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Mann im Blauen Hemd benutzt einen Zurrgurt

Anforderungen an Zurrmittel und Neuerungen seit April 2023

Was sind die Anforderungen an Zurrmittel und was darf man als Anwender tun?

Zurrgurte sind mit rutschhemmenden Matten das mit Abstand am meisten genutzte Hilfsmittel in der Ladungssicherung. Doch was für Regeln gelten für die Produktion und Anwendung dieser textilen Möglichkeit zur Ladungssicherung?

In der europäischen Norm EN 12195-2 wird weitestgehend die Produktion der Zurrgurte geregelt. So muss beispielsweise jedes Gurtband mit einer dreifachen Sicherheit produziert werden. Der fertig konfektionierte Gurt darf nicht weniger als doppelte Sicherheit nachweisen. Das bedeutet, dass ein Gurt der auf seinem Etikett eine Zugkraft (Lashing Capacity – LC) von 2.500 daN stehen hat, muss als fertiger Gurt mindestens 5.000 daN schaffen. Umgangssprachlich also 5 t. Diese Forderungen sind allerdings in dieser Form im Zurrmittel nur versteckt. Für den Anwender ist immer das geltend was auf dem Label steht, welches in der Regel blau ist, da die allermeisten Gurte aus Polyester hergestellt werden. Die Farbe der Etiketten an den Zurrgurten ist ebenfalls je nach Material geregelt.

Was ist seit April 2023 neu?

Ebenfalls regelt die EN 12195-2, welche bereits 2001 in Kraft getreten ist, auch die sogenannten Ablegekriterien. Also wann ein Zurrgurt nicht mehr verwendet werden darf. Dabei wird Sie unterstützt von der Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1.. Diese regelt zusätzlich die Handhabung, der üblichen Zurrmittel wie Zurrgurt, Zurrkette und Zurrdrahtseil. Diese Richtlinie ist erst im April 2023 neu überarbeitet worden und final erschienen. Dabei wurden Punkte aufgenommen die vorher stillschweigend durch die Hersteller bereits genehmigt waren und nun schwarz auf weis geregelt werden. Zum Beispiel:

  • Zurrgurte dürfen dauerhaft gekürzt werden, wenn sie zu lang sind.
  • Gurte dürfen einmal um die eigene Achse gedreht werden, um so das pfeifen und flattern der Gurtbänder auf offenen Ladeflächen durch den Fahrtwind zu vermeiden.
  • Eine Hebeschlaufe darf in der Ladungssicherung verwendet werden, um bspw. eine Kopfschlinge zu machen.

Ebenfalls kommt die Betriebssicherheitsverordnung ins Spiel, welche die Prüfung der Zurrmittel regelt. Diese müssen vor Anwendung auf augenscheinliche Mängel durch den Anwender geprüft werden und einmal jährlich durch eine befähigte Person. Eine Befähigte Person kann man von außerhalb beauftragen. Man kann diese allerdings auch im eigene Unternehmen befähigen lassen. Dazu bieten wir bei Moravia ebenfalls entsprechende Ausbildungen an.

Was in der Ladungssicherung wichtig ist und was bei den Zurrmitteln aktuell zu beachten ist, erklären unsere Experten in den Seminaren zum Thema Ladungssicherung.

