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Mann im Blaumann mit Klemmbrett

Sicherheit am Arbeitsplatz: Was ist eine befähigte Person?

Eine zur Prüfung befähigte Person ist, wer durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (Definition nach §2 (6) BetrSichV). Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 wurde der Begriff der befähigten Person eingeführt, die im Wesentlichen die Bezeichnung des Sachkundigen ablöst.

Wenn ein Unternehmen eine befähigte Person bestellt, kann dies sowohl intern als auch extern geschehen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Fachkraft, die besondere Sachkunde in der Prüfung bestimmter Arbeitsmittel besitzt. Zu diesen Arbeitsmitteln gehören unter anderem Leitern und Tritte, Ladungssicherungshilfsmittel, Hubarbeitsbühnen, Zurrmittel genauso wie die persönliche Schutzausrüstung z.B. gegen Absturz (PSA) und noch einiges mehr. Je komplexer aber das zu prüfende Mittel, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation der prüfenden Person.

Ziel einer solchen Prüfung ist es, Arbeitsunfälle aufgrund von funktionseingeschränkten oder unsachgemäß gewarteten Arbeitsmitteln zu vermeiden. Durch häufige Benutzung werden Arbeitsmittel oft beschädigt und eine sichere Nutzung ist mit fortschreitendem Verschleiß nicht mehr möglich. Um Risikofaktoren für die Mitarbeiter aufgrund solcher Beschädigungen schon frühzeitig erkennen und eliminieren zu können, müssen ebendiese Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert werden. Der Umfang einer Arbeitsmittelprüfung ist in der BetrSichV §12 genau beschrieben. 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber muss die Häufigkeit der Prüfung ermittelt bzw. spätestens nach 12 Monaten geprüft werden. Das Prüfergebnis muss in jedem Fall vom Prüfenden dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen geben Auskunft über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, die Ergebnisse der Prüfung und die prüfende Person selbst.

Doch wie können Ihre Mitarbeiter selbst zu einer befähigten Person werden? 

Welche Anforderungen müssen die Prüfungen erfüllen? Wie läuft die Dokumentation der Ergebnisse genau ab? 

Die MORAVIA Akademie hilft Ihnen dabei, Gefahren in Ihrem Unternehmen zu verringern. So bieten wir Ihnen zahlreiche Schulungen, die Ihre Mitarbeiter zu einer Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt. Angefangen bei den Abläufen zur Erstinbetriebnahme über die Beurteilung etwaiger Mängel und Schäden bis hin zur richtigen Dokumentation der Prüfergenbisse werden Ihre Mitarbeiter ideal auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. 

Sind die anschließend getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig? Unsere sachkundigen Referenten helfen Ihnen bei dieser und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz. Es werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen aus nationalem und internationalem Recht beachtet, sodass sich die Prüfperson Ihrer Aufgaben und Pflichten genauestens bewusst ist. So wird nicht nur die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet – Sie verlängern durch die regelmäßige Wartung und Kontrolle auch die Lebenszeit Ihrer Arbeitsmittel - und sparen damit Kosten.

Unsere Seminare: 

  • Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Seilen, Ketten, Hebebändern 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 (BGV/VBG 36)
  • Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern

 Weitere Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten zu unserem Angebot rund um den Arbeitsschutz finden Sie hier:


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Zugehörige Produkte

Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.  Die ordnungsgemäße Prüfung von Flurförderzeugen ist essenziell für die Sicherheit im Betrieb. Prüfung von Flurförderfahrzeugen: Eine wichtige VerantwortungEine befähigte Person, die über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Flurförderzeuge verfügt, ist verantwortlich für die regelmäßige Inspektion, Wartung und Dokumentation der Prüfungen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und die Durchführung gründlicher Prüfungen trägt die befähigte Person maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds bei.

 
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese Schulung qualifiziert Teilnehmende zur befähigten Person, um Leitern und Tritte prüfen zu können – rechtssicher, praxisnah und gemäß den Anforderungen der DGUV Information 208-216 sowie der BetrSichV.Praxisorientierte Inhalte für FachverantwortlicheOb in Industrie, Verwaltung oder öffentlichen Einrichtungen: Die sichere Nutzung und regelmäßige Kontrolle von Steighilfen ist unerlässlich. In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden, wie sie Leiterprüfungen nach DIN EN 131 fachgerecht durchführen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch praktische Prüfmethoden im Fokus.Für wen ist die Schulung geeignet?Die Inhalte richten sich insbesondere an Sicherheitsbeauftragte, technische Mitarbeitende, Hausmeister, sowie Betriebsleiter, die für die Organisation und Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind.Ihr Nutzen auf einen BlickQualifikation zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und TrittenSicherheit bei der Anwendung der BetrSichV und relevanter NormenPraxisnahe Vermittlung von Prüfmethoden und DokumentationMinimierung von Unfallrisiken durch fachgerechte KontrolleNachweisbare Kompetenz gegenüber Behörden und Versicherungen

Regulärer Preis: Ab 379,00 €
Online
Präsenz
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln

Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln durch befähigte Personen ist vorgeschrieben und entscheidend für die Arbeitssicherheit im Transportwesen. In unserer praxisorientierten Schulung erwerben Teilnehmende die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 die Prüfung und Dokumentation von Zurrmitteln und Zubehör fachgerecht durchzuführen.Fachliche Qualifikation zur Prüfung von ZurrmittelnDie jährliche Prüfung von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Rundschlingen sowie deren Zubehör ist unerlässlich, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand dieser Hilfsmittel sicherzustellen. Die dafür benannte befähigte Person übernimmt diese Aufgabe, erkennt potenzielle Gefährdungen und gewährleistet den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel.Im Rahmen der eintägigen Schulung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und sind speziell auf Fachkräfte aus Logistik, Werkstatt und Instandhaltung zugeschnitten.Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten PersonNeben der technischen Qualifikation werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung im Betrieb sowie die Pflichten der befähigten Person umfassend dargestellt. So erhalten die Teilnehmenden ein ganzheitliches Verständnis für ihre Rolle im Rahmen der Ladungssicherung.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungs-HilfsmittelnQualifikation als befähigte Person gemäß TRBS 1203Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen nach VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195Sicherheit bei der Dokumentation und Durchführung von PrüfungenKlarheit über Rechte, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag

Regulärer Preis: Ab 329,00 €
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Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen regelmäßigen Prüfungen, die gemäß DGUV Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Diese Prüfungen dürfen durch eine befähigte Person im eigenen Unternehmen vorgenommen werden – vorausgesetzt, sie verfügt über die notwendige Sachkunde nach TRBS 1203. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Qualifikation, um die Prüfungen rechtssicher und fachgerecht selbst durchzuführen und zu dokumentieren.Rechtssicherheit und Praxiswissen für FachkräfteDie Schulung vermittelt fundierte Kenntnisse zu den rechtlichen Grundlagen, darunter die Betriebssicherheitsverordnung, nationale und internationale Regelwerke sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften wie DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8. Sie lernen, wie Sie Herstellerangaben korrekt berücksichtigen, Arbeitsmittel inventarisieren und die theoretische Nutzungsdauer von kraftbetätigten Hubzügen berechnen.Technisches Verständnis und sichere AnwendungNeben physikalischen Grundbegriffen stehen die Bewertung von Verschleiß, Schäden und Ablegereife sowie die vorbeugende Materialerhaltung und sachgerechte Lagerung im Fokus. Sie erfahren, wie WHZG und Anschlagmittel sicher zusammenwirken und wie Sie das Heben von Lasten sicher und regelkonform gestalten.Abschluss mit LernerfolgskontrolleDie Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Sachkunde zur eigenständigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 54Rechtssichere Umsetzung der Prüfpflichten im eigenen UnternehmenPraxisnahe Vermittlung technischer und rechtlicher InhalteNachweis der Qualifikation zur befähigten Person durch LernerfolgskontrolleDirekte Anwendbarkeit im Arbeitsalltag von Fachkräften in Wartung, Instandhaltung und Arbeitssicherheit

