ASR A5.2 und RSA – Handlungshilfen und Lösungswege

Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist neben der sicheren Lenkung und Leitung des fließenden Verkehrs der Schutz der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Arbeitsschutzregeln sicher zu stellen. Seit 21. Dezember 2018 ist die ASR A5.2 offiziell in Kraft und zeigt Möglichkeiten auf, diesen Vorgaben angemessen gerecht zu werden. Hierbei steht der Grenzbereich zum fließenden Verkehr im Vordergrund, allerdings an vielen Stellen im Konflikt mit den RSA. Für die Planung und Umsetzung der Baustellensicherung ergibt sich dadurch die grundlegende Frage: Wer muss was tun damit beide Forderungen (Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Beschäftigten vor Ort) erfüllt werden? In diesem Seminar werden Sie für das Spannungsfeld ASR A5.2 und RSA sensibilisiert, lernen Lösungsansätze kennen und erhalten Handlungshilfen für die tägliche Praxis.

Die Handlungshilfe zur ASR A5.2 wurde im März 2021 offiziell eingeführt. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie die Lösungsansätze auf die jeweilige Arbeitsstelle anwenden.

 Termine

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Rabatte (nicht kombinierbar):
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Datum Name des Seminars Ort Nr. Preis €* Aktion
11.05.2023 ASR A5.2 und RSA – Handlungshilfen und Lösungswege Online 23ASR158-O   Mehr erfahren
16.10.2023 ASR A5.2 und RSA – Handlungshilfen und Lösungswege Online 23ASR364-O   Mehr erfahren

Weitere Details zum Seminarinhalt

Inhalte

  • Sensibilisierung, Einstimmung in das Thema
  • Grundlagen, Regelwerke RSA (StVO), ASR A5.2, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Handlungshilfe zur ASR A5.2
  • Konflikt Schnittstelle RSA versus ASR A5.2
  • Lösungsansätze - Wer kann was tun? (Auftraggeber/Auftragnehmer)
  • „Andere geeignete Maßnahmen“ (ASR)?
  • Rechtzeitige Einbindung der Verkehrsbehörde, Baubehörde und Polizei
  • Beispiele für die Umsetzung

Gut zu wissen

Die Wichtigkeit der ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr) für den Schutz der Beschäftigten ist unbestritten. Einige Bundesländer arbeiteten bereits auf Grundlage dieses Entwurfs noch bevor die ASR A5.2 offiziell eingeführt wurde. Doch das Nebeneinander der RSA und der ASR A5.2 führt in der Praxis zu Fragen und Konflikten. Verantwortliche und ausführende Mitarbeiter vor Ort wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Welche Vorschrift hat Vorrang? Halbherzige Kompromisse erhöhen oft nur die Gefährdung. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Anforderungen und Hilfe bei der praxisorientierten und rechtskonformen Umsetzung.

Zielgruppe

Führungskräfte, die für die Arbeitssicherheit verantwortlich sind, z.B. Bauhofleiter, Fachbereichsleiter Straßenbauverwaltungen, Bauleiter, Ingenieur-Büros und auch Ausschreiber. Die Teilnehmer sollten bereits eine MVAS-Schulung absolviert haben und mit den Grundlagen der Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum und der Arbeitssicherheit vertraut sein.

Schulungsnachweis

Schulungsbescheinigung und Sicherheitspass bei Bedarf (Alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).

Seminargebühr für offene Seminare

349,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie nach Bedarf, Seminarunterlage, komplette Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk). Begrenzte Teilnehmerzahl (max. 22 Personen) für besseren Lernerfolg.

Seminardauer

9:00 - ca. 16:30 Uhr

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