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Zugehörige Produkte

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Die regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln durch befähigte Personen ist vorgeschrieben und entscheidend für die Arbeitssicherheit im Transportwesen. In unserer praxisorientierten Schulung erwerben Teilnehmende die Fachkenntnisse, um als befähigte Person gemäß TRBS 1203 die Prüfung und Dokumentation von Zurrmitteln und Zubehör fachgerecht durchzuführen.Fachliche Qualifikation zur Prüfung von ZurrmittelnDie jährliche Prüfung von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen und Rundschlingen sowie deren Zubehör ist unerlässlich, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand dieser Hilfsmittel sicherzustellen. Die dafür benannte befähigte Person übernimmt diese Aufgabe, erkennt potenzielle Gefährdungen und gewährleistet den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel.Im Rahmen der eintägigen Schulung vermitteln wir die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Ladungssicherungs-Hilfsmitteln nach VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12195. Die Inhalte orientieren sich an den Anforderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und sind speziell auf Fachkräfte aus Logistik, Werkstatt und Instandhaltung zugeschnitten.Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten PersonNeben der technischen Qualifikation werden auch die rechtlichen Grundlagen, die Verantwortung im Betrieb sowie die Pflichten der befähigten Person umfassend dargestellt. So erhalten die Teilnehmenden ein ganzheitliches Verständnis für ihre Rolle im Rahmen der Ladungssicherung.Ihr Nutzen auf einen BlickErwerb der Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln und Ladungssicherungs-HilfsmittelnQualifikation als befähigte Person gemäß TRBS 1203Praxisnahe Vermittlung der Anforderungen nach VDI 2700 Blatt 3.1 + DIN EN 12195Sicherheit bei der Dokumentation und Durchführung von PrüfungenKlarheit über Rechte, Pflichten und Verantwortung im betrieblichen Alltag

Ab 329,00 €*
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Die Schulung vermittelt praxisnahes Wissen zu den verkehrs- und durchführungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften im Bereich Großraum- und Schwerverkehr. Die Teilnehmer lernen, wie sie Ausnahmegenehmigungen nach StVO und StVZO, Erlaubnisse nach § 29 StVO sowie technische Anforderungen wie Achslasten und Gesamtgewichte rechtskonform und sicher handhaben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Ladungssicherung großräumiger Ladegüter auf Schwerlasttransportern gemäß VDI 2700 Blatt 13 sowie der Transportprozessplanung.Fachkräfte schulenDie Schulung richtet sich an Fachkräfte aus Transport, Spedition und Behörden, die mit der Durchführung, Planung oder Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten betraut sind. Durch praxisnahe Beispiele und aktuelle rechtliche Grundlagen wird ein direkter Transfer in den Arbeitsalltag ermöglicht.Ihr Nutzen auf einen BlickSicherheit bei der Anwendung von verkehrsrechtlichen Vorschriften im SchwerverkehrVerständnis für Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach § 29 StVOFachgerechte Einschätzung von Achslasten und GesamtgewichtenAnwendung der Ladungssicherung nach VDI 2700 Blatt 13Effiziente Transportprozessplanung für GroßraumtransporteRechtssicherheit im Umgang mit Schwertransporten
 
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Die korrekte Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ist ein zentraler Bestandteil sicherer Transportprozesse. Sie schützt nicht nur Mensch und Material, sondern ist auch vorgeschrieben. Diese Schulung vermittelt die Anforderungen praxisnah und verständlich – für alle, die mit dem Verladen und Transportieren von Gütern befasst sind.Verantwortung und SchulungspflichtJede am Transport beteiligte Person trägt Verantwortung: Fahrer, der Verlader, der Fahrzeughalter, aber auch der Absender und der Frachtführer. Der VDI fordert daher eine regelmäßige Schulung – mindestens alle drei Jahre – für alle, die mit Ladungssicherungsmaßnahmen betraut sind. Die Schulung vermittelt die Grundlagen und rechtlichen Anforderungen der Ladungssicherung kompakt, verständlich und auf die Praxis abgestimmt.Ihr Nutzenvon fundiertem Wissen zur rechtssicheren Ladungssicherungvon Klarheit über Verantwortlichkeiten im Transportprozessvon Kenntnissen zur Kontrolle und Bewertung von Sicherungsmaßnahmenvon der Kenntnis zur aktuellen rechtlichen Lage und Vorschriftenvon der direkten Anwendbarkeit im beruflichen Alltag

