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Ein Arbeiter steht auf einem Teleskopstapler auf einer Baustelle

Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte – was ist zu qualifizieren?

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er bereitgestellt hat oder deren Verwendung er ausdrücklich genehmigt hat (§ 5 Absatz 5 BetrSichV). Er muss darauf achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel sicher zu benutzen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Dafür ist eine angemessene Qualifikation und Schulung der Mitarbeiter erforderlich.

Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung

Vor der Verwendung von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber die auftretenden Gefahren bewerten (Gefährdungsbeurteilung) und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten (§ 3 Absatz 1 BetrSichV). Der Arbeitgeber legt fest, welche Informationen bereitgestellt werden müssen, um die Beschäftigten ausreichend zu informieren über:

  1. bestehende Gefahren bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie damit verbundene Gefahren durch die Arbeitsumgebung, Arbeitsgegenstände und andere Arbeitsmittel,
  2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (z. B. Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, Einhaltung vorgegebener Arbeitsabläufe) und
  3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen sowie
  4. Erste Hilfe bei Notfällen.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Beauftragung von Beschäftigten erforderlich ist. Dies hängt vor allem davon ab, ob besondere Gefahren mit der Verwendung eines Arbeitsmittels verbunden sind (§ 12 Absatz 3 BetrSichV). Hier sind auch Gefahren für andere Personen zu berücksichtigen, die sich aus der Nutzung des Arbeitsmittels ergeben können.

Zu den Arbeitsmitteln, für deren Verwendung eine Beauftragung gemäß § 12 Absatz 3 BetrSichV erforderlich ist, gehören z.B.:

  1. Flurförderzeuge,
  2. Teleskopstapler,
  3. Hubarbeitsbühnen,
  4. Krane,
  5. Bagger und Lader

Der Arbeitgeber muss dabei sicherstellen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden oder deren Verwendung ihnen ausdrücklich gestattet wurde.

Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Gefahren, betrieblicher Organisation und Qualifikation der Beschäftigten, die Zugang zu den jeweiligen Arbeitsmitteln haben. Beispiele für abgestufte Maßnahmen sind:

  1. Festlegung des Benutzerkreises in einer Betriebsanweisung,
  2. Bereitstellung der Arbeitsmittel in den betreffenden Bereichen,
  3. persönliche oder teambezogene Zuordnung von Werkzeugen, z.B. Werkzeugausgabe, persönlich zugeordneter Werkzeugkasten oder persönlich zugeordnetes Montagefahrzeug,
  4. technische Sicherung eines Arbeitsmittels gegen unbefugte Verwendung.

Regelung über Betriebsanweisung

Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel verwenden, muss der Arbeitgeber ihnen in der Regel eine schriftliche Betriebsanweisung in verständlicher Form zur Verfügung stellen. (Das gilt nicht für Arbeitsmitteln, für die nach §3 Absatz 4 Produktsicherheitsgesetz keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert werden muss.) Die Betriebsanweisung beinhaltet Anweisungen zur sicheren Verwendung des Arbeitsmittels und sollte an die Sprachkenntnisse und den Sprachgebrauch der Beschäftigten angepasst sein. Alternativ kann auch eine dem jeweiligen Arbeitsmittel mitgelieferte Gebrauchsanleitung verwendet werden, wenn sie alle relevanten Informationen enthält. Die Betriebsanweisung muss regelmäßig aktualisiert werden.

Zusätzlich zur Betriebsanweisung müssen die Beschäftigten ausreichend und angemessen über die Verwendung der Arbeitsmittel informiert sein sowie regelmäßig darin unterwiesen werden. Bei Bedarf müssen sie auch auf gesundheitliche Anforderungen hingewiesen werden. Der Arbeitgeber hat dabei alle Unterweisungen schriftlich zu dokumentieren.

Wenn für die Verwendung von Arbeitsmitteln eine Beauftragung erforderlich ist, müssen die dafür benötigten Qualifikationen ermittelt, geschult und dokumentiert werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, ob und wie häufig eine Auffrischung oder Überprüfung der Qualifikation erforderlich ist.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Durchführung von Schulungen ist ein wichtiger Bestandteil der Qualifizierung der Beschäftigten. Es obliegt dem Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zur Weiterbildung zu planen und umzusetzen. Hierbei kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Qualifizierung intern im Unternehmen durchführt oder auf einen erfahrenen externen Anbieter zurückgreift.

