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Mann in Warnweste mit Klemmbrett

Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagen: Verantwortlichkeiten und Aufgaben

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in jeder Arbeitsumgebung wichtig. Sie schützen die Mitarbeiter und stellen einen reibungslosen Betrieb sicher. Dieser Beitrag erläutert die grundlegenden Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Pflichten und die Bedeutung einer Gefährdungsbeurteilung.

Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz betrifft alle Ebenen einer Organisation. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten verstehen und entsprechend handeln: 
  • Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehört die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, die Durchführung von Unterweisungen und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. 
  • Führungskräfte: Führungskräfte haben eine Schlüsselrolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie müssen sicherstellen, dass die Vorgaben des Arbeitgebers umgesetzt werden und die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist. 
  • Auch die Beschäftigten tragen Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kollegen. Sie müssen Anweisungen und Sicherheitsvorschriften befolgen, sich an Schulungen beteiligen und potenzielle Gefahren melden. 

Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz 

Die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind vielfältig und umfassen unter anderem: 
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen 
  • Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung  
  • Einrichtung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzvorkehrungen 
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter  
  • Überwachung und Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen 
  • Analyse von Unfällen und Störungen im Arbeitsablauf  

Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskräfte 

Arbeitgeber und Führungskräfte haben eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, darunter:  
  • Sicherstellung einer sicheren Arbeitsumgebung 
  • Bereitstellung von angemessener Arbeitsausrüstung und Schulungen 
  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften 
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung 
  • Kommunikation von Sicherheitsrichtlinien und Verfahren 
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Implementierung von Präventionsmaßnahmen 

Pflichtenübertragung auf die Führungskräfte 

Führungskräfte sind oft direkt in die Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen involviert. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Teams geschult sind, die relevanten Vorschriften einhalten und potenzielle Gefahren erkennen und melden. Der Arbeitgeber delegiert Verantwortung an Führungskräfte, um Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen effektiv umzusetzen.  

Mitwirkungspflichten der Beschäftigten  

Die Mitarbeiter haben im Arbeits- und Gesundheitsschutz auch Mitwirkungspflichten. Dazu gehört das Einhalten von Sicherheitsvorschriften, das Tragen persönlicher Schutzausrüstung, das Melden von Gefahren und die Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen.  

Ablauf und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung 

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie hilft dabei, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst typischerweise die folgenden Schritte: 
  1. Identifikation von Gefährdungen: Analyse der Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Prozesse, um potenzielle Gefahren zu identifizieren. 
  2. Bewertung von Risiken: Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und des möglichen Schadensausmaßes im Falle einer Gefährdung.  
  3. Festlegung von Maßnahmen: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, z. B. durch technische oder organisatorische Änderungen.  
  4. Überprüfung und Aktualisierung: Regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.  

Unterweisungen im Arbeitsschutz 

Unterweisungen im Arbeitsschutz sind entscheidend. Sie sensibilisieren Mitarbeiter für potenzielle Gefahren und informieren sie über erforderliche Sicherheitsmaßnahmen. Die Unterweisungen sollten regelmäßig durchgeführt werden und alle relevanten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abdecken. Dazu gehören Notfallmaßnahmen, der Umgang mit Gefahrstoffen und die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordert die Zusammenarbeit von Arbeitgebern, Führungskräften und Mitarbeitern. Wenn alle Beteiligten ihre Verantwortlichkeiten ernst nehmen und zusammenarbeiten, können Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken minimiert werden. So entsteht ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz.
Unterweisungen können im fachtheoretischen Teil durch digitale Lernmodule (E-Learnings) unterstützt werden. Vorteil von digitalen Unterweisungen ist es zudem, dass Inhalte und Durchführung pro Lerner eindeutig dokumentiert werden und jederzeit bei einer Prüfung durch die Sicherheitsfachkraft oder Behörden vorgelegt werden können. Die MORAVIA Akademie bietet dazu ein breites Portfolio an Unterweisungsthemen speziell für Betriebe in den Bereichen Lager, Logistik, Straßen- und Tiefbau sowie Verkehrsabsicherung an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:


Zugehörige Produkte

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Auch ohne schriftliche Übertragung sind Führungskräfte aufgrund ihrer Stellung und Aufgaben im Unternehmen verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich für die geforderten Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sorgen. Erfahren Sie in unserem Seminar, welche Handlungspflichten Sie haben, wie Sie Haftungsfälle vermeiden und Ihr persönliches Haftungsrisiko minimieren. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen, um den Arbeitsschutz rechtssicher und wertschätzend umzusetzen.

Ab 249,00 €*
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In diesem Praxis-Seminar erlernen die Teilnehmer die Grundlagen und Schwerpunkte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Anhand praktischer Beispiele und Übungen erwerben sie die erforderlichen Fachkenntnisse für die Umsetzung im Unternehmen. Diese Kenntnisse dienen auch der Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften (SiFA) und externen Stellen wie der Berufsgenossenschaft (BG).Eine mögliche Grundlage für dieses Praxis-Seminar bietet das Seminar „Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen“

Ab 229,00 €*
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An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz: DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen"). Die PSA werden für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der ersten Benutzung (und nach Bedarf) muss die/der Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden. Danach muss diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden, in der den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt wird, im täglichen Berufsleben mit der persönlichen Schutzausrüstung sicher umzugehen. Neben den theoretischen Grundlagen werden auch die technisch erforderlichen Kenntnisse und die Gefahren bei einer fehlerhaften Nutzung der PSA vermittelt. Je nach betrieblichen Gegebenheiten (Gefährdungsbeurteilung, Arbeitssituation) können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.
 
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Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen.Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.

Ab 259,00 €*
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