Gesetze und Vorschriften

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses parRoute). Die entsprechenden Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn werden mit RID abgekürzt (Règlement concernant le transport International ferroviaire de marchandises Dangereuses

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (Accord Européen sur les Transports Routiers). Regelt im grenzüberschreitenden Verkehr die Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Transportverkehr (Lkw und KOM). 

Baustellenverordnung

Eigentlich "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen". Sie beinhaltet die rechtliche Verpflichtung, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Bauvorhaben durch eine systematische Organisation nachhaltig zu verbessern. Die Verordnung ergänzt das Arbeitsschutzrecht um eine Reihe von Pflichten für Bauherren bei der Planung und Koordinierung von Bauvorhaben, wie die Bestellung von SiGe-Koordinatoren, die Erarbeitung eines SiGe-Planes und die Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten.

Betriebssicherheitsverordnung (Kurztitel)

Beruht auf der Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/104/EG). Der vollständige Titel beschreibt den Inhalt zutreffend: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“.

Bürgerliches Gesetzbuch

Regelt die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Abgeleitet aus § 823 BGB (Schadensersatz) wird die sog. „Verkehrssicherungspflicht“, die bei der Einrichtung und dem Betrieb von Straßenbaustellen eine zentrale Rolle spielt. Sie besagt, dass derjenige, der eine Gefahrenstelle eröffnet oder andauern lässt, Vorkehrungen zu treffen hat, um andere vor Gefährdungen zu schützen, die von einer solchen Gefahrenstelle ausgehen können.

Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (und Prüfvorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz) 

Berufsgenossenschaftliche Regeln (und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz) 

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz). Grundlegend ist die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“. 

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr mit den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Sie wird erworben durch die Ablegung einer Prüfung bei der IHK. Ebenfalls vorgeschrieben ist (dargestellt in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BkrFQV) eine alle 5 Jahre zu wiederholende 5-tägige Weiterbildung.

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

Diese Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen.

CTU=Cargo Transport Unit

Der CTU-Code beschreibt Verfahrensregeln für das Packen von Beförderungseinheiten.

Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz) 

Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz). Grundlegend ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift (alt:BGV A1)  „Grundsätze der Prävention“. 

DIN- /Europanorm zur Ladungssicherung 

Fahrerlaubnisverordnung

Die FEV gibt es erst seit 1998. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Fahrerlaubnisrecht in der StVZO geregelt (§§ 1-15). Die FEV enthält alle Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und das Führen von Kraftfahrzeugen (Erteilung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklassen, Mindestalter usw.).

Fahrpersonalgesetz/ Fahrpersonalverordnung

Regeln neben den entsprechenden EG-Verordnungen u.a. Lenk- und Ruhezeiten und den Einsatz des EG bzw. des digitalen Kontrollgerätes.

(Bundes-)Fernstraßengesetz

Das Gesetz (abgekürzt auch BFStrG) regelt die Einteilung der Straßen mit dem Bund als Straßenbaulastträger. Danach sind „Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie gliedern sich in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten“.

Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung

Das Zulassungsverfahren wurde bis 2007 durch die StVZO geregelt, dann ausgegliedert und in eine neue Verordnung, eben die FZV, überführt. Die FZV regelt auch die Ausgestaltung und Größe amtlicher Kennzeichen.

Gefahrgutbeauftragten-Verordnung

Ist ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt und unterliegt den Vorschriften der GGVSEB, dann muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt sein (Ausbildung über Lehrgänge mit IHK-Prüfung und Wiederholungsschulungen).

Gefahrstoffverordnung

Ziel dieser im Arbeitsschutz ganz wesentlichen „Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen“ (Stoffe mit Eigenschaften wie z. B. giftig, ätzend, umweltgefährdend) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen durch entsprechende Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung zu schützen und Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe festzulegen.

Gefahrgutbeförderungsgesetz

Gesetzlicher Rahmen für die Beförderung gefährlicher Güter.

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Regelt als sog. „Rahmenverordnung“ die Beförderung gefährlicher Güter i.V.m. den europäischen Gefahrgutvorschriften (ADR).

Gefahrgutverordnung See

Wie oben, hier mit den Regelungen für die Seeschifffahrt, siehe auch IMDG-Code

Global harmonisiertes System der Vereinten Nationen für die Klassifizierung und Bezettelung von chemischen Produkten (Globally Harmonized System), siehe auch GefStoffV. 

Güterkraftverkehrsgesetz

Regelt den gewerblichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen.

Handelsgesetzbuch

Enthält die Bestimmungen des Handelsrechts in Deutschland und regelt damit die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten und ihren Geschäftspartnern.

Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtskommission über gefährliche Güter (International Maritime Dangerous Goods Code) 

Kreislaufwirtschaftsgesetz (Kurztitel)

Eigentlich “Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“. Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung von Abfällen zur Entlastung von Deponien und Abfallverbrennungsanlagen.

MVAS 99

MVAS (99) ist die Abkürzung für „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“. Diesem Merkblatt entsprechend wird bei einem namentlich benannten Verantwortlichen eine Qualifikation gemäßRSA verlangt. Sinn des Merkblatts ist eine bessere Ausbildung, um den gestiegenen Anforderungen an die Verkehrssicherheit bei Bauarbeiten nachkommen zu können.

MVAS 99 - Vom Bundesministerium für Verkehr eingeführt

Im Jahre 1999 wurde das MVAS 99 eingeführt. Dieses Merkblatt richtet sich vor allem an Arbeitende und Seminaranbieter im Bereich der Arbeitsstellenabsicherung. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit im Straßenverkehr. Mit den ZTV-SA vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungsollen Mängel in der Verkehrssicherungstechnik behoben werden.

Qualifikationsnachweis gemäß MVAS

Im Straßenbau wird bei der Abgabe eines Angebots an öffentliche Auftraggeber i.d.R. nur noch das Unternehmen berücksichtigt, welches über einen geschulten Verantwortlichen mit Qualifikationsnachweis gemäß MVAS verfügt. Dieser Nachweis einer Qualifikation kann nur über den Besuch von Seminaren/Schulungen erbracht werden - Ein Nachweis einer Qualifikation durch einschlägige Erfahrungen im Bereich der Verkehrssicherung wird nicht mehr anerkannt. Derzeit immer noch gültig ist das MVAS 99 (die Zahl 99 bezieht sich auf das Jahr 1999, in dem dieses Merkblatt eingeführt wurde).

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Vor dem Hintergrund von Verantwortlichkeiten besonders wichtig: § 9 „Handeln für einen anderen“ und § 130 „Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen“. Bei Pflichtverletzung können die Geldbußen 6-stellig ausfallen.

Richtlinien für Lichtsignalanlagen

Regelwerk für die Planung und den Betrieb von Lichtzeichenanlagen („Ampeln“).

Richtlinien für die Markierung von Straßen

Die RMS aus dem Jahr 1980 bestehen aus zwei Teilen, die inzwischen nicht mehr in allen Bereichen den heutigen Anforderungen entsprechen und daher geändert werden müssten. Verbindliche Regelungen für vorübergehende Markierungen enthält die VwV-StVO.

RSA 95 - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen (z.B. RSA 95), unter deren Anwendung Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen entsprechend abzusichern sind, um eine Gefährdung und Verletzung von Verkehrsteilnehmern und (Straßen-)Bauarbeitern auszuschließen.

In diesen Richtlinien ist z.B. vorgeschrieben, dass ein namentlich benannter Verantwortlicher einer solchen Arbeitstellensicherung dazu nachweislich qualifiziert sein muss.

Was beinhaltet die RSA 95?

Die RSA sind über die VwV-StVO zu § 43 Abs. 3 StVO verbindlich eingeführt. Sie enthalten Angaben über Verkehrszeichen, Verkehrsführungen und -regelungen sowie zahlreiche Regelpläne für die verschiedenen Arten und Orte von Arbeitsstellen. Seit Jahren wird eine Neufassung der RSA erwartet, in Kraft (mit vielen überholten Sachverhalten) sind nach wie vor die RSA 95.

RSA 95 - Eine wichtige Qualifikation

Fehlt etwa ein solcher Qualifikationsnachweis nach RSA 95 (RSA Schulung), kann es bei öffentlichen Vergaben von Aufträgen dazu kommen, dass ein Unternehmen von der Vergabe ausgeschlossen wird. Weiterhin ist diese Qualifikation überaus wichtig, da sonst im Falle eines Schadens (ohne Qualifikation) mit rechtlichen Auswirkungen zu rechnen ist.

GGVSEB-Durchführungsrichtlinien

Die „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ sind Verwaltungsvorschriften mit Erläuterungen zur GGVSEB und zum ADR/RID

Richtlinien für Umleitungsbeschilderung

Regelwerk für die Beschilderung von Umleitungen (im Zusammenhang mit den Vorgaben aus StVO und VwV-StVO).

Strafgesetzbuch

Enthält die Regelungen des deutschen Strafrechts.

Straßenverkehrsordnung mit Verwaltungsvorschrift (VwV)

Die StVO ist eine Verhaltensvorschrift und regelt als solche das Verhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr, ist aber gleichzeitig auch die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen („Baustellen“). Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen nur Verkehrszeichen aufgestellt werden, die den Anlagen 1-4 zur StVO entsprechen.

