Seminare zum Arbeitsschutz

Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Neben Änderungen im Arbeitsschutzgesetz hat aber vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von 2015 neue Maßstäbe gesetzt. Die Pflichten des Arbeitgebers sind umfassend, doch auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer spielt eine Rolle. Kommt es zum Schadensfall, muss nachgewiesen werden, dass z.B. Maschinen und Arbeitsmittel vorschriftsmäßig genutzt, gewartet und geprüft wurden und dass die Mitarbeiter ausreichend unterweisen sind.

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Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen, vom Brandschutz, über die Prüfung von Arbeitsmitteln bis zum Umgang mit Gefahrstoffen. Die als Befähigte Person ausgebildeten Mitarbeiter tragen dazu bei, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem sie die entsprechenden Arbeitsmittel regelmäßig prüfen und kontrollieren.

Der Schutz von Leben und Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen. Durch Unterweisungen und Weiterbildung erlangen Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, um die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen. In unseren Seminaren vermitteln Experten der jeweiligen Fachgebiete diese Kenntnisse für Befähigte Personen, Vorgesetzte u.a.

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