Ausbildung zum Ladekranführer

Erwerb der Fachkenntnisse zur Bedienung von Ladekranen gem. DGUV Vorschrift 52. Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Die Schulungsdauer beträgt 1 oder 2 Tage, abhängig von der Anzahl und den Vorkenntnissen der Teilnehmer.

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt.
In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.

Weitere Details zum Seminarinhalt

Inhalte

Theoretischer Teill inkl. Prüfung

  • Rechtliche Grundlagen und Vorgaben
  • Sicherheitsbestimmungen z. B. UVV nach DGUV Vorschrift 52 (alt: BGV D6), Betriebsanleitungen
  • Physikalische Grundlagen
  • Prüfung LKW-Krane und Lastaufnahmemittel
  • Lasten und Lastaufnahmemittel
  • Gerätetechnik (z. B. Antriebsarten, Standsicherheit, etc.)

Praktischer Teil inkl. Prüfung

  • Unterweisung am LKW-Ladekran
  • Aufbau und Funktion
  • Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
  • Wartung und Pflege
  • Anschlagmittel
  • Betriebssicherheitsprüfung

Gut zu wissen

Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte entsprechen den aktuell geltenden Vorgaben der Berufsgenossenschaft. DGUV Vorschrift 52 (alt: BGV D 6) Krane Jeder, der einen Ladekran bedient, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, körperlich und geistig geeignet sein, in das Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und die Befähigung nachweisen. inkl. Seminarunterlagen für jeden Teilnehmer, inkl. 1 Wandtafel (beinhaltet auf einen Blick alle für eine korrekte Ladungssicherung wesentlichen Faktoren) Für den theoretischen Teil benötigt der Referent einen Schulungsraum mit Beamer und Projektionswand sowie ein Flip-Chart (oder Tafel). Sollte kein Beamer zur Verfügung stehen, kann der Seminarleiter ein Gerät mitbringen. Für den Praxisteil müssten am Schulungstag Ihrerseits ein entsprechendes Fahrzeug und Ladegut bereit gestellt werden.