichere Verwendung fachgerecht zu beurteilen. Ihre Vorteile - Ihre Qualifizierung:Praxisnahe Schulung - online oder PräsenzFachgerechte Kontrolle und Dokumentation an GerüstenUmfangreiche Kenntnisse zur GerüstkontrolleQualifikationsnachweis über die in der Schulung erworbenen FähigkeitenIhr Gruppenrabatt ab 3 Anmeldungen = 15%