Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen (StGB, StVG, BGB, StVO, Ländererlasse)
- Regelwerke (RSA 21, ZTV-SA, TL)
- Regelpläne, Musterpläne
- Radweg-, Fußgängerproblematik, Musterpläne
- Arbeitssicherheit an Straßenbaustellen gem. ASR A 5.2
- Diskussion - Erfahrungsaustausch (ggf. Planspiele)
- Gerichtsurteile
Gut zu wissen
„Maßgebende Rechtsgrundlage für alle verkehrslenkenden, - beschränkenden oder – verbietenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr aus Anlass von Arbeiten im Straßenraum, ist die Straßenverkehrsordnung“ (RSA 21, A 1.3.1 (1)) Als Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde stehen Sie immer wieder vor der Herausforderung, die StVO und ihre Verwaltungsvorschriften auf die individuelle Arbeitsstelle anzuwenden. Dabei sollen außerdem die Bedürfnisse der Anwohner und die Forderungen anderer Behörden berücksichtigt werden. In diesem Seminar vermittelt ein erfahrener Referent praxisnah die für anordnende Behörden erforderlichen Inhalte, unterstützt durch Beispielsituationen.
Zielgruppe
Anordnende Behörden gem. StVO § 45 Absatz 1 (Verkehrsbehörde) und StVO § 45 Absatz 2 (Baubehörde) und Autobahn GmbH über Beleihungsurkunde.
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung zum Nachweis der Grundkenntnisse zur Verkehrsrechtlichen Anordnung von Arbeitsstellen an Straßen (mit den Schwerpunkten StVO und RSA 21).
Seminargebühr für offene Seminare
329,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Seminarunterlage, Faltkarte Grundwissen ASR A5.2, inkl. der RSA21/ZTV-SA Handausgabe im Wert von 24,90 EUR, komplette Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk). Begrenzte Teilnehmerzahl (max. 20 Personen) für besseren Lernerfolg.
Seminardauer
9:00 - ca. 16:30 Uhr