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Ladungssicherung für die Verkehrssicherheit von Fahrzeug und Ladung

Ladungssicherung: Wer trägt welche Verantwortung?

Ist Ihnen bewusst, wer im Bereich der Ladungssicherung für die Verkehrssicherheit von Fahrzeug und Ladung vor Fahrtantritt zuständig ist? Oder wer für den betriebssicheren Zustand eines Fahrzeuges im Verkehr die Verantwortung trägt? Von der Wahl eines geeigneten Transportfahrzeuges, über die Durchführung der richtigen Ladungssicherung bis hin zum eigentlichen Transport gibt es verschiedene Verantwortlichkeiten. Damit Sie genauestens informiert sind, wer wofür zuständig ist, erhalten Sie hier in einem kurzen Überblick.

Wer ist alles beteiligt?

Ganz allgemein wird zwischen drei Verantwortlichen bei der Sicherung von Ladung auf einem Transportfahrzeug unterschieden. Dies sind zum einen der Fahrer bzw. der Fahrzeugführer. Dieser nimmt den eigentlichen Transport durch das Fahrzeug vor. Der Fahrzeughalter ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, oder der einen Nutzen aus dessen Verwendung zieht. Und als drittes der Verlader. Er befördert das Ladegut auf das Transportfahrzeug.

Pflichten des Fahrzeugführers

Schauen wir uns die Pflichten der Verantwortlichen einmal genauer an. Aus den aktuellen Richtlinien, vor allem §22 und §23 der StVO, ergeben sich für den Fahrer folgende Pflichten:

  • Er muss über die nötigen physikalischen Grundlagen im Zusammenhang mit der zu transportierenden Ladung und dem Fahrzeug verfügen und diese einschätzen können. 
  • Während der Fahrt muss seine Fahrweise den externen Umständen angepasst sein. 
  • Vor Fahrtantritt muss er das Fahrzeug sowie das Ladegut auf Verkehrssicherheit hin überprüfen und bei Bedarf nachsichern. 
  • Auch während des Transportes muss in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf die Ladung und deren Sicherung kontrolliert und im Bedarfsfall nachgesichert werden. 

Sollte es während des Transportes zu Teilentladungen kommen, muss der Fahrer jedes Mal die Ladungssicherung erneut überprüfen, die sich ändernde Lastenverteilung berücksichtigen und gegebenenfalls nachsichern.

Pflichten des Fahrzeughalters

Der Fahrzeughalter hingegen muss sicherstellen, dass der Fahrer geeignet ist, um den Transport seines Fahrzeuges und der Ladung vorzunehmen. Ebenso darf er das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen lassen, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch das Ladegut beeinträchtigt ist. 

Weiterhin ist der Fahrzeughalter dafür verantwortlich,

  • dass das Fahrzeug im Verkehr in einem betriebssicheren Zustand ist.
  • dass für das Beladen des Fahrzeuges geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung bereitstehen.
  • dass das Fahrzeug richtig beladen ist und nur dann in Betrieb genommen werden darf.
  • dass der Fahrer vor, während und nach dem Transport kontrolliert wird. Hierfür können auch beauftragte Personen eingesetzt werden, wie Fuhrparkleiter oder Betriebsleiter.
  • dass das bei der Ladungssicherung beteiligte Personal entsprechend geschult ist.

Der Halter muss dafür sorgen, dass für das entsprechende Ladegut ein geeignetes Fahrzeug mit den richtigen Ladungssicherungshilfsmitteln zur Verfügung steht. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem §31 StVZO.

Pflichten des Verladers

Auch für den Verlader ist der §22 StVO relevant. Denn nicht nur der Fahrer ist dafür zuständig, dass die Ladung sicher verladen wird, sondern auch der Verlader. Wer genau ist aber mit Verlader gemeint? Ganz allgemein ist hiermit der „Leiter der Verladearbeiten“ anzusehen. Dies ist eine Person, die dazu berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Verladen des Transportgutes auf einem dafür geeigneten Fahrzeug zu treffen. Diese Verantwortung kann je nach Betrieb auch bei der Geschäftsleitung liegen. Der Verlader selbst muss nicht zwangsläufig auch die Verladung vornehmen. Dies kann auch durch den Fahrer erfolgen. Er muss diese aber kontrollieren und vor allem auch (am besten durch ein Foto) dokumentieren. Dies ist dann entscheidend, wenn es während der Fahrt zu Teilentladungen kommt und er an dieser Stelle keinen Einfluss auf eine korrekte Ladungssicherung hat. Hier ist wichtig zu vermerken, dass die Pflicht des Verladers nicht auf den Fahrer übertragen werden kann! Dies ist rechtlich ausgeschlossen.

Das Wichtigste zusammengefasst

Ganz allgemein ist derjenige für die Ladungssicherung verantwortlich, der das Ladegut auch verladen hat. Dabei hat der Fahrzeugführer die meisten Aufgaben, mit der Kontrolle der Ladungssicherungsmaßnahmen, dem Nachsichern nach Bedarf oder einer bestimmten Zeit sowie einer den Bedingungen angepassten Fahrweise. Ebenso haben der Fahrzeughalter und der Verlader Verpflichtungen. Jeder, der in seinem Bereich fahrlässig handelt, muss mit Strafen wie Bußgelder und/oder Punkten in Flensburg rechnen.

Gut geschulte Mitarbeiter sind daher notwendig, um Ladung gut zu sichern und somit unversehrt an Ihren Bestimmungsort zu bringen. Schulungen dazu von der MORAVIA Akademie zeichnen sich durch ihren hohen Praxisbezug aus.


Weitere Blogartikel zur Ladungssicherung finden Sie unter: 

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