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Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau

Kontrollen von Straßenbaustellen

Wie sind aufgestellte Verkehrssicherungen zu überwachen?

Wie schaut es bei Ihnen auf den Baustellen aus? Sind alle Sicherungseinrichtungen noch dort, wo Sie sie hingestellt und montiert haben? Und wer ist eigentlich für die Kontrolle zuständig, und wie genau ist zu kontrollieren? 

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Auftraggebers bzw. des beauftragten Bauunternehmers, vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) zu beantragen, wenn sie Arbeiten an oder neben Straßen tätigen oder wenn ihre Arbeiten in den öffentlichen Straßenverkehr eingreifen. Dazu gehören auch die Absicherungen, die auf Geh- und Radwegen notwendig sind. Zudem muss die Durchführung der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen nach den jeweils aktuell gültigen „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ – kurz RSA – erfolgen. 

Die Verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet u.a. auch die Benennung einer verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung. Neben der ordentlichen Einrichtung hat diese die Baustelle regelmäßig auf Umsetzung der Vorgaben in der Verkehrsrechtlichen Anordnung zu kontrollieren, insbesondere dann, wenn die ZTV-SA Vertragsgrundlage ist. Unabhängig von der ZTV-SA, hängt die Kontrolle und deren Häufigkeit von den Umständen und den örtlichen Verhältnissen ab.

Die ZTV-SA enthält klare Aussagen über das „Wie“ und „Was“ der Kontrolle.

Kontrolle durch den Auftraggeber

Wann ist die Absicherung an Arbeitsstellen zu kontrollieren?

  • Der Verantwortliche oder dessen Beauftragter muss bei Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens zweimal täglich (bei Tagesanbruch und nach Eintritt der Dunkelheit) die Arbeitsstelle kontrollieren. 
  • An arbeitsfreien Tagen ist die Arbeitsstelle mindestens einmal täglich zu kontrollieren. 
  • Nach einem Unwetter oder Sturm hat eine Kontrolle unverzüglich zu erfolgen. 
  • Der Zeitpunkt der Kontrolle ist aufzuzeichnen.

Was genau ist zu kontrollieren?

Insgesamt ist die ordnungsgemäße Umsetzung der Verkehrsrechtlichen Anordnung sowie die Funktionsfähigkeit der verwendeten Elemente zu prüfen.
Das umfasst u.a.:

  • Funktion der Warnleuchten,
  • Beleuchtung von Verkehrsschildern und sonstige Beleuchtung auch deren Batterien,
  • Sind alle angeordneten Schilder, Absperrungen, Schutzeinrichtungen und Markierungen noch vorhanden und am richtigen Ort, sauber, insbesondere die retroreflektierende Elemente? 
  • Kontrolle der transportablen Lichtsignalanlagen und deren Stromversorgung, 
  • Durchfahrtshöhen unter Freileitungen, sonstige Kabelführungen, 


Wie ist die Kontrolle zu dokumentieren?

Die Kontrolle kann manuell, also händisch auf Papier, erfolgen (Siehe Download „Kontrollübersicht“) oder mit Hilfe modernster GPS-Technik, Apps oder sonstiger Anwendungen.

Wer muss noch kontrollieren? 

Neben dem Auftraggeber bzw. dem beauftragten Bauunternehmer sind auch die zuständigen Behörden dazu angehalten, Arbeitsstellen auf Straßen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen zu prüfen und die planmäßige Kennzeichnung zu überwachen.


Was passiert im Schadensfall? Wer haftet?

Kommt es zu einem Schaden, stehen immer drei Beteiligte vor Gericht: Der Auftraggeber, der Auftragnehmer (ZTV-SA 97 Art. 7.4) und die zuständige Behörde. Es wird geprüft: Was wurde in der Verkehrsrechtlichen Anordnung vorgegeben und wie wurden die Vorgaben aus VRA, RSA und ZTV beachtet? Was stand in den Leistungsbeschreibungen und wie wurden diese umgesetzt? Außerdem wird auch überprüft, ob die benannten Verantwortlichen für die Verkehrssicherung über die notwendigen Qualifikationen, Fähigkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten verfügten. Mögliche Folgen bei einem eingetretenen Schaden können Schadenersatz, strafrechtliche Konsequenzen und/oder eine Ordnungswidrigkeit sein.

Welche Qualifikation muss der Verantwortliche für die Verkehrssicherung haben?

Um Gefährdungen, Schaden und Haftung zu vermeiden, ist eine fundierte Qualifikation der Beteiligten notwendig. Die RSA21 definiert zudem die Anforderungen an den Verantwortlichen für die Verkehrssicherung (RSA21, 1.4 (3)): „Als Verantwortlicher (…) kann nur benannt werden, wer jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstellen vor Ort hat und über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der Anordnung verfügt sowie der deutschen Sprache mächtig ist. Außerdem muss er die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) nachweisen …"

Dabei sollte ein Qualifikationsnachweis gem. MVAS nicht älter als 3 Jahre – möglichst jünger als 15.02.2022 (Erscheinungsdatum RSA21) – sein. Der Qualifikationsnachweis kann z.B. durch den Besuch von einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA erworben werden. Die MORAVIA Akademie bietet dazu verschiedene Formate – von Präsenz über live-Online bis hin zu Selbstlernkursen – und Themenschwerpunkte an.

Sie interessieren sich für die Themen Verantwortung und Haftung bei der Sicherung von Straßenbaustellen? Erwerben Sie die erforderlichen Kenntnisse der Rechtslage und der rechtlichen Risiken, denen alle Beteiligten bei der Baustellensicherung ausgesetzt sind, in unserem gleichnamigen Seminar „Verantwortung und Haftung bei der Sicherung von Straßenbaustellen“. Darüber hinaus vermittelt das Seminar die Funktion und Anwendung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA) bei der Vergabe von Bauleistungen.


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Zugehörige Produkte

Online
Präsenz
Inhouse
Ziel dieser praxisorientierten Schulung ist die Qualifikation gemäß MVAS 99 für Personen, die für die Verkehrssicherung bei kurzzeitigen Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum verantwortlich sind. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der RSA 21 und richten sich insbesondere an Fachkräfte, die Tages-, Nacht- oder Wanderbaustellen auf innerörtlichen Straßen, Landstraßen oder Autobahnen einrichten und absichern.Praxisbezug im FokusDie Schulung vermittelt fundiertes Wissen zur sachgerechten Absicherung von Tagesbaustellen, die in der Regel bei Tageslicht eingerichtet und am Abend wieder abgebaut werden. Ebenso werden Nachtbaustellen behandelt, die unter erschwerten Bedingungen bei Dunkelheit betrieben werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Wanderbaustellen, die aufgrund ihrer mobilen Einrichtung und der eingeschränkten Absicherung bei Arbeiten in Schrittgeschwindigkeit besondere Anforderungen stellen. Die Teilnehmenden lernen, wie sie verkehrsrechtliche Anordnungen korrekt umsetzen, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach RSA einsetzen und die Sicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer effizient und regelkonform gestalten.Nutzen für die TeilnehmendenErwerb der MVAS 99 Qualifikation für kurzzeitige Eingriffe in den StraßenverkehrSicherheit bei der Planung und Durchführung von Tages-, Nacht- und WanderbaustellenPraxisnahe Schulung mit Beispielen aus dem Alltag von Bauhöfen, Straßenmeistereien und StraßenbauunternehmenVermittlung aktueller Anforderungen der RSA 21Rechtssicherheit bei der Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen

Ab 209,00 €*
Vollständig überarbeitete Textausgabe entsprechend der amtlichen Fassungen der beiden Richtlinien (RSA Richtlinien und ZTV-SA Richtlinien) für die Verkehrssicherung. Enthält die vom FGSV-Verlag lizenzierte RSA21 mit über 100 Regelplänen sowie die für die praktische Anwendbarkeit unerlässliche ZTV-SA. Bei größeren Abnahmemengen bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung!Wer Arbeitsstellen korrekt absichern will, kommt ohne RSA und ZTV-SA nicht aus. Hier finden Sie die für alle Straßenkategorien gültigen Aufstellentfernungen für Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsführungen und Verkehrsregelungen, Markierungen, Schutzeinrichtungen, alle Regelpläne und eine Auswahl der gängigsten bei Arbeitsstellen eingesetzten Verkehrszeichen.Die aktuelle 24. Auflage enthält die RSA21 sowie die noch aktuell gültige ZTV-SA 97. In die aktuelle Auflage eingefügt wurden außerdem redaktionelle Hinweise zur Anwendung der ZTV-SA aufgrund der geänderten Vorschriftenlage in RSA21, StVO, VwV-StVO und Vz-Kat, die für mehr Rechtssicherheit sorgen.24. Auflage 2023, kartoniert, 256 Seiten mit zahlreichen Abbildungen, handliches Taschenbuchformat (16 x 24 cm).

