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Bundesregierung beschließt Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO

Die Bundesregierung hat eine bedeutende Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Dieser Schritt folgt auf die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der StVO und zielt darauf ab, den Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielraum vor Ort zu ermöglichen. Die Vorlage wird nun dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet, der voraussichtlich am 21.03.2025 darüber beraten wird.

Wissing fordert rasche Zustimmung des Bundesrates

Bundesminister Volker Wissing betonte die Bedeutung dieser Anpassungen für ein zeitgemäßes und unbürokratisches Straßenverkehrsrecht. Er forderte den Bundesrat dringend auf, der Verwaltungsvorschrift zuzustimmen, um den Kommunen die notwendige Rechtssicherheit zu geben, damit diese schneller und flexibler auf lokale Anforderungen reagieren können. Wissing sieht darin einen großen Schritt hin zu einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität.

Mehr Spielraum für Kommunen

Die Novelle der StVO, die bereits im Oktober 2024 in Kraft trat, räumt den Kommunen größere Spielräume bei der Gestaltung des Straßenverkehrs vor Ort ein. Die nun beschlossenen Folgeänderungen in der VwV-StVO sollen die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen erleichtern und die erforderliche Rechtssicherheit schaffen.

Erleichterungen für Großraum- und Schwertransporte

Zusätzlich wurde eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung beschlossen, die Erleichterungen und Beschleunigungen für Großraum- und Schwertransporte (GST) vorsieht. Diese Änderungen gehen auf eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz unter Leitung des BMDV zurück und umfassen insgesamt sieben Maßnahmen, denen der Bundesrat bereits am 20.12.2024 zugestimmt hat. Für diese Änderungen ist nun der Weg für die Veröffentlichung und das Inkrafttreten frei.

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