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Die neue Mantelverordnung tritt zum 01.08.2023 in Kraft

Die neue Mantelverordnung tritt zum 01.08.2023 in Kraft

Am 1. August 2023 tritt ein neues Verordnungspaket mit dem charmanten Namen "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" in Kraft. Der Einfachheit halber wird aber gern der Begriff Mantelverordnung verwendet. 

Doch was steckt konkret hinter diesen Neuerungen und was gilt es zu beachten? 

Das Verordnungspaket zielt darauf ab, die „Wiederverwendung“ (das Recycling) mineralischer Bauabfälle zu fördern, welche häufig im Straßen- und Erdbau eingesetzt werden. Dadurch soll der Schutz unserer Böden und des Grundwassers sichergestellt werden. Im Jahr 2020 fielen in Deutschland knapp 220 Millionen Tonnen mineralischer Bauabfälle an, was aus dem Monitoring-Bericht "Mineralische Bauabfälle 2020" der Kreislaufwirtschaft Bau. Das sind rund 50% des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. 

Bei den Abfällen handelt es sich sowohl um Bodenaushub und Steine als auch um Bauschutt und Bitumengemische („Asphalte“) aus dem Straßenbau. Der Rest ergibt sich aus diversen Baustellenabfällen. Bei fast all diesen mineralischen Baustoffabfälle wird das sogenannte Downcycling betrieben. Das bedeutet, dass die Abfälle als Füllstoffe im Berg- und Deponiebau oder als Schüttgut genutzt werden. Eine Trennung der einzelnen Stoffe findet bei diesem Vorgang nicht immer statt und schädliche Stoffe gelangen in die Böden und das Grundwasser. 

Mit der Mantelverordnung werden Regeln zum Schutz von Boden und Grundwasser zukünftig bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt. Zusätzlich wird eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und der Einsatz von Ersatzbaustoffen gefördert. 

Der ökologische Vorteil ist klar zu erkennen. Doch auch die ökonomischen Folgen der neuen Verordnung sind nicht unerheblich. Zwar sind in vielen Regionen Deutschlands noch genügend Naturressourcen vorhanden und der Einsatz dieser oft einfacher in der Verwendung, als der Einsatz von Ersatzbaustoffen. Jedoch ist dieser auch sehr viel teurer. Recyclingbaustoffe können aufgrund des geringeren Gewichts ergiebiger eingesetzt werden als Primärrohstoffe und sind dadurch durchaus ökonomisch sinnvoll. Wenn mineralische Bauabfälle nicht mehr nur zum Verfüllen von Aufgrabungen genutzt werden, sondern durch ein selektives Abtragen und ordentliches Recycling wiederverwendet werden, dann wird die Umwelt und die monetären Ressourcen geschont. Aus Alt mach Neu – das ist das Motto

Sie wollen mehr erfahren? 

In unserem neuen Seminar Kreislaufwirtschaft im Straßenbau erhalten Sie praxisnahe Einblicke über die Herstellung, Entwicklung und Qualitätskontrolle mineralischer Ersatzbaustoffe. Mehr Informationen zu unserem Online-Seminar finden sie am Ende der Seite. 

Quellen: Pressemitteilung der Initiative Kreislaufwirtschaft Bau vom 15.02.2023 
www.bde.de (16.02.2023) 
www.bast.de (16.02.2023) 
www.bmuv.de (17.02.2023) 
www.baustoffrecycling-bayern.de (17.02.2023)


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In dieser Veranstaltung lernen die Teilnehmer die Grundlagen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Straßen- und Erdbau kennen. Die Herstellung und die technologischen Eigenschaften verschiedenster sekundärer Rohstoffe sowie deren Einsatzmöglichkeiten im Straßenbau werden in diesem Seminar thematisiert. Ihnen wird vermittelt, welche bundeseinheitliche Anforderungen an Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) festgelegt sind und unter welchen Randbedingungen diese zum Einsatz kommen können. Es wird erläutert, warum der Einsatz von MEB unter Einbeziehung optimierter Ressourcennutzung nicht nur ökologische, sondern ebenso ökonomische Vorteile bietet. Dies geschieht, neben bautechnischer Vorgaben, unter Berücksichtigung bundesweit einheitlicher rechtlicher Regelungen der Mantelverordnung vom 09.07.2021 (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, in Kraft getreten am 01.08.2023). Auf Artikel 1 „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)“ der Mantelverordnung, welcher die MEB in technischen Bauwerken regelt, wird detailliert eingegangen.

Ab 249,00 €*
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