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Ziel dieses Kurses ist es, alle relevanten Themen rund um die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu vermitteln. Der Kurs orientiert sich inhaltlich und zeitlich an den Vorgaben des MVAS.Der Kurs vermittelt die notwendigen Kenntnisse für alle Personen, die mit Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind. Praxisnah werden u.a. die verkehrsrechtliche Anordnung, Rechtsgrundlagen, Sicherungselemente, Kontrollen und Wartung und viele weitere Themen angesprochen. Fordern Sie einen Zugang zum kostenlosen Demokurs an!Demokurs anfordern

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In dieser Schulung erwerben Teilnehmende fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen, die bei der Verkehrssicherungspflicht und der Absicherung von Straßenbaustellen zu beachten sind. Sie lernen, welche Haftungsrisiken für Bauleiter, Unternehmer, Verkehrsbehörden, Verantwortliche für die Verkehrssicherung und weitere Beteiligte bestehen und wie diese durch fachgerechte Planung und Umsetzung minimiert werden können. Ein besonderer Fokus liegt auf der Anwendung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten (ZTV-SA) bei der Vergabe und Durchführung von Bauleistungen.Maßgeschneiderte Inhouse-Schulung für Ihren BetriebDiese Schulung wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeitenden mit direktem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen – praxisnah, effizient und rechtssicher.Ihr Nutzen auf einen BlickRechtslage und Haftungsfragen bei der Sicherung von Straßenbaustellen verstehenZTV-SA sicher anwenden bei Ausschreibung und Ausführung von BauleistungenHaftungsrisiken erkennen und vermeiden – für Unternehmer, Bauleiter und BehördenPraxisnahe Umsetzung durch Beispiele aus dem BetriebsalltagIndividuelle Schulungslösungen für Ihre Organisation
 
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Ziel dieser RSA 21-Schulung zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen ist die Qualifizierung von Personen, die als Verantwortliche für die Verkehrssicherung in der verkehrsrechtlichen Anordnung benannt werden sollen. Die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss den Vorgaben aus RSA 21, StVO und Arbeitsstättenregelung entsprechen. Dieses Seminar, Schulungsdauer von 9:00 bis 16:00 Uhr, vermittelt praxisnah die hierfür erforderlichen Kenntnisse gem. MVAS 99 und ermöglicht so den Teilnehmern, die Baustellensicherung fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Erhalten Sie die notwendige Qualifikation ab 199 EUR oder nutzen Sie die kostensparende Möglichkeit zur Inhouse-Schulung.Ihre Vorteile - Ihre Qualifizierung:Praxisnahe RSA 21 Schulung - online oder PräsenzFachgerechte Sicherung von Arbeitsstellen an StraßenUmfangreiche Kenntnisse zur Verkehrssicherung gemäß MVAS 99 Qualifikationsnachweis über die in der Weiterbildung erworbenen FähigkeitenIhr Gruppenrabatt ab 3 Anmeldungen = 15%

Ab 199,00 €*
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Die fachgerechte Verkehrssicherung von Baustellen ist entscheidend für die Sicherheit aller Beteiligten – ob innerorts, auf Landstraßen oder Autobahnen. Diese zweitägige Fortbildung zur Verkehrssicherung nach RSA 21 qualifiziert Teilnehmende gemäß den Vorgaben der RSA 21 und der ZTV-SA für die Planung und Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen jeder Art. Gemäß MVAS 99 werden die erforderlichen Kenntnisse für alle Personen vermittelt, die vor Ort mit der Verkehrsabsicherung und Überwachungspflichten betraut sind. Die Inhalte werden praxisnah und anschaulich dargestellt, sodass sie direkt und effizient im Betriebsalltag umgesetzt werden können.Die Schulung richtet sich u.a. an Bauleiter und Verantwortliche für die Verkehrssicherung, an Mitarbeitende von kommunalen Bauhöfen, Straßen- und Autobahnmeistereien sowie an Beschäftigte bei Verkehrsabsicherungsbetrieben. Im Fokus stehen die Auswahl und Anwendung von Verkehrszeichen und Absperrmaßnahmen, die Anforderungen an die Verkehrseinrichtung und Wartung, sowie Aspekte des Arbeitsschutzes. Die Teilnehmenden lernen, wie sie Baustellen regelkonform und sicher absichern.Umfassende Qualifikation zur VerkehrssicherungQualifikation nach RSA 21 und ZTV-SA für alle StraßenartenVermittlung der Inhalte gemäß MVAS 99Praxisnahe Umsetzung von VerkehrssicherungsmaßnahmenErhöhte Sicherheit und Effizienz im BaustellenbetriebRechtssicherheit durch fundiertes FachwissenAustausch mit FachkollegenSchulung des ganzen Teams per Inhouse Maßnahme möglich

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