Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
- Sensibilisierung, Einstimmung in das Thema
- Grundlagen, Regelwerke RSA 21 (StVO), ASR A5.2, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Handlungshilfe zur ASR A5.2
- Konflikt Schnittstelle RSA 21 versus ASR A5.2
- Lösungsansätze - Wer kann was tun? (Auftraggeber/Auftragnehmer)
- „Andere geeignete Maßnahmen“ (ASR)?
- Rechtzeitige Einbindung der Verkehrsbehörde, Baubehörde und Polizei
- Beispiele für die Umsetzung
Gut zu wissen
Die Wichtigkeit der ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr) für den Schutz der Beschäftigten ist unbestritten. Einige Bundesländer arbeiteten bereits auf Grundlage dieses Entwurfs noch bevor die ASR A5.2 offiziell eingeführt wurde. Doch das Nebeneinander der RSA 21 und der ASR A5.2 führt in der Praxis zu Fragen und Konflikten. Verantwortliche und ausführende Mitarbeiter vor Ort wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Welche Vorschrift hat Vorrang? Halbherzige Kompromisse erhöhen oft nur die Gefährdung. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Anforderungen und Hilfe bei der praxisorientierten und rechtskonformen Umsetzung.
Zielgruppe
Führungskräfte, die für die Arbeitssicherheit verantwortlich sind, z.B. Bauhofleiter, Fachbereichsleiter Straßenbauverwaltungen, Bauleiter, Ingenieur-Büros und auch Ausschreiber. Die Teilnehmer sollten bereits eine MVAS-Schulung absolviert haben und mit den Grundlagen der Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum und der Arbeitssicherheit vertraut sein.
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung und Sicherheitspass bei Bedarf (Alle Nachweise für Schulungen, Unterweisungen etc. auf einen Blick).
Seminargebühr für offene Seminare
219,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie nach Bedarf und PDF-Seminarunterlage
Seminardauer
9:00 - ca. 16:00 Uhr