Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagen: Verantwortlichkeiten und Aufgaben
Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dazu gehört die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel, die Durchführung von Unterweisungen und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.
- Führungskräfte: Führungskräfte haben eine Schlüsselrolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie müssen sicherstellen, dass die Vorgaben des Arbeitgebers umgesetzt werden und die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist.
- Auch die Beschäftigten tragen Verantwortung für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kollegen. Sie müssen Anweisungen und Sicherheitsvorschriften befolgen, sich an Schulungen beteiligen und potenzielle Gefahren melden.
Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung
- Einrichtung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzvorkehrungen
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
- Überwachung und Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen
- Analyse von Unfällen und Störungen im Arbeitsablauf
Pflichten und Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskräfte
- Sicherstellung einer sicheren Arbeitsumgebung
- Bereitstellung von angemessener Arbeitsausrüstung und Schulungen
- Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
- Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung
- Kommunikation von Sicherheitsrichtlinien und Verfahren
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Implementierung von Präventionsmaßnahmen
Pflichtenübertragung auf die Führungskräfte
Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
Ablauf und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
- Identifikation von Gefährdungen: Analyse der Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Prozesse, um potenzielle Gefahren zu identifizieren.
- Bewertung von Risiken: Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und des möglichen Schadensausmaßes im Falle einer Gefährdung.
- Festlegung von Maßnahmen: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, z. B. durch technische oder organisatorische Änderungen.
- Überprüfung und Aktualisierung: Regelmäßige Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.
Unterweisungen im Arbeitsschutz
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Führungskräfte wie Geschäftsführer, Meister, Schichtleiter oder Abteilungsleiter tragen eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz – unabhängig davon, ob ihnen diese Verantwortung schriftlich übertragen wurde. Aufgrund ihrer Position und Aufgaben sind sie verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich für die Umsetzung gesetzlich geforderter Maßnahmen zu sorgen.In dieser praxisorientierten Schulung lernen Sie, wie Sie Ihre Pflichten im Arbeitsschutz rechtssicher wahrnehmen und Haftungsrisiken gezielt vermeiden. Sie erhalten fundiertes Wissen zu den rechtlichen Grundlagen, zur Übertragung von Unternehmerpflichten, zur Gefährdungsbeurteilung und zur Anwendung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Anhand konkreter Beispiele wird gezeigt, wie Unfallursachen erkannt und durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden können.Arbeitsschutz praxisnah und wirksam umsetzen - Handlungssicherheit für FührungskräfteEin besonderer Fokus liegt auf der Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen: Sie erfahren, wie ein effektives Arbeitsschutz-Organigramm aufgebaut wird, wie Sie Unterweisungen durchführen, Checklisten nutzen und Muster für Dokumentationen erstellen. Die Schulung vermittelt Ihnen das nötige Know-how, um Ihre Verantwortung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wertschätzend gegenüber Ihren Mitarbeitenden umzusetzen.Ihr Nutzen auf einen BlickKlarheit über Ihre gesetzlichen Pflichten und VerantwortlichkeitenVermeidung persönlicher HaftungsrisikenSicherheit im Umgang mit der BetriebssicherheitsverordnungPraxisnahe Umsetzung durch Checklisten, Muster und UnterweisungshilfenStärkung Ihrer Führungskompetenz im Bereich Sicherheit und Gesundheit
Die Schulung vermittelt praxisnah, wie Gefährdungsbeurteilungen im Straßen- und Tiefbau systematisch erstellt und umgesetzt werden. Ziel ist es, Verantwortliche in Bauprojekten zu befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.Risiken erkennen, Sicherheit gewährleistenTeilnehmende lernen, wie sie typische Gefährdungen auf Baustellen – etwa durch Verkehrsführung, Erdarbeiten oder Maschinenbetrieb – fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Dabei stehen sowohl rechtliche Grundlagen als auch konkrete Umsetzungshilfen im Fokus. Die Inhalte richten sich insbesondere an Geschäftsführer, Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Mitarbeitende kommunaler Tiefbauämter, die für die Sicherheit auf Baustellen verantwortlich sind.Ihr Nutzen auf einen BlickSie kennen die rechtlichen Anforderungen des ArbeitsschutzesSie können Gefährdungsbeurteilungen im Straßenbau und Tiefbau strukturiert und rechtssicher erstellenSie lernen, typische Gefährdungen auf Baustellen zu erkennen und wirksam zu beurteilenSie setzen Schutzmaßnahmen gezielt und praxisnah umSie dokumentieren Ihre Beurteilungen fachgerecht und erfüllen Ihre Verantwortung als Führungskraft oder als SicherheitsfachkraftSie verbessern die Arbeitssicherheit im Betrieb und minimieren Haftungsrisiken
Überall dort, wo eine Absturzgefährdung besteht und diese nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden kann, ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gesetzlich vorgeschrieben. Die Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zur sicheren Anwendung der PSAgA gemäß DGUV Regel 112-198 („Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“) und DGUV Regel 112-199 („Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“).Gesetzliche Grundlagen und UnterweisungspflichtDie PSAgA muss passend zum jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und bestimmungsgemäß verwendet werden. Vor der ersten Nutzung – und bei Bedarf – ist eine Unterweisung der Beschäftigten erforderlich. Diese muss mindestens einmal jährlich erfolgen (BGV/GUV-V A1). Die Schulung kann auch als zweitägiger Grundkurs gebucht werden.Inhalte: Theorie, Praxis und RettungsübungenNeben den theoretischen Grundlagen werden die technisch erforderlichen Kenntnisse sowie die Risiken bei fehlerhafter Anwendung der PSAgA vermittelt. Je nach Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Gegebenheiten können auch Rettungsübungen durchgeführt werden.Individuelle Inhouse-Schulung für Ihr TeamDieses Seminar wird betriebsbezogen und zum Wunschtermin durchgeführt. In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit direktem Bezug zu Ihren Arbeitsabläufen – ideal für Höhenarbeiter aus Bereichen wie Feuerwehr, Mobilfunk, Windenergie, Dachdecker- und Gerüstbau, Veranstaltungstechnik oder Baumpflege.Ihr Nutzen auf einen BlickErfüllung gesetzlicher Vorgaben zur PSAgA-UnterweisungPraxisnahe Schulung mit direktem Bezug zu Ihrem ArbeitsumfeldVermittlung von Sicherheitsbewusstsein und HandlungskompetenzMöglichkeit zur Durchführung von RettungsübungenSchulung durch erfahrene Referenten mit Branchenkenntnis
Elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln verrichten sollen - und sei es nur das Austauschen von Leuchtmitteln - müssen zu den Gefahren im Zusammenhang mit diesen Arbeiten unterwiesen werden. Auch Personen, die keine elektrotechnischen Arbeiten verrichten, aber abgeschlossene elektrische Betriebsräume betreten, müssen entsprechend unterwiesen sein. Diese Unterweisung ist jährlich aufzufrischen. Dieses Seminar endet mit einer Lernerfolgskontrolle und die Unterweisung ist jährlich aufzufrischen. Ziel: Erwerb der Fachkunde gem. DGUV Vorschrift 3 und Befähigung nach einer betrieblichen Einweisung durch den Fachvorgesetzten schriftlich zur EuP bestellt zu werden.