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Ölspur … was nun?

Tausende Schäden werden Jahr für Jahr durch den Austritt von Betriebsstoffen aus Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen verursacht, Tendenz steigend. Wer ist nun zuständig, wenn es zu einer Fahrbahnverschmutzung mit Öl kommt? Wer ist verantwortlich, wer entscheidet, was zu tun ist und wer gibt die Straße wieder frei?

Grundsätzlich hat der Verursacher „verkehrswidrige Zustände“ (§32 StVO), die er zu verantworten hat, zu beseitigen oder muss diese beseitigen lassen. Ist er nicht zu ermitteln oder kommt er dieser Pflicht nicht nach, obliegt es i.d.R. dem Straßenbaulastträger, Verkehrshindernisse oder Erschwernisse des Verkehrs zu beseitigen. Darunter fallen sowohl die naturbedingten Hindernisse, wie z.B. Laub, Steine, Schlamm, usw. als auch verkehrsbedingte Verunreinigungen wie z.B. Scherben, Blechteile sowie gefährliche Ölspuren.

Einsatz der Feuerwehr


Die Aufgaben der Feuerwehr liegen zu allererst in der Rettung von Leben, im Brand und Katastrophenschutz und in der Beseitigung von akuten Gefahrständen. Das Beseitigen einer schlichten Rutschgefahr, der durch Absperrung oder Umleitung begegnet werden kann, gehört in der Regel nicht zu diesen Aufgaben. Ausnahme: Die zuständige Behörde beauftragt die Feuerwehr, die Verschmutzung zu beseitigen.

Wer entscheidet über die Sofortmaßnahmen?


Grundsätzlich muss der Träger der Straßenbaulast rechtzeitig tätig werden. Passiert das nicht, kann im Rahmen der Eilkompetenz nach §44 Abs. 2 auch die Polizei zum Einsatz kommen. Diese übernimmt dann auch die Verkehrssicherungspflicht.

Die Einsatzleiter (z.B. der Polizei, Ordnungsbehörde, Feuerwehr, …) entscheiden über die Durchführung der Einsatzmaßnahmen (z.B. Erkundung, Absicherung, Menschenrettung, Bodenschutz…)

Alle über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinausgehenden Maßnahmen sind Aufgabe der zuständigen Straßenbaulastträger. Im Einzelnen gelten länderspezifische Regelungen.

Wer ist Straßenabaulastträger?

Bundesfernstraßen
Grundsätzlich der Bund
Ortsdurchfahrten der Bundesfernstraßen bei Kommunen mit mehr als 80.000 EinwohnernDie zugehörige Kommune
Landes-bzw. StaatsstraßenDas betreffende Land
Kreisstraßen Der zuständige Landkreis
Übrige öffentliche StraßenDie Kommunen
OrtsdurchfahrtststraßenDie Beseitigung von Ölspuren in den Ortsdurchfahrten obliegt nicht dem Träger der Straßenbaulast, sondern der Gemeinde!
Befindet sich die Ölspur innerhalb einer geschlossenen OrtsanlageHier ist die betreffende Gemeinde zuständig (polizeimäßige Reinigungspflicht)

Wie sieht es mit den Folgemaßnahmen aus?


Folgemaßnahmen sind z.B. bei größeren freigesetzten Ölmengen das mechanische Abschöpfen oder Aufsaugen des Öls, der Einsatz von Ölbindemitteln und das Entfernen von Filmen oder Ölspuren mit geeigneten Reinigungsmitteln und Geräten. Hier werden in der Regel die zuständigen Fachbehörden tätig, z.B. Straßenbau-, Straßenverkehrs-, Umwelt- oder Wasserschutzbehörde. Sie treffen die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten.

Ziel aller Maßnahmen ist es, dass die verschmutzte Verkehrsfläche nach der Reinigung wieder eine Rutschfestigkeit erreicht, die derjenigen an vergleichbarer, unverschmutzter Stelle entspricht. Zudem soll die Umwelt vor weiteren Folgen bewahrt werden. Mit der maschinellen Ölspurbeseitigung können genau diese Ziele erreicht und die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden.

Am Ende steht die Frage: Wer gibt die Unfallstelle wieder frei?


Im Merkblatt DWA-M 715 heißt es dazu: „Die Reinigungsleistung muss durch den zuständigen Straßenbaulastträger vor der Freigabe überprüft werden. Eine Verkehrsfreigabe soll erst erfolgen, wenn Öl, Ölbindemittel und Tensid-Wasser-Öl-Gemisch so vollständig entfernt wurden, wie es nach den anerkannten Regeln der Technik möglich ist.“ Eine Reinigung mit Ölbindern, ohne Beseitigung der Rückstände aus dem Asphalt entspricht dem nicht. Laut DWA-M 715 sollen z.B. Rückstände mittels Tensid-Lösungen ausgespült und vollständig aufgenommen werden.

Sie sind verantwortlich für die Ölspurbeseitigung?


Wie Sie Öl- und Extremverschmutzungen auf Verkehrsflächen gründlich, gesetzeskonform und vor allem ohne Restrisiko beseitigen und auch mit den dabei anfallenden Abfällen ordnungsgemäß umgehen, erfahren Sie in unserem praxisorientierten Seminar.

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Ölspuren und andere starke Verschmutzungen sind Gefahrenquellen im Straßenverkehr, die es möglichst schnell und nachhaltig zu beseitigen gilt. Voraussetzungen für die fachkundige Beseitigung von Ölspuren und anderen Verschmutzungen sind Kenntnisse, die von Verschmutzungsarten bis hin zu den unterschiedlichen Techniken reichen. In diesem 1-tägigen Seminar erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Einschätzung, Umsetzung und Dokumentation der Ölspurbeseitigung.

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