Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen für Möbelspeditionen (gem. MVAS)

Hebebühne mit Absperrung an einer Straße

Auch für Umzugsunternehmen gelten die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Sobald Ihre Arbeiten Auswirkungen auf den Verkehr haben, sind Sie verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer vor Gefahrenquellen zu warnen. In diesem Seminar erfahren Sie, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihrer Verkehrssicherungspflicht angemessen nachzukommen. So werden Sie befähigt, die Sicherung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle fachgerecht durchzuführen. Ziel ist die Qualifikation für den Verantwortlichen gem. RSA 21 und MVAS 99.

Weitere Details zum Seminarinhalt

Inhalte

  • Sensibilisierung anhand von Beispielen
  • Rechtsgrundlagen und mögliche Rechtsfolgen
    • StVO, StVZO, StGB, BGB, RSA 21
  • Verantwortung und Haftung
  • Verkehrsrechtliche Anordnung
  • Nutzung der Regelpläne aus der RSA 21, Erstellen von Verkehrszeichenplänen
  • Fachgerechte Kennzeichnung und Absperrung, Schwerpunkt Arbeitsstellen kürzerer Dauer
    • Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, zulässige Materialien und Anforderungen
    • Fußgängertunnel, Behelfsgehwege, Halteverbote
  • Vorgehen bei der Einrichtung der Verkehrssicherung
  • Beispiele aus der Praxis

Gut zu wissen

Dieses Seminar behandelt speziell die Sicherungseinsätze der Möbellogistik. Für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle durch Haltverbotszeichen (Zeichen 283-10 und 283-20 mit dem Zusatzzeichen 1040-34) gelten konkrete Vorschriften, ebenso für die Sicherungsmaßnahmen. Eine fehlerhafte Absicherung der Arbeitsstelle kann im Schadensfall zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft, hat dafür Sorge zu tragen, dass vor dieser angemessen gewarnt wird, so dass Dritte möglichst nicht gefährdet werden. Diese Verkehrssicherungspflicht ist eine Rechtspflicht. Wer es unterlässt ihr nachzukommen, macht sich ggf. strafbar.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Möbelspeditionen und Umzugsunternehmen, welche als Verantwortliche für die Sicherung der Arbeitsstelle in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden.