Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
25 Jahre Erfahrung Zertifizierte Dozenten Geprüfte Qualität
Zur Startseite gehen
Verkehrszeichen mit Jetzt informieren

RSA 21 tritt demnächst in Kraft

Verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Die Einführung der RSA 21 „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" steht bevor. Bewusst wurde der jetzt lautende Bezeichnungstext um das Adjektiv „verkehrs“ erweitert. Dies dient der eindeutigen Klarstellung, dass dieses Regelwerk sich an die anordnenden Behörden gem. der StVO und über Beleihungsurkunde an die neu gegründete Autobahn GmbH wendet, mit dem Ziel, im Verkehrsbereich die Belange des Verkehrs zu regeln.

Andere Belange, wie zum Beispiel der Arbeitsschutz von Beschäftigten im Grenzbereich zum fließenden Verkehr (ASR A5.2) ist von den zuständigen Bauherren und Arbeitgebern im Rahmen von Planung und Bauvorbereitung zu berücksichtigen. Nur, wenn alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten im Arbeitsbereich ausgeschöpft sind und die Schutzziele nicht erreicht oder sichergestellt sind, sind mit den anordnenden Stellen gemeinsam weitere, ergänzende Lösungen mit ggf. Einschränkungen im Verkehrsbereich abzustimmen (siehe auch Handlungshilfe zur ASR A5.2). Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Zuständigkeiten bei Arbeitsstellen an Straßen.

Eine zweite grundlegende Änderung ergibt sich durch die neu gestalteten Regelpläne mit der Möglichkeit durch Ankreuzungen bestimmte Vorgaben und Eindeutigkeiten im Rahmen Verkehrs-Rechtlicher-Anordnungen (VRA) festzulegen. Dies bedeutet aber auch, dass anordnende Stellen sich ausführlich mit dem Antrag und den daraufhin zu treffenden Festlegungen beschäftigen müssen. So ist es nicht zielführend, im Rahmen von Anträgen solche Auswahlmöglichkeiten durch den Antragsteller machen zu lassen, obwohl der Bauunternehmer Verkehrszeichenpläne einzureichen hat (§ 45, Abs. 6 StVO). Ergeben sich Änderungen oder Korrekturen und der Plan muss dadurch (mehrmals) überarbeitet werden, führt dies zu Zeitverlust, einem erhöhten Arbeitsaufwand und zu zusätzlichen Fehlerquellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass einmal angeordnete Pläne nicht durch Dritte im Nachhinein ergänzt werden können. Gerade diese Neuerung zur Anwendung der Regelpläne für Arbeitsstellen bedarf hoher Genauigkeit durch anordnende Behörden, insbesondere auch im Hinblick auf die BGH-Urteile aus 2014 und 2019 zur Amtshaftung im Zusammenhang mit Arbeitsstellen an Straßen.

Zur Umsetzung fehlerfreier Verkehrsrechtlicher Anordnungen sind Schulungen zum Themenkomplex „Verkehrsrechtliche Anordnungen“ ein wichtiger Baustein Ihre Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und das vorhandene Fachwissen zu vertiefen. Die MORAVIA Akademie ist hier seit Jahren mit zertifizierten Referenten bundesweit erfolgreich tätig – mit offenen Seminarveranstaltungen sowie mit abgestimmten Inhouse-Schulungen.

Produktgalerie überspringen

Zugehörige Produkte

Online
Präsenz
Inhouse
Ziel der Schulung ist es, Fach- und Führungskräfte im Bereich der Baustellensicherung praxisnah für die Anforderungen der ASR A5.2 und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu sensibilisieren. Im Fokus steht die sichere Lenkung des fließenden Verkehrs bei gleichzeitiger Gewährleistung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte im unmittelbaren Grenzbereich zur Fahrbahn.Seit dem 21. Dezember 2018 ist die ASR A5.2 offiziell in Kraft und bietet konkrete Ansätze zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Dabei treten in der Praxis häufig Konflikte zwischen den Anforderungen der ASR und den RSA auf. Die zentralen Fragen lauten: Wer trägt welche Verantwortung und wer hat welche Aufgaben, damit sowohl die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer als auch die der Beschäftigten gewährleistet ist?In der Schulung erhalten die Teilnehmenden fundierte Einblicke in dieses Spannungsfeld und lernen, wie sie die Handlungshilfe zur ASR A5.2, die im März 2021 eingeführt wurde, gezielt auf Ihre Baustellen anwenden können. Sie entwickeln ein Verständnis für die unterschiedlichen Anforderungen und erarbeiten Lösungsansätze für die tägliche Praxis.Ihr Nutzen auf einen BlickPraxisnahe Schulung zur Anwendung der ASR A5.2 und RSA 21Klärung von Verantwortlichkeiten bei der BaustellenabsicherungKonkrete Handlungshilfen für die Umsetzung gesetzlicher VorgabenVerständnis für Sicherheitsmaßnahmen im BaustellenverkehrAnwendung der Lösungsansätze auf individuelle ArbeitsstellenSensibilisierung für Verkehrssicherungspflichten und Arbeitsschutz

Ab 239,00 €*
Vollständig überarbeitete Textausgabe entsprechend der amtlichen Fassungen der beiden Richtlinien (RSA Richtlinien und ZTV-SA Richtlinien) für die Verkehrssicherung. Enthält die vom FGSV-Verlag lizenzierte RSA21 mit über 100 Regelplänen sowie die für die praktische Anwendbarkeit unerlässliche ZTV-SA. Bei größeren Abnahmemengen bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung!Wer Arbeitsstellen korrekt absichern will, kommt ohne RSA und ZTV-SA nicht aus. Hier finden Sie die für alle Straßenkategorien gültigen Aufstellentfernungen für Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsführungen und Verkehrsregelungen, Markierungen, Schutzeinrichtungen, alle Regelpläne und eine Auswahl der gängigsten bei Arbeitsstellen eingesetzten Verkehrszeichen.Die aktuelle 24. Auflage enthält die RSA21 sowie die noch aktuell gültige ZTV-SA 97. In die aktuelle Auflage eingefügt wurden außerdem redaktionelle Hinweise zur Anwendung der ZTV-SA aufgrund der geänderten Vorschriftenlage in RSA21, StVO, VwV-StVO und Vz-Kat, die für mehr Rechtssicherheit sorgen.24. Auflage 2023, kartoniert, 256 Seiten mit zahlreichen Abbildungen, handliches Taschenbuchformat (16 x 24 cm).

Ab 22,50 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen ist eine zentrale Aufgabe für Sachbearbeiter in Verkehrs- und Baubehörden. Dieses Seminar vermittelt das notwendige Basiswissen zur rechtssicheren Erstellung solcher Anordnungen – praxisnah und fundiert gemäß den Vorgaben der RSA 21 (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Fachgerechte Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach RSA 21Die Teilnehmenden lernen, wie die Anforderungen der RSA 21 in der täglichen Behördenpraxis umzusetzen sind. Als Anordnende Behörde tragen sie die Verantwortung dafür, dass die Sicherungsmaßnahmen korrekt und regelkonform angeordnet werden. Die Schulung umfasst die vorgegebenen Inhalte des MVAS für die Schulungsgruppe A und bietet damit das fachliche „Rüstzeug“ zur Festlegung geeigneter Maßnahmen zur verkehrsrechtlichen Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum. Was Sie mitnehmenSicherheit bei der Anordnung verkehrsrechtlicher MaßnahmenPraxisgerechte Umsetzung der RSA 21 in der BehördenarbeitKlare Vorgaben für die Zusammenarbeit mit ausführenden FirmenVermeidung von Haftungsrisiken durch regelkonforme AnordnungenFachliche Qualifizierung gemäß MVAS Schulungsgruppe A

Ab 239,00 €*
Kontakt