Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
- ADR / GGVSEB
- Ausführungen der mitzuführenden Begleitpapiere
- richtiges Ausfüllen eines Beförderungspapiers
- mitzuführende Ausrüstungsgegenstände
- Versandstücke
- Bezettelung
- Kennzeichnung der Fahrzeuge
- Verladung und Ladungssicherung
- Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis
- Das neue ADR 2019
Gut zu wissen
Gemäß Abschnitt 1.3.1 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, je nach Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden. Diese Schulungsnachweise können von der zuständigen Behörde eingefordert werden, auch wenn Gefahrgutbeauftragter erforderlich ist.
Zielgruppe
Beauftragte und sonstige, an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligte Personen, die einen zugewiesenen Aufgabenbereich im Gefahrgutrecht abdecken müssen, wie z.B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal das für die gefährlichen Güter beladende und entladende Personal, das Personal der Spediteure und Verlader, sowie die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind.
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung gem. ADR / GGVSEB, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie bei Bedarf
Seminargebühr für offene Seminare
299,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Im Preis von 299.- Euro sind enthalten:
• Seminarunterlage
• Schulungsbescheinigung gem. ADR / GGVSEB, Sicherheitspass nach Bedarf
• begrenzte Teilnehmerzahl (max. 20 Personen) für besseren Lernerfolg
• komplette Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk).
Seminardauer
9:00 - ca. 16:00 Uhr