In beiden Fällen ist es jedoch entscheidend, dass die Anforderungen an die Qualifizierung sorgfältig festgelegt werden. Nur so können die Beschäftigten die erforderlichen Kompetenzen erwerben, um ihre Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Die Verantwortung für die angemessene Qualifikation der Mitarbeiter sowie den Nachweis der erworbenen Fähigkeiten liegt dabei beim Arbeitgeber. 

Darüber hinaus muss die Beauftragung von Beschäftigten transparent erfolgen, zum Beispiel durch einen schriftlichen Arbeitsauftrag, eine Erlaubnis oder betriebliche Dokumentation wie Organisationshandbücher. Jeder Auftrag gilt nur für den spezifischen Arbeitsbereich, die Tätigkeiten oder die Arbeitsmittel, für die er erteilt wurde. Die Beauftragung sollte zurückgezogen werden, wenn es besondere Anlässe gibt, wie Zweifel an der Kompetenz oder ausreichenden Qualifikation nach z.B. Unfällen oder beinahe-Unfällen, oder wenn ein Mitarbeiter angibt, dass er die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Anforderungen an die Qualifizierung von Beschäftigten

Bei der Schulung von beauftragten Beschäftigten werden die erforderlichen Fähigkeiten aufbauend auf bereits vorhandene Qualifikationen vermittelt. Dazu müssen Anforderungen festgelegt werden für:

  1. den Aufbau und Inhalt der Schulung,
  2. die Schulungsleiter,
  3. den zeitlichen Rahmen,
  4. die Überprüfungen des Lernerfolgs.

Die Qualifizierung der Beschäftigten umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Dabei sind die Inhalte sinnvoll aufeinander abgestimmt und werden in einer logischen Reihenfolge vermittelt. Die theoretischen Inhalte umfassen insbesondere rechtliche Anforderungen, den Aufbau, die Funktionsweise und die Eigenschaften des Arbeitsmittels, Bedienelemente, Sicherheitseinrichtungen, mögliche Gefährdungen, Betriebsvorschriften für das Arbeitsmittel sowie Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln. Es sollten auch Informationen aus Vorschriften der Unfallversicherungsträger, Veröffentlichungen der Länder und der BAuA sowie Hinweise aus den Betriebsanleitungen der Arbeitsmittel berücksichtigt werden. Der theoretische Teil der Qualifizierung schließt in der Regel mit einer Prüfung ab.

Die praktischen Inhalte beinhalten insbesondere die Handhabung, Sicht- und Funktionskontrollen, die Erläuterung von Gefahrstellen am Arbeitsmittel und besonderer Gefährdungen im Zusammenhang mit der Verwendung des Arbeitsmittels, die Verwendung der Sicherheitseinrichtungen sowie das Üben typischer praktischer Anwendungen.

Für den praktischen Teil der Qualifizierung müssen geeignete Arbeitsmittel vor Ort verfügbar sein, einschließlich einer ausreichend großen Fläche für Übungen mit mobilen Arbeitsmitteln. Diese Fläche muss sicher von anderen Bereichen abgegrenzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden. Falls eine betriebliche Einbindung nötig ist, müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Zusätzliche Einrichtungen wie Regale oder Gurte können erforderlich sein, um reale Arbeitssituationen zu üben. Das Arbeitsmittel wird für die praktischen Übungen und auch die Überprüfung des Lernerfolgs (Praktische Prüfung) verwendet.

An die schulenden Referenten sind auch besondere Anforderungen zu stellen. Die Durchführung von Schulungen für Arbeitsmittel erfordert Sachkunde in fachlicher und didaktischer Hinsicht. Dazu gehören Kenntnisse über die Arbeitsmittel, Erfahrung in ihrer Verwendung, Wissen über Gefährdungen und Vorschriften, vermittelnde Fähigkeiten und die Fähigkeit, Schulungsmaterialien zu erstellen. Die Referenten der MORAVIA Akademie verfügen nachweislich über die relevanten Kenntnisse und Erfahrungen.

Basierend auf den festgelegten Anforderungen wird die angemessene Dauer der Qualifizierung bestimmt. Falls Teile der Qualifikation bereits zuvor erworben wurden, kann die Dauer der Schulung (insbesondere Folgeunterweisung) entsprechend angepasst werden. Die Überprüfung des Lernerfolgs dient dem Nachweis, dass die Mitarbeiter über die erforderliche Qualifikation für eine Beauftragung verfügen. Der Arbeitgeber nutzt diese Nachweise, um sich von den benötigten Fähigkeiten zu überzeugen. Eine oder mehrere Lernerfolgskontrollen, die sich auf theoretische und praktische Inhalte beziehen, sind daher Bestandteil der Qualifizierung.

Mehr Sicherheit durch Weiterbildung

Insgesamt zeigt sich deutlich, wie wichtig die Qualifizierung und Unterweisung zur Verwendung von Arbeitsmitteln für die Sicherheit der Beschäftigten sind. Die MORAVIA Akademie bietet maßgeschneiderte Schulungen an, um die Beschäftigten optimal auf den Umgang mit Arbeitsmitteln vorzubereiten. Es ist entscheidend, dass Schulungen sorgfältig geplant, dokumentiert und mit einer Prüfung abgeschlossen werden, um den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Denn nur durch kontinuierliche Weiterbildung kann die Sicherheit am Arbeitsplatz dauerhaft gewährleistet werden.

Die MORAVIA Akademie bietet Schulungen in den Bereichen Fahrausweise und andere Betriebsmittel sowohl als Qualifizierung als auch als Unterweisungsthemen an. Diese werden vorrangig als Inhouse-Maßnahmen in Ihrem Betrieb unter Verwendung Ihrer eigenen Arbeitsmittel durchgeführt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Mitarbeiter professionell und umfassend zu schulen, und investieren Sie in die Sicherheit und Effizienz Ihres Unternehmens.

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Zugehörige Produkte

Inhouse
Ausbildung zum Ladekranführer

Diese praxisnahe Ladekranführer Ausbildung vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse zur sicheren Bedienung von Ladekranen gemäß DGUV Vorschrift 52. Die Inhalte orientieren sich an den aktuellen Vorgaben der Berufsgenossenschaft und kombinieren fundierte Theorie mit praktischen Übungen direkt am Gerät. Die Schulungsdauer beträgt 1 oder 2 Tage, abhängig von den Vorkenntnissen und der Anzahl der Teilnehmenden. Sie richtet sich insbesondere an Berufskraftfahrer, Logistik- und Lagerleiter sowie Sicherheitsbeauftragte, die für den sicheren Einsatz von Ladekranen im Betrieb verantwortlich sind.Individuelle Inhouse-Schulung mit direktem PraxisbezugDie Schulung wird betriebsindividuell geplant und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. Unsere erfahrenen Referenten schulen Ihre Beschäftigten direkt vor Ort – mit direktem Bezug zu Ihren betrieblichen Abläufen und am eigenen Betriebsmittel. So stellen wir sicher, dass die vermittelten Inhalte unmittelbar in der Praxis umgesetzt werden können.Die Schulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Befähigung zum Ladekranführer (Bedienerausweis).Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Befähigung zum Ladekranführer gemäß DGUV Vorschrift 52Kombination aus theoretischer Unterweisung, praktischer Schulung und AbschlussprüfungDurchführung als Inhouse Schulung mit Bezug zu Ihren BetriebsabläufenFlexible Terminwahl und individuelle Anpassung an Teilnehmerzahl und VorkenntnisseErfüllung gesetzlicher Anforderungen und Erhöhung der ArbeitssicherheitDie jährliche Unterweisung für Ladekranführer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Jährliche Unterweisung für Kranführer

 
Inhouse
Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer

Radlader und (Hydraulik)bagger sind aus der modernen Bauwirtschaft nicht wegzudenken. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind dank spezieller Schnellwechselsysteme und vielfältiger Anbauteile äußerst flexibel. Doch gerade diese Vielseitigkeit bringt auch Risiken mit sich: Unterschätzte Gefahren in der Umgebung und unsachgemäßer Umgang mit Schnellwechselsystemen führen immer wieder zu schweren Unfällen. Um dem entgegenzuwirken, schreibt die Berufsgenossenschaft eine fundierte Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer vor. In dieser Schulung werden Ihre Beschäftigten praxisnah und gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der DGUV Vorschrift 1 sowie der DGUV Regel 100-500 qualifiziert. Der Fahrausweis für Erdbaumaschinen darf nur nach schriftlicher Beauftragung durch den Arbeitgeber erteilt werden.Praxisorientierte Inhouse Schulung für Ihr UnternehmenDiese Schulung wird individuell für Ihren Betrieb und zum Wunschtermin durchgeführt. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln die Inhalte direkt bei Ihnen vor Ort – mit direktem Bezug zu Ihren betrieblichen Abläufen und eingesetzten Maschinen. So stellen wir sicher, dass Ihre Mitarbeiter nicht nur die Theorie beherrschen, sondern das Gelernte auch sicher im Arbeitsalltag anwenden können.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb des Fahrausweises für Erdbaumaschinen gemäß gesetzlicher VorgabenSchulung nach den aktuellen Richtlinien der DGUV und des ArbeitsschutzgesetzesPraxisnahe Vermittlung von Sicherheits- und Bedienkompetenz für Bagger, Radlader und weitere ErdbaumaschinenMinimierung von Unfallrisiken durch geschulten Umgang mit SchnellwechselsystemenMaßgeschneiderte Inhalte für Ihre betrieblichen AnforderungenDie jährliche Unterweisung für Erdbaumaschinenführer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Jährliche Unterweisung Erdbaumaschinenführer

 
Inhouse
Unterweisung eines Mitarbeiters für die Weilerbildung des Kranführers

Kranführer und Kranbediener sind gesetzlich verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Diese jährliche Unterweisung für Kranführer vermittelt die aktuellen rechtlichen Anforderungen und sicherheitsrelevanten Neuerungen im Umgang mit Krananlagen – praxisnah, kompakt und gesetzeskonform.Rechtliche Grundlagen und aktuelle AnforderungenGemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 („Unterweisung der Versicherten“) müssen Führer und Bediener von Kranen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Diese Pflichtunterweisung stellt sicher, dass alle Beteiligten über den neuesten Stand der Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen informiert sind. Auch bei Änderungen der Einsatzbedingungen – etwa durch den Einsatz eines anderen Krantyps oder einer neuen Steuerung – ist eine zusätzliche Unterweisung erforderlich.Auffrischung von Wissen und HandlungssicherheitIn dieser Kranführerschulung zur Auffrischung werden die wichtigsten Inhalte zur sicheren Bedienung von Krananlagen wiederholt. Die Teilnehmer lernen, wie sie Risiken im Arbeitsalltag erkennen und vermeiden, und wie sie ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der aktuellen DGUV-Vorgaben sicher ausführen.Ihr Nutzen auf einen BlickErfüllung der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Kranführer-UnterweisungAuffrischung und Vertiefung des sicherheitsrelevanten FachwissensVermittlung aktueller rechtlicher Änderungen und technischer NeuerungenErhöhung der Sicherheit bei Kranarbeiten im BetriebNachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung für KranführerAls Inhouse Maßnahme können auch mehrere Unterweisungsthemen an einem Tag gebündelt werdenDie Ausbildung zum Kranführer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Kranführer Brücken-, Portal- und Hallenkrane (flurgesteuert)

 
Inhouse
Unterweisung für Bediener von Flurförderzeugen

Die jährliche Unterweisung Staplerfahrer ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse im Umgang mit Gabelstaplern und Flurförderzeugen. Sie richtet sich an Mitarbeitende mit gültigem Fahrausweis, die gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68 sowie der Betriebssicherheitsverordnung einmal jährlich unterwiesen werden müssen.Inhalte und PraxisbezugUnfälle mit Gabelstaplern zählen zu den häufigsten und schwerwiegendsten Ereignissen im innerbetrieblichen Transport. Die Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zur sicheren Bedienung von Flurförderzeugen, zur Vermeidung typischer Unfallursachen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die Inhalte werden individuell auf Ihre Betriebsabläufe abgestimmt und direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt – zum gewünschten Termin und mit direktem Bezug zu Ihrer Arbeitsumgebung.Ihr Nutzen auf einen BlickAuffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im Umgang mit GabelstaplernErfüllung gesetzlicher Vorgaben zur jährlichen Unterweisung StaplerfahrerVermeidung schwerer Arbeitsunfälle durch praxisnahe SicherheitsvermittlungSchulung mit direktem Bezug zu Ihren betrieblichen AbläufenDurchführung zum Wunschtermin in Ihrem UnternehmenDokumentation der Teilnahme zur Vorlage bei Behörden und BerufsgenossenschaftenAls Inhouse Maßnahme können auch mehrere Unterweisungsthemen an einem Tag gebündelt werdenDie Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

 
Inhouse
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Der Gabelstaplerführerschein ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für alle, die regelmäßig oder gelegentlich mit Flurförderzeugen arbeiten. Diese Schulung vermittelt praxisnahes Wissen und bereitet Ihre Beschäftigten optimal auf den sicheren Umgang mit dem Gabelstapler vor – gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001.Inhalte der Gabelstapler SchulungIm theoretischen Teil der Schulung lernen die Teilnehmenden die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen, darunter Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen und technische Grundlagen wie Standsicherheit und Steuerung von Gabelstaplern.Der praktische Teil umfasst gezielte Übungen zum sicheren Fahren und Rangieren mit dem Stapler. Die Teilnehmenden lernen, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle im Betriebsalltag zu vermeiden.Die Schulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden den Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer.Inhouse-Schulung mit PraxisbezugDieses Seminar wird individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt und kann flexibel zu Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Unsere Inhouse Schulungen ermöglichen eine praxisnahe Ausbildung direkt in Ihrem Unternehmen – mit direktem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen und Ihren eigenen Betriebsmitteln.Ihre Vorteile auf einen BlickErwerb des Staplerscheins nach DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001Praxisnahe Schulung direkt im BetriebFlexible TerminvereinbarungErhöhte Arbeitssicherheit und UnfallpräventionDie jährliche Unterweisung für Bediener von Flurförderzeugen bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Jährliche Unterweisung für Bediener Gabelstapler/Flurförderzeuge

 
Inhouse
Baustellenfahrzeuge inklusive Hubarbeitsbühnen arbeiten am Bau eines neuen Gebäudes.

Die jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen vermittelt praxisnahes Wissen zur sicheren Bedienung und zum verantwortungsvollen Umgang mit Hubarbeitsbühnen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Sie richtet sich an Unternehmen und Mitarbeitende, die Hubarbeitsbühnen regelmäßig im Arbeitsalltag einsetzen – sei es für Montage, Wartung oder Instandhaltung.Rechtliche Grundlagen und PflichtenGemäß der DGUV Regel 100-500 und der Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten jährlich zu unterweisen. Diese Schulung erfüllt diese Anforderungen und unterstützt Betriebe dabei, die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Haftungsrisiken zu minimieren.Praxisnahe Inhalte für verschiedene BranchenDie Schulung richtet sich an Bediener von Hubarbeitsbühnen sowie an Mitarbeitende in Bereichen wie Bauhandwerk, Gebäudereinigung, Autobahn- und Straßenmeistereien, Kommunalbetriebe und viele weitere Branchen, in denen Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen zum Alltag gehören.Ihr Nutzen auf einen BlickErfüllung der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Unterweisung HubarbeitsbühneAuffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse für Bediener von HubarbeitsbühnenPraxisnahe Vermittlung von Bedien- und SicherheitsregelnMinimierung von Unfallrisiken und HaftungsfragenAls Inhouse Maßnahme können auch mehrere Unterweisungsthemen an einem Tag gebündelt werdenDie Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Bediener von Hubarbeitsbühnen (Ausbildung)

 
Inhouse
Ausbildung zum Teleskopstaplerfahrer

Teleskopstapler, auch bekannt als Teleskoplader, Telehandler oder Teleskopmaschinen, sind vielseitige Arbeitsgeräte, die in der Baubranche, Landwirtschaft und Industrie zunehmend eingesetzt werden. Ihre flexible Einsatzmöglichkeit ergibt sich aus dem ausfahrbaren Teleskoparm und der Kombination mit verschiedenen Anbaugeräten – vom Gabelstapler über den Kran bis hin zur Hubarbeitsbühne oder zum Radlader.Diese Vielseitigkeit bringt jedoch auch unterschiedliche Gefährdungen mit sich. Deshalb ist eine qualifizierte Ausbildung für Bediener gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Schulung vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Teleskopstapler sicher und rechtskonform zu führen – inklusive Prüfung und Fahrausweis gemäß DGUV-Grundsatz 308-009.Nach erfolgreichem Abschluss dürfen die Beschäftigten vom Unternehmer zur Bedienung gemäß §7 DGUV Vorschrift 1 beauftragt werden – vorausgesetzt, sie sind entsprechend unterwiesen und zur Führung des Teleskopladers qualifiziert. Die Beauftragung gilt dabei ausschließlich für die erworbene Ausbildungsstufe.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb des Fahrausweises für TeleskopstaplerRechtssichere Qualifikation nach DGUV 308-009Praxisnahe Schulung mit realitätsnahen EinsatzszenarienVermittlung von Sicherheitsvorgaben und GefährdungsbeurteilungenVorbereitung auf den rechtlich vorgeschriebenen PrüfungsnachweisSchulung durch erfahrene Ausbilder mit Branchenkenntnis Als Inhouse Maßnahme lernen die Teilnehmenden auf den betriebseigenen Betriebsmitteln Die jährliche Unterweisung für Bediener von Teleskopstaplern bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Jährliche Unterweisung für Bediener von Teleskopladern

 
Inhouse
Bauarbeiten mit einem Bagger

Diese Schulung richtet sich an Erdbaumaschinenführer, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Unterweisung nachkommen müssen. Ziel ist es, die Sicherheit im täglichen Einsatz zu erhöhen und das Bewusstsein für Gefahrenquellen, technische Abläufe und korrekte Verhaltensweisen zu stärken.Rechtliche Grundlagen und praktische UmsetzungGemäß Arbeitsschutzgesetz sind Erdbaumaschinenführer verpflichtet, einmal jährlich an einer Sicherheitsunterweisung teilzunehmen. Diese Präsenzschulung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und vermittelt die Inhalte praxisnah und verständlich – abgestimmt auf die typischen Einsatzbedingungen auf Baustellen.Themenschwerpunkte der UnterweisungDie Teilnehmenden frischen ihr Wissen im sicheren Umgang mit Erdbaumaschinen auf und lernen, wie sie Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden können. Ein besonderer Fokus liegt auf der Pflege und Wartung der Maschinen, der Gefahrenanalyse sowie den Pflichten des Erdbaumaschinenführers.Ihr Nutzen auf einen Blick:Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen UnterweisungPraxisnahe Vermittlung sicherheitsrelevanter InhalteErhöhung der Arbeitssicherheit im täglichen EinsatzAuffrischung des Fachwissens für ErdbaumaschinenführerDokumentierte Teilnahme zur Vorlage bei Behörden oder AuftraggebernAls Inhouse Maßnahme können auch mehrere Unterweisungsthemen an einem Tag gebündelt werdenDie Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer

 
Inhouse
Mitarbeiter bedienen in einer Produktionshalle einen Kran

Wer Brücken-, Portal- oder Hallenkrane bedienen soll, muss laut § 29 DGUV Vorschrift 52 fachlich unterwiesen und praktisch geschult sein. Diese Schulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um flurgesteuerte Krane sicher und rechtskonform zu führen. Sie richtet sich an Mitarbeitende, die mit dem selbständigen Steuern von teilkraftbetriebenen oder flurgesteuerten Krananlagen beauftragt werden sollen – ebenso wie an Fachkräfte, Sicherheitsverantwortliche und Quereinsteiger.Theorie und Praxis für den KranführerscheinDie Schulung kombiniert theoretische Wissensvermittlung mit intensiver Praxis am Kran, um die Anforderungen der DGUV zu erfüllen. Teilnehmende lernen, wie sie Arbeitsabläufe sicher gestalten, Gefährdungen erkennen und Mängel beurteilen, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen können. Der Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis ist integraler Bestandteil der Unterweisung.Die Ausbildung wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Die in unseren Schulungen ausgebildeten Personen dürfen dann - nach der ausdrücklichen schriftlichen Beauftragung durch das Unternehmen - Arbeiten als Kranführer durchführen.Ihr NutzenNachweis der Befähigung zur Kranbedienung gemäß DGUVPraxisnahe Schulung mit erfahrenen AusbildernErhöhte Arbeitssicherheit durch fundiertes WissenRechtssicherheit für Unternehmen und MitarbeitendeZertifikat als Qualifikationsnachweis für den Einsatz im BetriebAls Inhouse Maßnahme lernen die Teilnehmenden auf den betriebseigenen KrananlagenDie jährliche Unterweisung für Kranführer bietet die MORAVIA Akademie ebenfalls an. Weitere Informationen finden Sie unter: Jährliche Unterweisung für Kranführer

 
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