Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen, müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Zu elektrischen Betriebsmitteln zählen z.B. Beleuchtung, Heizung, Kühlschrank, Warmwasserspeicher, Sicherungen, Motorschutzschalter, Leistungsschalter, Fehlerstromschutzschalter, Akku, Solarzelle, Ventilator, Hebezeug, Fördereinrichtung, Antrieb oder Verbrennungsmotor.
Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Unterweisung jährlich aufzufrischen.
Daher bietet die MORAVIA Akademie mit dem Seminar EuP den Erwerb des Fachkundenachweises gem. DGUV Vorschrift 3 sowie Nachweis über die mindestens jährlich geforderte Unterweisung für EuP nach § 12 ArbSchG / DGUV Vorschrift 1 jetzt neu im Programm an.
Teilnehmer sind Mitarbeiter ohne elektrotechnische Fachausbildung, die betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen, z. B. Haustechniker, Schlosser, Monteure, Mechaniker, Sicherheitsbeauftragte oder Reinigungskräfte.