Weitere Details zum Seminarinhalt
Inhalte
Inhalte für Qualifizierungsstufe 1:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau- und Funktion von Teleskopstaplern
- Umsturzgefahren
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Umgang mit Lasten
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
- Pflichten des Bedieners
- Theoretische Prüfung
- Einweisung in die Fahrzeuge
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in die 3 Stufen:
Stufe 1:
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2 a:
Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2 b:
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Stufe 3:
betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.
Gut zu wissen
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung
Für den theoretischen Teil benötigt der Referent einen Schulungsraum mit Beamer und Projektionswand sowie ein Flip-Chart (oder Tafel). Sollte kein Beamer zur Verfügung stehen, kann der Seminarleiter ein Gerät mitbringen.
Für den Praxisteil müssten am Schulungstag Ihrerseits ein entsprechendes Fahrzeug und ggf. Ladegut bereitgestellt werden. Die Teilnehmer sollen entsprechende Kleidung sowie Arbeitshandschuhe, Schutzschuhe und ein Passfoto (für den Ausweis) mitbringen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Teilnehmer den von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis für Teleskopstapler gem. DGUV 308-009.