Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Mann mit Warnweste bedient Gabelstapler in einer Lagerhalle

Der Umgang mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderfahrzeugen verlangt Können, Geschick und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Jeder, der regelmäßig oder gelegentlich, mit einem Gabelstapler arbeitet benötigt nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaft eine Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung. Im theoretischen Teil lernt der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Gabelstapler (z.B. Standsicherheit, Steuerung) kennen. Im praktischen Teil lernt der Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug. Sie erkennen frühzeitig Gefahren und können dadurch Unfälle im Betrieb vermeiden. Die allgemeine Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Erwerb des Fahrausweises für Gabelstaplerfahrer gem. DGUV 68 und DGUV Grundsatz 308-001

Dieses Seminar wird individuell für Ihren Betrieb und an Ihrem Wunschtermin durchgeführt.
In unseren Inhouse-Schulungen schulen wir Ihre Mitarbeiter mit klarem Bezug zu Ihren eigenen Betriebsabläufen.

Weitere Details zum Seminarinhalt

Inhalte

1.Tag theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von FFz
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrswege
2. Tag praktische Ausbildung
  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Lastschwerpunktdiagramm
  • Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrstellen am FFz
  • Gewöhnung an das FFz
  • Verlassen des FFz
  • Fahr- und Stapelübungen
Vor Beginn der Ausbildung ist eine Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ vorzulegen. Bitte entsprechende Kleidung sowie Arbeitshandschuhe, Schutzschuhe und ein Passfoto mitbringen.

Gut zu wissen

Bevor der Besitzer des Fahrausweises beruflich tätig wird, muss die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ durchgeführt werden. Sie ist NICHT Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Im Bereich Flurförderzeuge hat sie eine Gültigkeit von drei Jahren und darf nur von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden. (lt. E-Mail Herr Güttes 20.4.22 an SJ) Bitte entsprechende Kleidung sowie Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe und ein Passfoto für den Fahrausweis mitbringen.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen, die zum Führen des Gabelstaplers beauftragt werden sollen