
Ziel dieser Schulung ist es, Fachkräfte praxisnah auf die Einrichtung und den Betrieb von temporären Lichtzeichenanlagen im Baustellenbereich vorzubereiten. Dabei stehen sowohl technische Anforderungen als auch rechtliche Grundlagen im Fokus – insbesondere im Hinblick auf die RSA 21, die ZTV-SA, die RiLSA sowie die TL-Transportable Signalanlagen.
Die Teilnehmenden lernen, wie transportable Lichtsignalanlagen fachgerecht geplant, installiert und betrieben werden – inklusive der Erstellung eines Signalzeitenplans und der Berücksichtigung verkehrsrechtlicher Vorgaben. Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende von Straßenbauunternehmen, kommunale Verkehrsbehörden, Sicherheitskoordinatoren und Bauleiter, die für die Verkehrsregelung auf Baustellen verantwortlich sind.
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Lichtzeichenanlagen gemäß aktueller Vorschriften
- Praxisnahe Anleitung zur Planung und Umsetzung temporärer Ampelanlagen
- Effiziente Abstimmung mit Genehmigungsbehörden
- Vermeidung von Fehlern bei der Erstellung von Signalzeitenplänen
- Direkte Anwendbarkeit des vermittelten Wissens auf aktuelle Baustellenprojekte
Wie lange dauert die Schulung?
09:00 - ca. 16:30 UhrAn wen richtet sich die Schulung?
Verkehrsbehörden, die LZA prüfen, anordnen, abnehmen und kontrollieren müssen sowie ausführende Firmen, die LZA planen und einrichten.Welche Inhalte werden in der Schulung behandelt?
- Rechtsgrundlagen (StVO, VwV-StVO)
- Regelwerke (RSA, ZTV-SA, RiLSA, TL-Transportable Signalanlagen)
- Einsatzbereiche (Engstellen, Fußgänger-Schutzanlagen, Knotenpunkte, Umleitungen, Regelung des Baustellenverkehrs)
- Anforderungen an LZA
- erforderliche Nachweise
- verkehrstechnische Nachweise
- Signalprogramm
- Verkehrsrechtliche Anordnung
- Überwachung und Kontrolle
- Beispiele
Welcher Schulungsnachweis wird erworben?
SchulungsbescheinigungWelche Leistungen sind im Preis enthalten?
Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen. Bei Präsenz-Seminaren ist die Bewirtung der Teilnehmer im Preis enthalten (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen). Bei Online-Seminaren erhalten die Teilnehmer vorab die Unterlagen per E-Mail (PDF).Gut zu wissen
Ampeln werden in der StVO als Lichtzeichenanlage (kurz: LZA) bezeichnet. In der Verkehrsplanung sowie in technischen Richtlinien ist jedoch der Begriff Lichtsignalanlage (LSA) gängiger. Alle transportablen Lichtsignalanlagen unterliegen der Überprüfung bzw. Abnahme durch die zuständige Behörde - vor der Inbetriebnahme. Transportable Lichtsignalanlagen müssen baulich und technisch den „Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen" entsprechen. Die Steuerung hat gemäß den „Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) zu erfolgen. Sie sind nach RSA21 immer dann einzusetzen, wenn der Verkehr ohne Steuerung nicht sicher oder nicht flüssig ablaufen kann. Die ZTV-SA geben hierzu ergänzende Hinweise.Datum | Ort | Preis * | Seminar-Nr. |
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25.11.2025 | 69190 Heidelberg-Walldorf |
379,00 €* |
25LZAT792 |
24.02.2026 | 63329 Darmstadt-Egelsbach |
379,00 €* |
26LZAT003 |
Die MORAVIA Akademie steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner mit einem breiten Spektrum an Erfahrung und Fachwissen zu Verfügung.
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