Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität

Ladungssicherung: Wer trägt welche Verantwortung?

Ist Ihnen bewusst, wer im Bereich der Ladungssicherung für die Verkehrssicherheit von Fahrzeug und Ladung vor Fahrtantritt zuständig ist? Oder wer für den betriebssicheren Zustand eines Fahrzeuges im Verkehr die Verantwortung trägt? Von der Wahl eines geeigneten Transportfahrzeuges, über die Durchführung der richtigen Ladungssicherung bis hin zum eigentlichen Transport gibt es verschiedene Verantwortlichkeiten. Damit Sie genauestens informiert sind, wer wofür zuständig ist, erhalten Sie hier in einem kurzen Überblick.

Wer ist alles beteiligt?

Ganz allgemein wird zwischen drei Verantwortlichen bei der Sicherung von Ladung auf einem Transportfahrzeug unterschieden. Dies sind zum einen der Fahrer bzw. der Fahrzeugführer. Dieser nimmt den eigentlichen Transport durch das Fahrzeug vor. Der Fahrzeughalter ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, oder der einen Nutzen aus dessen Verwendung zieht. Und als drittes der Verlader. Er befördert das Ladegut auf das Transportfahrzeug.

Pflichten des Fahrzeugführers

Schauen wir uns die Pflichten der Verantwortlichen einmal genauer an. Aus den aktuellen Richtlinien, vor allem §22 und §23 der StVO, ergeben sich für den Fahrer folgende Pflichten:

  • Er muss über die nötigen physikalischen Grundlagen im Zusammenhang mit der zu transportierenden Ladung und dem Fahrzeug verfügen und diese einschätzen können. 
  • Während der Fahrt muss seine Fahrweise den externen Umständen angepasst sein. 
  • Vor Fahrtantritt muss er das Fahrzeug sowie das Ladegut auf Verkehrssicherheit hin überprüfen und bei Bedarf nachsichern. 
  • Auch während des Transportes muss in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf die Ladung und deren Sicherung kontrolliert und im Bedarfsfall nachgesichert werden. 

Sollte es während des Transportes zu Teilentladungen kommen, muss der Fahrer jedes Mal die Ladungssicherung erneut überprüfen, die sich ändernde Lastenverteilung berücksichtigen und gegebenenfalls nachsichern.

Pflichten des Fahrzeughalters

Der Fahrzeughalter hingegen muss sicherstellen, dass der Fahrer geeignet ist, um den Transport seines Fahrzeuges und der Ladung vorzunehmen. Ebenso darf er das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen lassen, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch das Ladegut beeinträchtigt ist. 

Weiterhin ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich,

  • dass das Fahrzeug im Verkehr in einem betriebssicheren Zustand ist.
  • dass für das Beladen des Fahrzeuges geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung bereitstehen.
  • dass das Fahrzeug richtig beladen ist und nur dann in Betrieb genommen werden darf.
  • dass der Fahrer vor, während und nach dem Transport kontrolliert wird. Hierfür können auch beauftragte Personen eingesetzt werden, wie Fuhrparkleiter oder Betriebsleiter.
  • dass das bei der Ladungssicherung beteiligte Personal entsprechend geschult ist.

Der Halter muss dafür sorgen, dass für das entsprechende Ladegut ein geeignetes Fahrzeug mit den richtigen Ladungssicherungshilfsmitteln zur Verfügung steht. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem §31 StVZO.

Pflichten des Verladers

Auch für den Verlader ist der §22 StVO relevant. Denn nicht nur der Fahrer ist dafür zuständig, dass die Ladung sicher verladen wird, sondern auch der Verlader. Wer genau ist aber mit Verlader gemeint? Ganz allgemein ist hiermit der „Leiter der Verladearbeiten“ anzusehen. Dies ist eine Person, die dazu berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verladen des Transportgutes auf einem dafür geeigneten Fahrzeug zu treffen. Diese Verantwortung kann je nach Betrieb auch bei der Geschäftsleitung liegen. Der Verlader selbst muss nicht zwangsläufig auch die Verladung vornehmen. Dies kann auch durch den Fahrer erfolgen. Er muss diese aber kontrollieren und vor allem auch (am besten durch ein Foto) dokumentieren. Dies ist dann entscheidend, wenn es während der Fahrt zu Teilentladungen kommt und er an dieser Stelle keinen Einfluss auf eine korrekte Ladungssicherung hat. Hier ist wichtig zu vermerken, dass die Pflicht des Verladers nicht auf den Fahrer übertragen werden kann! Dies ist rechtlich ausgeschlossen.

