Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- § 3 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Information 208-216 (alt: BGI 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern/Tritten)
- Prüfung von Leitern und Tritten (Beurteilung von Schäden)
- Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten
- Rechte und Pflichten der Befähigten Person
- Dokumentation der Prüfung
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Gut zu wissen
Um die Vielzahl der Absturzunfälle zu verringern, muss der Arbeitgeber unter anderem dafür sorgen, dass seine Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. So schreibt es die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen.
Zielgruppe
Meister, Techniker, Wartungs- und Instandhaltungspersonal und andere Mitarbeiter, die die Anforderungen gem. TRBS 1203 erfüllen (Fachkenntnisse aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit).