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Neue Schulung – Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

Arbeiten in der Höhe stellen eine potenziell gefährliche Aufgabe dar, die spezielle Vorkehrungen erfordert, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es unerlässlich, dass Arbeitsmittel, die mit besonderen Risiken verbunden sind, ausschließlich von Mitarbeitern verwendet werden, die vom Unternehmer dazu beauftragt wurden.

Doch das allein reicht nicht aus: Nach erfolgreicher Ausbildung müssen diese Mitarbeiter gemäß §4 der DGUV-Vorschrift und §12 des Arbeitsschutzgesetzes mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Diese regelmäßigen Schulungen sind entscheidend um sicherzustellen, dass Mitarbeiter über aktuelles Wissen und Fähigkeiten verfügen, um Arbeitsrisiken zu minimieren. Die Dokumentation dieser Unterweisungen ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. 

Mit unserem Schulungsangebot für die jährliche Unterweisung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre bereits erworbenen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen:

  • Rechtliche Grundlagen / Neuerungen
  • Technische Grundlagen / Neuerungen
  • Definition und Bauformen 
  • Sicht- und Funktionsprüfung 
  • Verhaltensregeln für den Umgang mit Hubarbeitsbühnen

Zugehörige Produkte

Inhouse
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Arbeitsmittel, die mit besonderen Gefährdungen verbunden sind, nur von vom Unternehmer beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Nach erfolgreich durchgeführter Ausbildung sind diese Beschäftigten gem. §4 DGUV-Vorschrift und §12 Arbeitsschutzgesetz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
 
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