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Sind Sie fit für den Gefahrguttransport? Was Sie über die Gefahrgutlogistik wissen müssen

Die Beförderung gefährlicher Güter ist ein anspruchsvolles Thema, das in der Logistikbranche, aber auch bei Handwerkern und Bauunternehmen eine große Rolle spielt. Dabei gilt es, gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zu beachten, um Unfälle und Umweltschäden zu vermeiden. In diesem Blogbeitrag geht es um die wichtigsten Aspekte des Gefahrguttransports und die Bedeutung von Schulungen für eine sichere Transportabwicklung.

Die richtige Kenntnis der Vorschriften sowie der verschiedenen Klassifizierungen und Kennzeichnungen von Gefahrgütern ist für eine reibungslose Abwicklung der Gefahrgutlogistik unerlässlich. Auch die Vorschriften für die Verladung und Ladungssicherung spielen eine entscheidende Rolle für den sicheren Transport von Gefahrgütern. Die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt sind strikt einzuhalten. Schulung und Qualifizierung des Personals sind keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, müssen ihre Mitarbeiter in Sicherheitsfragen unterweisen und sicherstellen, dass die Beförderungsvorschriften eingehalten werden. Ebenso sind besondere Anforderungen an die Kennzeichnung von Fahrzeugen und Verpackungen, die Gefahrgut enthalten, zu beachten. Darüber hinaus ist ein ausgebildeter und geprüfter Gefahrgutbeauftragter zu bestellen.

Inhaltsverzeichnis


Was ist unter Gefahrgut zu verstehen?

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter darstellen können. Diese Stoffe können entzündlich, ätzend, giftig, explosiv oder anderweitig gefährlich sein. Nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) sind Gefahrgüter definiert. Sie werden in verschiedene Klassen eingeteilt und müssen speziell gekennzeichnet und verpackt werden, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Nur im Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter sprechen wir daher von Gefahrgut. Aber auch alle mit der Beförderung zusammenhängenden Vorgänge, wie das Verpacken der Güter, das Beladen, der Wechsel des Beförderungsmittels während der Beförderung sowie das Entladen und die Übergabe an den Empfänger sind durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz und allgemein durch die Vorschriften des Gefahrgutrechts geregelt. 

In der Praxis stellen Gefahrstoffe häufig auch Gefahrgüter dar. Dazu gehören zum Beispiel Feuerwerkskörper oder brennbare Flüssigkeiten. Im Falle eines Transportunfalls oder einer Leckage geht von diesen Stoffen eine unmittelbare und akute Gefahr aus. Allerdings sind nicht alle gefährlichen Stoffe automatisch Gefahrgüter und Gefahrgüter sind nicht immer Gefahrstoffe. Lithiumbatterien sind z.B. bei sachgemäßer Verwendung und Lagerung kein Gefahrstoff, da es aber bei einem Transportunfall zu einem Kurzschluss oder Brand kommen kann, sind sie ein Gefahrgut. Salz für Geschirrspüler ist aufgrund seiner Umweltgefährlichkeit ein Gefahrstoff, da jedoch im Falle eines Transportunfalls oder einer Leckage keine zusätzliche unmittelbare Gefahr entsteht, wird es nicht als Gefahrgut eingestuft.

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für den Transport von Gefahrgut?

Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für den Transport von Gefahrgut? Für die Gefahrgutlogistik sind die Vorschriften gemäß ADR und RID zu beachten. Sie stellen sicher, dass gefährliche Güter ordnungsgemäß gekennzeichnet und verpackt sind. Um Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorschriften genau zu kennen und einzuhalten. Die richtige Kennzeichnung der Stoffe und die Verwendung geeigneter Behälter für den Transport sind unerlässlich. Wenn Sie Gefahrstoffe herstellen, verwenden, lagern oder gefährliche Güter transportieren, müssen Sie unterschiedliche Rechtvorschriften wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung oder das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) beachten. Transportieren Sie Gefahrstoffe nur auf ihrem abgeschlossenen Betriebsgelände oder zwischen mehreren verbundener Betriebsstätten, d.h. innerhalb eines sogenannten Industrieparks, findet das Gefahrgutbeförderungsgesetz keine Anwendung. Hier gelten die Vorschriften und Regelungen des Gefahrstoffrechts, also das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Erfolgt die Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Verkehrswegen im Straßenverkehr oder im Eisenbahn-, Binnenschiffs-, Seeschiffs- oder Luftverkehr, gelten die entsprechenden Verordnungen, wie z. B. die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder die Gefahrgutverordnung See (GGVSee). Für den Luftverkehr gibt es keine Gefahrgutverordnung. Hier gelten die Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes sowie die Vorschriften der Luftverkehrsgesellschaften (IATA-DGR). Bei grenzüberschreitenden Gefahrguttransporten sind internationale Übereinkommen wie das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) zu beachten. Da die nationalen und internationalen Vorschriften für die verschiedenen Verkehrsträger zunehmend harmonisiert werden, sind die Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere auf EU-Ebene, weitgehend inhaltsgleich. In Deutschland setzt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt die Regelungen des ADR auf nationaler Ebene um.

Wie werden Gefahrgüter klassifiziert und gekennzeichnet?

Ein wichtiger Aspekt bei der Gefahrgutbeförderung ist die präzise Klassifizierung und Kennzeichnung von gefährlichen Gütern. Die korrekte Identifizierung dieser Stoffe ist entscheidend, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie beurteilen müssen, ob es sich bei den zu befördernden Stoffen oder Gütern um Gefahrgut handelt, können Sie dies anhand der UN-Nummer feststellen. UN-Nummern, auch UN-Klassifizierungsnummern genannt, sind eine von den Vereinten Nationen festgelegte internationale Nummerierung für gefährliche Güter und Stoffe. Diese Nummern dienen dazu, gefährliche Stoffe eindeutig zu identifizieren. Sie sind wichtig für den sicheren Transport und die sichere Lagerung gefährlicher Stoffe. Jede UN-Nummer ist eindeutig und steht für einen bestimmten gefährlichen Stoff oder eine Gruppe von Stoffen. Wenn das zu befördernde Produkt eine UN-Nummer hat, handelt es sich um ein Gefahrgut. Die UN-Nummern finden Sie in der Regel direkt auf dem Etikett des Produktes, aber immer im Sicherheitsdatenblatt des Produktes oder des gefährlichen Stoffes (Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes). Mit Hilfe der UN-Nummer können die Stoffeigenschaften und die von dem Stoff oder Produkt ausgehenden Gefahren in Datenbanken eindeutig identifiziert werden, was im Falle einer Leckage oder eines Unfalls den Rettungskräften gezielt helfen kann, Schäden für Menschen, Tiere oder die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Neben der Identifizierung eines Gutes als Gefahrgut ist auch seine Zuordnung zu einer Gefahrenklasse, d.h. seine Gefahrgutklassifizierung, sowie die entsprechende Kennzeichnung mit Hilfe eines so genannten Gefahrgutzettels eine wichtige Informationsgrundlage für die am Transport beteiligten Mitarbeiter und Rettungskräfte. Die Klassifizierung von Gefahrgütern erfolgt anhand der Merkmale: 

  • Physikalische Eigenschaften
  • dem Aggregatzustand (fest, flüssig, gasförmig)
  • Gefahr, die von dem Gefahrgut ausgeht. 

Insgesamt ergeben sich aus diesen Eigenschaften 9 Gefahrgutklassen mit verschiedenen Unterklassen.

Welche Verpackungsvorschriften sind bei gefährlichen Gütern zu beachten?

Bei der Beförderung gefährlicher Güter sind die Verpackungsvorschriften von entscheidender Bedeutung. Die richtige Verpackung schützt nicht nur die Umwelt und Personen, sondern auch das Transportgut selbst vor Schäden oder Unfällen. Um einen sicheren und gesetzeskonformen Transport zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Verpackungen den geltenden Vorschriften entsprechen. Dabei sind auch besondere Anforderungen an die Kennzeichnung der Verpackungen zu beachten, um eine eindeutige Identifizierung des Gefahrgutes zu ermöglichen. Wer gefährliche Güter für den Transport vorbereitet und in Verpackungen wie Kisten, Dosen, Kanister, Fässer oder Großpackmittel einfüllt, ist der Verpacker in der Transportkette. Der Verpacker hat nach den Vorschriften des ADR und der GGVSEB für das Verpacken von Gefahrgut zugelassene und geeignete Verpackungen auszuwählen, das Gefahrgut vorschriftsmäßig zu verpacken, umzupacken, zu kennzeichnen und zu bezetteln. Er hat die Druckgefäße und Verpackungen nach dem Befüllen auf Dichtheit zu prüfen und die Vorschriften für das Zusammenpacken verschiedener gefährlicher Güter zu beachten. Versandstücke in Umverpackungen sind für die Beförderung zu sichern. Gefahrgüter dürfen grundsätzlich nur in bauartzugelassene Verpackungen mit UN-Code (Verpackungsspezifikation) verpackt werden. Bei Kanistern oder Fässern aus Kunststoff ist zusätzlich darauf zu achten, dass die zulässige Verwendungsdauer von fünf Jahren ab Herstellungsdatum nicht überschritten wird. Das Herstellungsdatum ist in der Regel mit Jahr und Monat auf dem Kanister oder Fass aufgedruckt oder eingeprägt.

Hinweise für die korrekte Verladung von Gefahrgut

Die korrekte Verladung von Gefahrgut ist entscheidend für die Sicherheit während des Transports. Dabei spielt die Ladungssicherung eine zentrale Rolle, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Ladung entsprechend den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter ordnungsgemäß gesichert ist, um ein Verrutschen oder Umkippen zu verhindern. Die richtige Positionierung im Transportmittel und die Verwendung geeigneter Verpackungen und Behälter sind ebenfalls wichtige Aspekte. Darüber hinaus müssen Tanks und Spezialcontainer entsprechend gekennzeichnet und kontrolliert werden, um Leckagen oder andere Probleme frühzeitig zu erkennen. Eine sorgfältige Verladung gewährleistet nicht nur die Sicherheit aller Beteiligten, sondern auch den reibungslosen Ablauf des gesamten Transportprozesses. Beim Umgang mit Gefahrgut hat nicht nur der Verpacker, sondern auch der Verlader bzw. Befüller nach ADR und GGVSEB besondere Pflichten. Verlader ist nach ADR das Unternehmen, das verpackte gefährliche Güter auf Fahrzeuge, Container oder Eisenbahnwaggons verlädt. Befüller ist das Unternehmen, das gefährliche Güter in Fahrzeuge, Container oder Eisenbahnwagen für Güter in loser Schüttung, Tanks usw. einfüllt. Die Pflichten als Verlader oder Befüller betreffen jedoch auch Unternehmen, die gefährliche Güter einem Beförderer übergeben oder selbst befördern.

Zu den Pflichten des Verladers gehören

  • dem Beförderer gefährliche Güter nur dann zu übergeben, wenn diese nach dem ADR zur Beförderung zugelassen sind; 
  • hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter oder ungereinigter leerer Verpackungen zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist. Er darf ein Versandstück, dessen Verpackung beschädigt, insbesondere undicht ist, erst dann zur Beförderung übergeben, wenn der Mangel behoben ist; das gleiche gilt für ungereinigte leere Verpackungen; 
  • die Vorschriften für die Verladung und den Umschlag nach Teil 7 des ADR einhält; nach dem Verladen gefährlicher Güter in Container die Vorschriften für das Anbringen von Großzetteln (Placards) beachtet werden und die Kennzeichnung und das Anbringen der orangefarbenen Tafeln am Fahrzeug erfolgt; 
  • beim Verladen von Versandstücken die Zusammenladeverbote, auch unter Berücksichtigung der bereits im Fahrzeug oder Großcontainer befindlichen gefährlichen Güter, sowie die Vorschriften über die Trennung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln eingehalten werden.

Darüber hinaus hat er zu prüfen und sicherzustellen, dass

  • die Fahrzeuge/Container auf denen er die Gefahrgüter verlädt, für den Transport zugelassen sowie verkehrs- und betriebssicher sind (i.d.R. Sichtprüfung); 
  • die erforderlichen Fahrzeug- und Sicherheitsausrüstungen vorhanden sind; 
  • Gasflaschen (Ausnahme: Druckluftflaschen) nur bei ausreichender Belüftung des Laderaumes in geschlossenen Fahrzeugen befördert werden. Die Beförderung von Gasflaschen ohne Lüftungsmaßnahmen ist nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender Kennzeichnung der Ladetüren zulässig (siehe RSEB, Erläuterungen zu Abschnitt 7.5.11 ADR); 
  • dem Fahrzeugführer - soweit erforderlich - Beförderungspapiere ausgehändigt werden und 
  • eine ordnungsgemäße Ladungssicherung durchgeführt wird.

Werden mehrere Versandstücke mit jeweils einem gefährlichen Gut zusammen auf ein Fahrzeug verladen, spricht man von Zusammenladung. Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln dürfen grundsätzlich nicht auf ein Fahrzeug verladen werden, es sei denn, dies ist nach den Angaben in 7.5.2 ADR zulässig.

Wenn Versandstücke während der Beförderung mit Trockeneis gekühlt werden, wird aus diesen Versandstücken ständig Kohlendioxid freigesetzt. Dieses verdrängt den Sauerstoff und wirkt erstickend. Ebenso besteht bei diesen Versandstücken Berstgefahr, wenn die Verpackung das Entweichen des Kohlendioxids nicht zulässt. Beim Transport mit Trockeneis ist daher besondere Vorsicht geboten und die Vorgaben der DGUV-Information 213-115 „Tätigkeiten mit Trockeneis“ sind zu beachten. Der Transport von Trockeneis im Führerhaus ist lebensgefährlich und daher nicht zulässig. Es darf kein Luftaustausch zwischen Laderaum und Fahrerraum stattfinden und es ist für eine ausreichende Belüftung des Fahrerraumes zu sorgen (während der Fahrt Lüftung einschalten). Der Verlader hat beim Be- und Entladen darauf zu achten, dass die Laderäume nicht betreten werden, wenn auslaufende Flüssigkeiten oder Gerüche wahrgenommen werden. Der Laderaum darf erst betreten werden, wenn die ausgetretenen Stoffe identifiziert und Sicherungsmaßnahmen (Verwendung von Auffangwannen und/oder Bergungsverpackungen) unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen getroffen worden sind.

Aufgaben des Beförderers und des Gefahrgutbeauftragten

Der Beförderer und der Gefahrgutbeauftragte spielen eine entscheidende Rolle bei der sicheren Abwicklung von Gefahrguttransporten. Der Beförderer ist dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden und die Ladungssicherung (zur Schulung Ladungssicherung mit Gefahrgut) korrekt erfolgt. Der Gefahrgutbeauftragte ist Experte für die gesetzlichen Regelungen, Kennzeichnungen und Verpackungsvorschriften. Eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden ist für einen reibungslosen und sicheren Transport unerlässlich. Der Gefahrgutbeauftragte steht auch beratend zur Seite, wenn es um die Auswahl geeigneter Tanks oder die Suche nach Informationen in speziellen Datenbanken geht. Durch klare Kommunikation und regelmäßigen Kontakt können potenzielle Risiken minimiert und ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden.

Gefahrgutbeauftragte spielen eine wichtige Rolle bei der sicheren Beförderung von Gefahrgut und sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie übernehmen die Verantwortung dafür, dass alle Vorschriften und Richtlinien im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut eingehalten werden. Zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gehören unter anderem

  1. die Beratung und Schulung des Betriebspersonals hinsichtlich des sicheren Umgangs mit Gefahrgut, der richtigen Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung sowie der ordnungsgemäßen Dokumentation. 
  2. die Betreuung der Genehmigungsverfahren für Gefahrguttransporte, die Prüfung der Anforderungen an Fahrzeuge und Verpackungen sowie die Sicherstellung der erforderlichen Versicherungen und Genehmigungen. 
  3. Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im Betrieb. 
  4. Eingreifen im Notfall durch Koordination von Maßnahmen zur Risikominimierung und Schadensbegrenzung.

Gefahrgutbeauftragte tragen somit wesentlich dazu bei, dass Gefahrgüter sicher und gesetzeskonform transportiert und Unfälle vermieden werden. Ihre fachliche Qualifikation und kontinuierliche Weiterbildung ist daher von großer Bedeutung für die Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter.

Was sind die Schulungs- und Qualifikationsanforderungen für die Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrgut?

Ein wesentlicher Aspekt für die sichere Beförderung gefährlicher Güter ist auch die Ausbildung und Qualifikation der beteiligten Mitarbeiter. Um Risiken zu minimieren, ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter über fundierte Kenntnisse der Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen verfügen. Spezielle Gefahrguttransport Schulungen (Schulung zum Transport von Gefahrgut) vermitteln Kenntnisse über die Klassifizierung von Gefahrgütern, die richtige Kennzeichnung und die korrekte Ladungssicherung. Nur gut geschultes Personal ist in der Lage, mögliche Gefahren zu erkennen und angemessen zu reagieren. Regelmäßige Auffrischungskurse (Unterweisungen - zu unserem Angebot) sorgen dafür, dass das Know-how immer auf dem neuesten Stand ist. Die richtige Qualifikation dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz von Umwelt und Bevölkerung. Ein gut ausgebildetes Team ist somit die Basis für eine erfolgreiche und sichere Gefahrgutbeförderung.

In welcher Form können Unterweisungen durchgeführt werden?

Die mindestens jährlich erforderlichen Pflichtunterweisungen sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut (zur digitalen Unterweisung für Gefahrgut). Sie dienen dazu, das Personal über die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Best Practices zu informieren, damit alle Beteiligten immer auf dem neuesten Stand sind. Während der Unterweisungen werden Gefahrenquellen, Risiken und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter thematisiert und praktische Anwendungen geübt. Durch die regelmäßigen Unterweisungen werden die Mitarbeiter sensibilisiert, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, richtig zu handeln und Unfälle zu vermeiden. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter und der Umwelt, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Vermeidung von Bußgeldern und Strafen.

Die praktischen unternehmensbezogenen Anteile einer Unterweisung müssen immer vor Ort in der Praxis geschult werden. Grundlegende Themen zu rechtlichen Rahmenbedingungen oder generellen Handlungsweisen können dagegen auch in anderen Formaten wie digitalen Modulen unterwiesen werden, um das Praxistraining vorzubereiten und fachlich zu unterstützen.

Die digitale Durchführung von Unterweisungen bietet in diesem Bereich viele Vorteile (zur digitalen Unterweisung). Über Online-Plattformen oder Tools können Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig unterwiesen werden, was insbesondere für Unternehmen mit verteilten Standorten oder mit Mitarbeitern im Transportbereich oder auf Montage von Vorteil ist. Zudem ermöglicht digitales Training eine effiziente Dokumentation und Nachverfolgung der Gefahrgutschulungen, da Teilnehmerlisten und Zertifikate einfach digital verwaltet werden können. Darüber hinaus können interaktive Elemente, Videos und Quizfragen in die Unterweisung integriert werden, um das Lernen interaktiver und ansprechender zu gestalten. Die digitale Durchführung von Unterweisungen spart Zeit, Kosten und Ressourcen und trägt so zu einer effektiven und modernen Unterweisungskultur bei.

Fazit: Gut geschult ist die beste Vorbereitung für eine sichere Gefahrgutbeförderung!

Um Gefahrguttransporte sicher und effizient durchführen zu können, ist eine umfassende Gefahrgutschulung ADR unerlässlich. Nur mit fundierten Kenntnissen über Vorschriften, Kennzeichnungen und Sicherheitsmaßnahmen können Unfälle vermieden werden. Das Verständnis für die richtige Ladungssicherung, den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die korrekte Verpackung in Tanks oder anderen Behältern sind entscheidend für einen reibungslosen Gefahrguttransport. Darüber hinaus ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Vorschriften zu sein. Ein gut geschulter Umgang mit gefährlichen Gütern trägt nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zur allgemeinen Sicherheit im Transportwesen bei. Die Schulung des Personals im Umgang mit Gefahrgut sollte daher oberste Priorität haben, um Unfälle zu vermeiden und einen reibungslosen Transport zu gewährleisten. Diese Schulungsmaßnahmen können durch digitale Unterweisungen ideal unterstützt werden.

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Dieses Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Ladungssicherung gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5. Hinzu kommen vor diesem Hintergrund die Besonderheiten, die bei Gefahrguttransporten gemäß den Vorschriften von GGVSEB und ADR zu beachten sind. Das sind vor allem: Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Beförderungsvorschriften nach den Teilen 4, 5 und 7 ADR sowie die spezifischen Verantwortlichkeiten aus dem Gefahrgutrecht.

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