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Diese praxisorientierte Schulung vermittelt die Grundlagen einer verkehrssicheren Beladung und Verstauung in Pritschenfahrzeugen, Kastenwagen und Kombis. Ziel ist es, Mitarbeitenden aus Handwerk, Bau und Logistik die nötigen Kenntnisse zu vermitteln, um Ladung korrekt und gesetzeskonform zu sichern – unabhängig von Fahrzeugtyp oder Transportgut.Besonderheiten der Ladungssicherung bei KleintransporternDie Ladungssicherung bei Pkw und Kleintransportern unterscheidet sich deutlich von den Abläufen auf Lkw. Zwar gelten dieselben physikalischen Prinzipien, doch erfordern Handwerkerfahrzeuge, KEP-Zustelldienste, Bauleiterfahrzeuge und Dienstwagen im Außendienst spezifische Routinen und Sicherungsmethoden. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln die relevanten Inhalte anhand praktischer Beispiele und anerkannter Regeln.Praxisnahe Inhalte für verschiedene Rollen im VerladeprozessAlle am Verladevorgang beteiligten Personen profitieren von dieser Schulung. Die Schulung richtet sich zudem an Fuhrparkverantwortliche, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Bauunternehmen sowie KEP-Dienste, die regelmäßig mit Kleintransportern arbeiten.Ihr Nutzen auf einen BlickRechtssicherheit durch fundiertes Wissen zur Ladungssicherung bei KleintransporternVermeidung von Transportschäden und BußgeldernPraxisnahe Vermittlung durch erfahrene ReferentenSchulung gemäß anerkannter Regeln und VorschriftenOptimierung interner Abläufe im Verladeprozess

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Erst sichern – dann fahren. Die vorschriftsmäßige Sicherung von Ladung beugt Personen- und Sachschäden vor – auch auf kurzen Strecken. Geschulte Mitarbeiter sind in der Lage, die Ladung auf den Kleintransportern fachgerecht gem. VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 zu sichern und sowohl die Sicherung als auch das Fahrzeug auf Mängel zu prüfen.

Ab 209,00 €*
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Die Ladungssicherung in Containern stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten im Transportprozess. Ob beim Packen, Stauen oder Verladen – nur eine sach- und fachgerechte Anwendung der Sicherungsmethoden gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und schützt Mensch, Material und Umwelt.Um die erforderlichen Grundkenntnisse zu erlangen, wird dringend empfohlen, vorab eine Schulung gemäß VDI-Richtlinie 2700 Blatt 5 oder VDI-Richtlinie 2700a zu absolvieren. Darauf aufbauend vermittelt dann diese Schulung praxisnahes Wissen zur Transportsicherheit, zur Anwendung des CTU-Codes und zur Verpackung und Stauung von Gütern in Seecontainern und anderen CTUs.CTU-Code und VDI-Richtlinien als Grundlage für sichere ContainerverladungDer international anerkannte CTU-Code beschreibt den Stand der Technik für das Packen von Ladung in Container Transport Units (CTUs). Er fordert, dass alle Personen, die mit dem Befördern, Verladen oder Packen von Ladung in Containern betraut sind, entsprechend ihrer Zuständigkeiten geschult sein müssen.Ihr Nutzen auf einen BlickVermittlung von Grundlagen zur Ladungssicherung in ContainernAnwendung des CTU-Codes in der PraxisSicherheit bei internationalem Versand und ExportVermeidung von Schäden und Haftungsrisiken
 