Die StVO ist auch die rechtliche Grundlage für die Ladungssicherung: § 22 StVO legt fest, dass Ladung auf Fahrzeugen gesichert werden muss, wobei die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind (siehe VDI-Richtlinien).

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Regelwerk für die technischen Vorschriften und Prüfbestimmungen von Fahrzeugen, bis vor einigen Jahren auch für das Zulassungsverfahren (siehe FZV) und für das Fahrerlaubnisrecht (früher §§ 1-15 StVZO, siehe FEV); daher beginnt die StVZO nicht wie üblich mit einem § 1, sondern mit § 16. Inzwischen wird die StVZO zunehmend dominiert durch Richtlinien der EU zur Kfz-Technik.

Technische Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Die TRBS 1203 beschreibt die Voraussetzungen für die erforderlichen Fachkenntnisse einer befähigten Person. Danach muss der Arbeitgeber befähigte Personen mit der Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung beauftragen.

Unfallverhütungsvorschrift (siehe BGV) 

VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5:
Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Qualitätsmanagement-Systeme

Die VDI-Richtlinienreihe 2700 ff. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ enthält anerkannte Regeln der Technik. Sie werden in der Praxis erprobt und von unparteiischen Fachleuten aufgestellt. Damit erhalten sie die Bedeutung eines „objektivierten Sachverständigengutachtens“, d.h. vor Gericht werden sie zur Beurteilung von Unfällen im Zusammenhang mit dem Sichern von Ladung herangezogen.

Die VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 hat in Verbindung mit der Einführung von QM-Systemen eine erhebliche Bedeutung, denn die ordnungsgemäße Sicherung von Ladung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal beim Gütertransport. Ziel der Richtlinie ist es, „dem Unternehmer ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, damit Ladungssicherung als Qualitätsfaktor entsprechend behandelt und bewertet werden kann“.

Blatt 5 wendet sich sowohl an bereits zertifizierte Unternehmen wie auch an solche, die aufgrund von getroffenen Qualitätsvereinbarungen Ladungssicherung mit größerer Sorgfalt betreiben wollen.

Beschrieben werden eine Fülle von Einzelmaßnahmen wie etwa Ablauf, Planung, Erfassen der Transportdaten, Auswahl und Eignung der Fahrzeuge u.v.m. Große Bedeutung kommt dabei auch den hierfür notwendigen Schulungsmaßnahmen zu. So heißt es unter 5.4.2 „Schulung“:

„Der Unternehmer veranlasst nach Bedarf, mindestens jedoch einmal alle drei Jahre, die regelmäßige Schulung von Personen, die mit Ladungssicherungsaufgaben betraut sind. Die Schulungen sollten Themen aus folgenden Gebieten umfassen“ (Auszug):

  • Rechtliche Verantwortung für Transport und Ladungssicherung
  • Physikalische Grundlagen zur Ladungssicherung
  • Eigenschaften der Ladung
  • Möglichkeiten der Ladungssicherung
  • Arbeitsanweisungen zur Ladungssicherung u.a.

Weiter verlangt die Richtlinie, dass die Schulungen vom Unternehmer zu dokumentieren sind mit mindestens Datum, Teilnehmer der Schulung und Inhalt. Im Übrigen sorgt der Unternehmer für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch aller mit der Ladungssicherung betrauten Personen.

Richtlinienreihe des Vereins Deutscher Ingenieure zur Ladungssicherung

Die VDI-Richtlinienreihe 2700 ff. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ enthält anerkannte Regeln der Technik zur Ladungssicherung. Sie werden in der Praxis erprobt und von unparteiischen Fachleuten aufgestellt. Damit erhalten sie die Bedeutung eines „objektivierten Sachverständigengutachtens“, d.h. vor Gericht werden sie zur Beurteilung von Unfällen im Zusammenhang mit dem Sichern von Ladung herangezogen.

In diesem Zusammenhang ebenfalls wichtig: Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D 29)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB enthält die Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Auftraggeber und regelt die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Bei der VOB handelt es sich um ein Vertragswerk, das vereinbart werden muss, nicht um eine Rechtsvorschrift oder um ein Gesetz.

Verkehrszeichenkatalog; amtlicher Katalog der StVO-Verkehrszeichen 

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

Die ZTV-SA enthalten ergänzende Regelungen zu den RSA. Sie werden bei der Einrichtung, dem Betrieb und dem Rückbau von Arbeitsstellen angewandt. Ob ZTV vereinbart werden ist Sache der Vertragsgestaltung. Wie bei den RSA gilt auch hier: Die Neufassung lässt auf sich warten, in Kraft sind die ZTV-SA 97.