Zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers gehören regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten. Diese Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen jeweils vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei Veränderungen der Tätigkeiten, nach Unfällen oder auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden. Die DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ (alt: BGV A1) verlangt außerdem mindestens jährliche Wiederholungen der Unterweisung.
Eine Unterweisung soll für die Beschäftigten vor allem folgende Fragen beantworten:
Die Mitarbeiter erhalten einen Handlungsleitfaden, den sie einfach im Arbeitsalltag umsetzen können. Ihr Bewusstsein für mögliche Gefährdungen wird geschärft.
Unsere Experten prüfen vor jeder Unterweisung die Begebenheiten Ihres Betriebs, um so die Unterweisungen auf die Arbeitssituationen Ihrer Beschäftigen auszurichten. Dabei werden Probleme und Fragen erörtert - die Unterweisung selbst ist ebenfalls ein geeigneter Anlass um offene Fragen der Mitarbeiter zu beantworten. Dadurch werden sie zu einem sicherheitsgerechten und gesundheitsbewussten Verhalten befähigt und motiviert.
So leistet die Unterweisung neben der Kontrolle der technischen und organisatorischen Abläufe einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Wirksamkeit der Maßnahmen.
Nach § 4 „Grundsätze der Prävention“ muss die Durchführung der Unterweisung dokumentiert werden. Dazu empfiehlt es sich, die durchgeführte Unterweisung vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
Wir beraten Sie gern und erstellen ein unverbindliches Angebot für Ihre Unterweisungen.