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Die sichere Beförderung von Gefahrgut stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten im Transportprozess. Diese Schulung vermittelt praxisnah und rechtskonform die Grundlagen der Ladungssicherung mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften nach GGVSEB, ADR Teil 4, 5 und 7 sowie der VDI 2700.Rechtliche Grundlagen und praktische UmsetzungOb Verlader, Fahrzeugführer, Gefahrgutbeauftragte oder Fuhrparkleiter – alle Beteiligten tragen Verantwortung für die korrekte Verpackung, Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrgut. In dieser Schulung lernen Sie, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen effizient und sicher in die Praxis umsetzen. Neben den Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Beförderungsvorschriften stehen auch die Anforderungen der GGVSEB und die Umsetzung der ADR-Vorgaben im Fokus. Die Inhalte sind speziell auf die Bedürfnisse von Transportunternehmen, Speditionen, Kommunalbetrieben, Straßenmeistereien, Handwerksbetrieben und GaLa-Unternehmen abgestimmt.Unsere erfahrenen Referenten vermitteln die Inhalte anhand realer Fallbeispiele und typischer Herausforderungen im Arbeitsalltag. So wird sichergestellt, dass das Gelernte direkt im Betrieb angewendet werden kann.Ihr Nutzen auf einen BlickSicherheit bei der Anwendung der ADR-Vorschriften Teil 4, 5 und 7Klarheit über die Anforderungen der GGVSEBPraktische Umsetzung der Ladungssicherung nach VDI 2700Vermeidung von Bußgeldern und HaftungsrisikenSchulungsnachweis zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten
 
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Diese 2-tägige Schulung zur zum Erwerb des Ausbildungsnachweis Ladungssicherung qualifiziert Fahrer, Verlader und Verantwortliche im Transportwesen gemäß der VDI-Richtlinie 2700a. Sie richtet sich an alle, die regelmäßig Güter verladen oder für die Transportsicherheit verantwortlich sind.Praxisnahe Ausbildung mit AusbildungsnachweisIn insgesamt 16 Unterrichtsstunden (2 Tage à 8 Stunden) erwerben die Teilnehmenden fundiertes Wissen zur gesetzeskonformen Ladungssicherung. Der Kurs kombiniert theoretische Grundlagen mit einem praxisorientierten Training, das typische Ladesituationen realitätsnah abbildet. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden den „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung“, der Umfang und Art der Schulung gemäß VDI 2700a dokumentiert – ein wichtiger Nachweis für Unternehmen, Behörden und Kontrollinstanzen.Ihr Nutzen auf einen BlickQualifikation gemäß VDI-Richtlinie 2700aRechtssicherheit für Fahrzeugführer Verlader und FuhrparkverantwortlicheKombination aus Theorie und praktischer AnwendungNachweis der Schulung durch zertifizierten AusbildungsnachweisIdeal für Transportunternehmen, Speditionen, Bauhöfe, Feuerwehren und Polizei
 
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Die jährliche Unterweisung zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen vermittelt praxisnahes Wissen zur sicheren Beförderung von Gütern gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Sie richtet sich an Personen, die bereits eine Grundlagenschulung absolviert haben und ihre Kenntnisse auffrischen oder vertiefen möchten.Rechtliche Grundlagen und VerantwortungGemäß § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Auch die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) fordert eine angemessene und wiederkehrende Unterweisung.Die StVO (§ 22) schreibt vor, dass Ladung nach den anerkannten Regeln der Technik gesichert werden muss. Dennoch entstehen weiterhin zahlreiche Unfälle durch mangelhafte Ladungssicherung – rund 25 % der Verkehrsunfälle sind darauf zurückzuführen. Deshalb gilt die jährliche Unterweisungspflicht für alle am Verladevorgang beteiligten Personen: nicht nur für Fahrzeugführer, sondern auch für Verlader, Absender, Fuhrparkleiter, Verkehrsleiter und Verladepersonal.Flexible Teilnahme – auch digital möglichDie Unterweisung kann wahlweise als Inhouse-Schulung oder vollständig digital absolviert werden – zeit- und ortsunabhängig, ideal für Unternehmen mit dezentralen Strukturen oder wechselnden Einsatzorten. --> Link/Button zur digitalen UnterweisungIhr Nutzen auf einen BlickAuffrischung bestehender Kenntnisse zur LadungssicherungErfüllung gesetzlicher Vorgaben nach ArbSchG, DGUV und StVOPraxisnahe Vermittlung aktueller Anforderungen und HaftungsfragenZielgerichtet für erfahrene Fachkräfte aus Transportunternehmen, Speditionen, Bauhöfen, Polizei, Feuerwehr u.v.m.Flexible Durchführung – vor Ort oder digital
 
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