Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes (ASR A2.2, ArbSchG, ArbStättV, BGV A1)
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A bis C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Praktische Übungen mit Handfeuerlöschern
Gut zu wissen
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, eine angemessene Anzahl an Personen (gemessen am Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) zu nennen, welche in der Lage sind eine Evakuierung durchzuführen und Entstehungsbrände zu bekämpfen. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Diese Brandschutzhelfer sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brand- und Gefahrfall zuständig. Zu diesen Erstmaßnahmen gehören unter anderem:
- Auslösung der Rettungskette
- Alarmierung von internen Kräften
- Evakuierung der Arbeitsbereiche
- Unter Umständen die Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Einweisung der Rettungskräfte
- Maßnahmen am Sammelplatz
- Mitwirkung in betrieblichen Gremien wie z.B. Arbeitsschutzausschuss
- Zusammenarbeit mit Arbeitssicherheitskräften
- Regelmäßige Begehung der Betriebs- und Arbeitsstätten
- Unterstützung der Mitarbeiter im Umgang mit Brandschutz (z.B. bei Feuerarbeiten)
Zielgruppe
Angehende und bereits betraute Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Haustechniker, Planungs-ingenieure etc.Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Bauhofleiter