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Zwei SiFas bei der Kontrolle eines Betriebes.

DGUV Vorschrift 2 ab 2026: Das sind die wichtigsten Neuerungen für Betriebe und SiFas

Ab 1. Januar 2026 gilt die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Sie regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben – und bringt einige spürbare Änderungen mit sich. Ziel der Reform ist mehr Flexibilität, bessere Qualität und eine modernere Ausrichtung der Betreuung. 

Hier sind die zentralen Neuerungen im Überblick

Mehr Berufsgruppen dürfen SiFa werden

Die Zugangswege zur Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) wurden erweitert. Neben klassischen technischen Abschlüssen können künftig auch Personen mit Studienhintergrund z. B. in:

  • Naturwissenschaften 
  • Arbeitswissenschaften 
  • Ergonomie
  • Arbeits- und Organisationspsychologie
  • verwandten Fachrichtungen

zur SiFa ausgebildet werden. 

Bedeutung für die Praxis: 

Unternehmen und Dienstleister können auf ein breiteres Kompetenzspektrum zurückgreifen. Für die Prävention bedeutet das mehr Spezialisierungsmöglichkeiten, etwa bei psychischen Belastungen oder ergonomischen Fragestellungen. 

Digitale Betreuung wird offiziell möglich

Die neue Vorschrift schafft klare Rahmenbedingungen für digitale Betreuungsanteile durch Betriebsärzte und SiFas. 

Wichtigste Punkte: 

  • Eine persönliche Erstbegehung des Betriebs bleibt Voraussetzung. 
  • Danach dürfen Teile der Betreuung telefonisch oder online erfolgen. 
  • In der Grundbetreuung ist ein begrenzter Anteil digitaler Leistungen zulässig. 

Bedeutung für die Praxis: 

Gerade für kleine Betriebe, Filialstrukturen oder ländliche Regionen wird Betreuung flexibler planbar. Gleichzeitig bleibt die betriebliche Nähe durch Vor-Ort-Termine verpflichtend.

Neue Schwellenwerte: Mehr kleine Betriebe im vereinfachten Modell 

Die Grenzen für vereinfachte Betreuungsformen wurden angehoben: 

  • Modelle für kleinere Betriebe gelten nun bis 20 Beschäftigte (statt bisher 10). 
  • Erst darüber greifen umfangreichere Betreuungsmodelle. 

Bedeutung für die Praxis: 

Mehr Kleinbetriebe können vereinfachte und oft besser handhabbare Betreuungsmodelle nutzen. Das senkt organisatorische Hürden und erleichtert den Zugang zu Präventionsangeboten. 

Anpassungen bei Einsatzzeiten und Betreuungsstruktur 

Die Struktur der Grundbetreuung wurde überarbeitet. Dabei geht es vor allem um eine klarere und ausgewogenere Verteilung der Anteile zwischen Betriebsarzt und SiFa. 

Ziel der Änderung: 

Die Zusammenarbeit beider Professionen soll verbindlicher und strukturierter erfolgen, damit medizinische und sicherheitstechnische Aspekte stärker verzahnt werden. 

Fortbildung wird verpflichtend nachweispflichtig

SiFas und Betriebsärzte müssen ihre regelmäßigen Fortbildungen dokumentieren. Diese Nachweise werden Bestandteil der Qualitätssicherung. 

Bedeutung für die Praxis: 

Die Betreuung wird transparenter und qualitativ abgesichert. Für selbstständige SiFas heißt das: Fortbildungen systematisch planen und dokumentieren. 

Gefährdungsbeurteilung rückt noch stärker in den Fokus 

In alternativen Betreuungsmodellen wird die verbindliche Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung noch stärker betont. Teilweise sind entsprechende Erklärungen oder Nachweise erforderlich. 

Bedeutung für die Praxis: 

Die Gefährdungsbeurteilung wird endgültig zum zentralen Steuerungsinstrument der Betreuung - nicht nur formal, sondern als praktische Grundlage aller Maßnahmen. 

Mehr Flexibilität, aber auch mehr Verantwortung 

Die neue DGUV Vorschrift 2 modernisiert die betriebliche Betreuung deutlich: 

  • Mehr digitale Möglichkeiten
  • Erweiterte Qualifikationen für SiFas 
  • Vereinfachungen für kleine Betriebe
  • Stärkere Qualitäts- und Fortbildungsanforderungen
  • Größerer Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung 

Für Unternehmen bedeutet das mehr Wahlmöglichkeiten, aber auch die Pflicht, Strukturen sauber zu dokumentieren. Für SiFas steigen die Chancen zur Spezialisierung - gleichzeitig werden Professionalität und Fortbildungsnachweise wichtiger denn je.

Unser Tipp für SiFas und Unternehmen

Die neuen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 machen deutlich: Fachwissen, Aktualität und gut organisierte Schulungen sind entscheidend für eine rechtssichere und wirksame Prävention.

Die MORAVIA Akademie unterstützt Sie dabei mit einem vielseitigen Weiterbildungsangebot im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ob Praxis-Seminare vor Ort, digitale Unterweisungen oder interaktive Selbstlernkurse – unsere Lernformate lassen sich flexibel in Ihren Betriebsalltag integrieren.

So qualifizieren Unternehmen ihre Mitarbeitenden effizient, praxisnah und gesetzeskonform - und Sicherheitsfachkräfte bleiben fachlich immer auf dem neuesten Stand.

Direkt zum Angebot  

Quellen:
https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/unsere-leistungen/arbeitsmedizinische-und-sicherheitstechnische-betreuung/dguv-vorschrift-2-ab-2026 https://www.bgn.de/presse/14-oktober-2025-neue-fassung-der-dguv-vorschrift-2-ab-2026

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