Das Wichtigste zusammengefasst

Ganz allgemein ist derjenige für die Ladungssicherung verantwortlich, der das Ladegut auch verladen hat. Dabei hat der Fahrzeugführer die meisten Aufgaben, mit der Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen, dem Nachsichern nach Bedarf oder einer bestimmten Zeit sowie einer den Bedingungen angepassten Fahrweise. Ebenso haben der Fahrzeughalter und der Verlader Verpflichtungen. Jeder, der in seinem Bereich fahrlässig handelt, muss mit Strafen wie Bußgelder und/oder Punkten in Flensburg rechnen.

Gut geschulte Mitarbeiter sind daher notwendig, um Ladung gut zu sichern und somit unversehrt an Ihren Bestimmungsort zu bringen. Schulungen dazu von der MORAVIA Akademie zeichnen sich durch ihren hohen Praxisbezug aus.

Produktgalerie überspringen

Zugehörige Produkte

Online
Präsenz
Inhouse
Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

Ab 399,00 €*
Inhouse
Teilnehmer unseres Seminars lernen die verkehrs- und durchführungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften zur StVO bzw. StVZO kennen und werden auch befähigt, die Ladung von großräumigen Ladegütern auf einem Schwerlasttransporter zu sichern.
 
Online
Präsenz
Inhouse
Jeder am Transport Beteiligte ist verantwortlich, also der Fahrer, der Verlader, der Fahrzeughalter, aber auch der Absender und der Frachtführer. Deshalb fordert der VDI auch die regelmäßige Schulung (mindestens alle 3 Jahre) aller Personen, die mit Ladungssicherungsmaßnahmen befasst sind. Dieses Seminar vermittelt die korrekte Ladungssicherung verständlich und praxisnah.

Ab 319,00 €*
Inhouse
Dieses Seminar behandelt die Grundzüge einer verkehrssicheren Beladung und Verstauung bei Pritschenfahrzeugen, Kastenwagen und Kombis. Die Art der Ladung und ihrer Sicherung in diesen Fahrzeugen unterscheidet sich von den Vorgängen der Ladungssicherung auf LKW. Auch wenn die Prinzipien gleich bleiben, sind für Handwerkerfahrzeuge, PKW von Außendienstlern etc. andere Routinen gefordert. Hier vermitteln unsere erfahrenen Referenten die entsprechenden Kenntnisse gemäß der anerkannten Regeln.
 
Präsenz
Inhouse
Die unterschiedlichen Arten von Ladungssicherung, die in den letzten Jahren entwickelt wurden, bieten viele Möglichkeiten – Doch müssen sie sach- und fachgerecht angewendet werden, um die Sicherheits-Vorschriften zu erfüllen. Für das Packen von Ladung in Containern beschreibt der CTU-Code den Stand der Technik (er hat die CTU-Packrichtlinien abgelöst). Diese Bestimmung sieht u.a. vor, dass alle mit der Beförderung oder dem Packen von Ladung in CTUs beschäftigten Personen entsprechend ihren Zuständigkeiten ausgebildet sein müssen. Um die erforderlichen Grundkenntnisse zur Ladungssicherung zu erlangen, wird dringend empfohlen, vorab eine Schulung gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 oder gemäß VDI-Richtlinie 2700a zu absolvieren.

Ab 349,00 €*
Präsenz
Inhouse
Dieses Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Ladungssicherung gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5. Hinzu kommen vor diesem Hintergrund die Besonderheiten, die bei Gefahrguttransporten gemäß den Vorschriften von GGVSEB und ADR zu beachten sind. Das sind vor allem: Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Beförderungsvorschriften nach den Teilen 4, 5 und 7 ADR sowie die spezifischen Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht.

Ab 349,00 €*
Präsenz
Inhouse
Dieses Seminar dient der Qualifizierung gemäß VDI-Richtlinie 2700a und eignet sich für alle Beschäftigten, die regelmäßig Güter verladen. Nach erfolgreichem Abschluss der 16-stündigen Schulung (2 Tage á 8 Stunden) inklusive Praxisteil erhalten die Teilnehmer den "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung", der Umfang und Art der Ausbildung gemäß VDI-Richtlinie 2700a dokumentiert.

Ab 539,00 €*
Inhouse
Nach § 12 ArbSchG hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. So sieht es auch § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" vor.In § 22 StVO ist eindeutig geregelt, dass die Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik gesichert werden muss. Es passieren immer noch viel zu viele Unfälle aufgrund mangelnder Ladungssicherung (fast 25 % der Verkehrsunfälle), deshalb hat der Gesetzgeber auch die jährliche Unterweisung vorgeschrieben. Dies gilt für alle am Verladevorgang beteiligten Personen – also nicht nur die Fahrer! Auch die Absender und Verlader werden mit in die Verantwortung für die Sicherung der Ladung genommen.
 
Kontakt