Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
- Vertiefung der Ausbildungsgrundlagen
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 "Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) "Flurförderzeuge"
- Arbeitsschutzgesetz § 12
- Betriebsanleitung und Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Hinweise auf Gefahrstellen
- Haftungsfragen bei Unfällen mit Flurförderzeugen anhand von Beispielen
Gut zu wissen
Diese gesetzlichen Grundlagen verpflichten jedes Unternehmen zur Durchführung von Unterweisungen:
Unfallverhütungsvorschrift, BGV A1 § 4 Unterweisung des Versicherten und Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG § 12 Unterweisung
Hier wird festgelegt, dass jeder Unternehmer die Versicherten zu unterweisen hat. Die Inhalte der Unterweisung richten sich nach den mit der jeweiligen Arbeit verbundenen Gefährdungen. Weiterhin legt die BGV fest, dass diese Unterweisung einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden muss.
Unfallverhütungsvorschrift, BGV A1 § 13
Dieser Paragraph der Unfallverhütungsvorschrift besagt, dass ein Unternehmer seine Aufgabe der Unterweisung delegieren kann. Diese Übertragung muss als schriftliche Beauftragung an eine fachkundige Person erfolgen. Der Verantwortungsbereich dieser fachkundigen Person und die Befugnisse müssen schriftlich festgelegt und vom Beauftragten unterzeichnet sein.
Zielgruppe
Die Berufsgenossenschaft schreibt diese Unterweisung für folgenden Personenkreis vor:
Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler, Schlepper, Zugmaschinen, Kommissioniergeräte usw.
Schulungsnachweis
Schulungszertifikat. Bitte zur Unterweisungsbestätigung Fahrausweis mitbringen.