Regulärer Preis: Ab 299,00 €
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Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Seilen, Ketten, Hebebändern

Anschlagmittel wie Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit beim Heben von Lasten zu garantieren. In dieser praxisnahen Schulung erwerben Sie die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 100-500 eigenverantwortlich Prüfungen durchzuführen. Die Ausbildung richtet sich an Personen, die für die Sicherheit von Lastaufnahmemitteln verantwortlich sind und fundiertes Wissen über deren Aufbau, Funktion und Prüfkriterien benötigen.Praxisorientiertes Wissen für die Prüfung von AnschlagmittelnDie Schulung vermittelt umfassende Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, insbesondere nationale und internationale Vorschriften sowie berufsgenossenschaftliche Regelungen wie die DGUV Regel 100-500. Sie lernen die verschiedenen Arten von Anschlagmitteln kennen – von Stahldrahtseilen über Hebebänder bis hin zu Kombinationslösungen – und erfahren, wie deren Inventarisierung, Wartung und Prüfung fachgerecht durchgeführt werden.Technisches Verständnis und PrüfpraxisNeben den physikalischen Grundlagen des Hebens und Anschlagens von Lasten werden auch Aspekte wie Neigungswinkel, Schwerpunktlage und Anschlagarten behandelt. Die theoretische Vorbereitung auf die Prüftätigkeit umfasst die Beurteilung der Ablegereife, die Anwendung von mechanischen und elektromagnetischen Prüfverfahren sowie den Arbeitsschutz während der Prüfung. Die Schulung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle, die Ihre Qualifikation dokumentiert.Abschluss mit LernerfolgskontrolleDie Schulung endet mit einem Wissenstest, der Ihre neu erworbene Sachkunde dokumentiert und Ihnen den Nachweis als befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen Blick:Qualifikation zur befähigten Person nach TRBS 1203 und BetrSichVFundiertes Wissen über Anschlagmittel, deren Aufbau und PrüfverfahrenSicherheit bei Transport- und Hebevorgängen erhöhenPraxisnahe Vorbereitung auf die Prüfung von Seilen, Ketten und HebebändernNachweis der Fachkunde durch Lernerfolgskontrolle

Regulärer Preis: Ab 299,00 €
Inhouse
Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern

Die Schulung vermittelt praxisnahes Fachwissen zur Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Prüfungen an Absetz- und Abrollcontainern. Teilnehmer erwerben die Sachkunde, um als befähigte Person die jährliche Prüfung von austauschbaren Absetz-und Abrollkippern gemäß den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV-Informationen 214-016 und 214-017 durchzuführen.Gesetzliche Grundlagen und PrüfpflichtGemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV-Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen Absetz- und Abrollcontainer vor der Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich geprüft werden. Diese Prüfungen sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und dürfen ausschließlich von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.Anforderungen an die befähigte PersonDie befähigte Person wird vom Unternehmer schriftlich beauftragt und kann aus dem eigenen Unternehmen stammen – beispielsweise ein Werkstattmeister oder eine technisch versierte Fachkraft. Voraussetzung ist eine nachweisbare Sachkunde im Umgang mit Containern und deren sicherheitstechnischer Bewertung. Die befähigte Person ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der übertragenen Aufgaben.UnternehmerpflichtenDer Unternehmer trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten befähigten Person. Er muss deren Fachwissen, Arbeitsweise und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig kontrollieren. Die Schulung unterstützt Unternehmen dabei, diese Verantwortung rechtssicher und praxisorientiert umzusetzen.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Sachkunde zur Prüfung von Absetz- und AbrollcontainernRechtssicherheit durch Schulung gemäß DGUV-Information 214-016 und 214-017Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und BetrSichVQualifikation zur befähigten Person im eigenen BetriebUnterstützung bei der Dokumentation und Umsetzung gesetzlicher Prüfpflichten

 
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