
DGUV Vorschrift 2: Das ändert sich 2025 für selbständige Sicherheitsfachkräfte (SiFas)
Die zum Jahr 2025 überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bringt tiefgreifende Veränderungen für den betrieblichen Arbeitsschutz. Ziel der Reform ist es, Unternehmen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFas) mehr Flexibilität, Transparenz und Handlungssicherheit zu bieten. Für selbständige Sicherheitsfachkräfte ergeben sich daraus neue Chancen, aber auch zusätzliche Anforderungen.
Warum wurde die DGUV Vorschrift 2 überarbeitet?
Unsere Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Die Digitalisierung prägt zunehmend den Arbeitsalltag, Homeoffice und hybride Arbeitsmodelle sind zur Normalität geworden. Gleichzeitig verschärft sich der Fachkräftemangel in nahezu allen Branchen. Diese Entwicklungen haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Berufsgenossenschaften (BG) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) dazu veranlasst, die Vorschrift grundlegend zu überarbeiten.
Ende 2024 wurde der aktuelle Mustertext verabschiedet. Damit soll die Vorschrift verständlicher, anwenderfreundlicher und an die heutigen Bedingungen angepasst werden.
Wichtige Änderungen für selbständige SiFas
Eine der auffälligsten Neuerungen betrifft die Qualifikationswege. Während bislang fast ausschließlich Ingenieure und Techniker zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet werden konnten, öffnet sich die Weiterbildung nun auch für Naturwissenschaftler wie Chemiker, Physiker, Biologen, Psychologen oder Arbeitswissenschaftler. Für selbständige SiFas bedeutet das zwar mehr Wettbewerb, gleichzeitig eröffnet es ihnen die Möglichkeit, sich stärker auf bestimmte Branchen zu spezialisieren.
- Chemischen Industrie oder in Laborbetrieben kann beispielsweise ein Chemiker als SiFa seine Expertise einbringen
- Im Gesundheitswesen können Psychologen gefragt sein.
- Pharma, Medizintechnik, erneuerbare Energien oder Forschungseinrichtungen profitieren von SiFas mit spezifischem Fachwissen.
Eine zweite große Veränderung betrifft die Betreuungsformate. Künftig dürfen bis zu 50 Prozent der Regelbetreuung digital erfolgen - sei es per Videokonferenz, Telefon oder über andere Online-Tools. Voraussetzung ist, dass die SiFa die betrieblichen Gegebenheiten bereits kennt. Das bringt gleich mehrere Vorteile:
- Termine können flexibler vereinbart werden, auch kurzfristig, wenn ein Betrieb schnelle Unterstützung benötigt.
- Lange Fahrtzeiten entfallen, sodass selbständige Fachkräfte mehr Zeit für die eigentliche Beratung haben.
- Für Unternehmen mit mehreren Standorten wird es außerdem einfacher, weil viele Fragen zentral online geklärt werden können, ohne dass die SiFa jedes Mal vor Ort sein muss.
Auch in Bezug auf die Rechtssicherheit verbessert die neue Vorschrift die Arbeitssituation. Bisher war nicht immer klar erkennbar, welche Vorgaben verpflichtend und welche lediglich empfehlenswert waren. Die Reform bringt hier mehr Transparenz, wodurch sich Beratungen klarer und rechtssicherer gestalten lassen. Zusätzlich wurde die DGUV-Regel 100-002 eingeführt, die praxisnahe Umsetzungsbeispiele enthält. Diese Hilfestellungen sind besonders wertvoll für selbständige SiFas, die ohne großes Team im Hintergrund arbeiten und auf praxistaugliche Orientierung angewiesen sind.
Schließlich steigen auch die Anforderungen an die Eigenverantwortung. Selbständige Sicherheitsfachkräfte müssen künftig ihre Qualifikationen regelmäßig nachweisen und jährlich einen Bericht über ihre Fort- und Weiterbildungen vorlegen. Damit wird der Arbeitsschutz weiter professionalisiert, gleichzeitig steigt aber auch der Druck, sich kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten. Wer dies jedoch als Chance begreift, kann seine Kompetenz nach außen sichtbar machen und sich so gegenüber weniger aktiven Wettbewerbern abgrenzen.
Fazit: Neue Chancen durch mehr Professionalität
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 bedeutet für selbständige Sicherheitsfachkräfte eine deutliche Veränderung ihres Berufsalltags:
- Mehr Wettbewerb durch neue Zugangswege.
- Mehr Flexibilität durch digitale Betreuung.
- Mehr Klarheit durch präzisere Vorgaben eröffnen viele Möglichkeiten.
Gleichzeitig steigt aber auch die Eigenverantwortung - insbesondere in Bezug auf Weiterbildung und Nachweispflichten.
Wer die Reform aktiv für sich nutzt, indem er digitale Angebote integriert, sich auf bestimmte Branchen spezialisiert und seine Qualifikation konsequent dokumentiert, wird sich künftig erfolgreich im Markt behaupten können. Die DGUV Vorschrift 2 ist damit nicht nur eine Herausforderung, sondern vor allem eine Chance zur weiteren Professionalisierung des Berufsbildes der SiFas.
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