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Unterweisungen - safety first!

Zu den Verpflichtungen des Arbeitgebers gehören regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten. Diese Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen jeweils vor der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei Veränderungen der Tätigkeiten, nach Unfällen oder auch bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden. 

  • Wie habe ich mich in bestimmten Situationen zu verhalten? 
  • Welche Gefährdungen gibt es? 
  • Welche Verhaltensregeln muss ich befolgen? 
  • Welche Schutzmaßnahmen habe ich zu ergreifen? 
  • Was passiert bei Unterlassung? 

In einer Unterweisung durch unsere Referenten erhalten die Mitarbeiter einen Handlungsleitfaden, den sie einfach im Arbeitsalltag umsetzen können. Ihr Bewusstsein für mögliche Gefährdungen wird geschärft. Unsere Experten prüfen vor jeder Unterweisung die Begebenheiten Ihres Betriebs, um so die Unterweisungen auf die Arbeitssituationen Ihrer Beschäftigten auszurichten. Dabei werden Probleme und Fragen erörtert - die Unterweisung selbst ist ebenfalls ein geeigneter Anlass, um offene Fragen der Mitarbeiter zu beantworten. Dadurch werden sie zu einem sicherheitsgerechten und gesundheitsbewussten Verhalten befähigt und motiviert.

Neben der Unterweisung als Präsenz-Inhouse-Maßnahme bieten wir zur Unterstützung der internen Schulungen durch eigene Fach- und Führungskräfte zu einzelnen Unterweisungsthemen digitale Selbstlernmodule an. 

Die DGUV Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ verlangt außerdem mindestens jährliche Wiederholungen der Unterweisung. Eine Unterweisung soll für die Beschäftigten vor allem folgende Fragen beantworten: 

Zu den Digitalen Unterweisungen 


Egal ob als Präsenzschulung oder mit digitaler Unterstützung - So leistet die Unterweisung neben der Kontrolle der technischen und organisatorischen Abläufe einen wesentlichen Beitrag zur dauerhaften Wirksamkeit der Maßnahmen. 

Nach § 4 „Grundsätze der Prävention“ muss die Durchführung der Unterweisung dokumentiert werden. Dazu empfiehlt es sich, die durchgeführte Unterweisung vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Wir beraten Sie gern und erstellen ein unverbindliches Angebot für Ihre Unterweisungen. 

Sprechen Sie uns an  

Ein Ordnerrücken zeigt die verpflichtenden Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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