Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten Sachkundelehrgang

Leitern in einem Rohbau

Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft. Wichtige Änderungen ergeben sich vor allem für Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Diese müssen zeitnah ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfen, ggf. überarbeiten und die Leitern entsprechend nachrüsten.

 Termine

Dieses Seminar wird zurzeit nur als Inhouse-Schulung angeboten.

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Weitere Details zum Seminarinhalt

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • § 3 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Information 208-216 (alt: BGI 694 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern/Tritten)
  • Prüfung von Leitern und Tritten (Beurteilung von Schäden)
  • Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten
  • Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • Dokumentation der Prüfung
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

Gut zu wissen

Um die Vielzahl der Absturzunfälle zu verringern, muss der Arbeitgeber unter anderem dafür sorgen, dass seine Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. So schreibt es die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen.

Zielgruppe

Meister, Techniker, Wartungs- und Instandhaltungspersonal und andere Mitarbeiter, die die Anforderungen gem. TRBS 1203 erfüllen (Fachkenntnisse aus Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit).