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Straßenreinigungsfahrzeug

Straßenreinigung im Baustellenbereich – wer muss reinigen?

Nicht nur in der nassen Herbstzeit kann der Baugrund witterungsbedingt aufgeweicht und schlammig sein. Da kann es leicht zu gefährlichen Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen kommen, gerade dann, wenn Baumaschinen, LKWs oder andere Fahrzeuge das Baugelände verlassen und auf öffentliche Straßen auffahren.

Muss die Straße gereinigt werden?

Die Straßenverkehrsordnung gibt im §32 Abs. 1 eine eindeutige Antwort: „Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.“


Wer muss die Straße reinigen? 

Auch hier hilft die StVO weiter: §32 Abs. 1: „Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.“ Kommen Sie der Reinigungspflicht nicht nach, kann die zuständige Behörde eine Reinigung veranlassen und Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen. 

Arbeiten Sie mit Dienstleistern bzw. Subunternehmen zusammen, dann ist darauf zu achten, dass die Säuberungspflicht und Zuständigkeit eindeutig vertraglich geregelt ist.


Wie ist der Gefahrenbereich abzusichern? 

Grundvoraussetzung beim Säubern der Fahrbahn, ist das Tragen von Warnkleidung in fluoreszierendem Orange oder Gelb. Nur so wird die zur Reinigung beauftragte Person für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar. 

Verkehrsteilnehmer sind unbedingt vor einer möglichen Gefahr zu warnen. Falls eine Reinigung nicht unverzüglich möglich ist, machen Sie in geeigneter Entfernung (gemäß RSA) auf die Gefahrenstelle aufmerksam. Kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle durch Zeichen 101 in Verbindung mit Zusatzzeichen Nr. 1007-35 “Verschmutzte Fahrbahn”. Haben Sie keine geeigneten Schilder zur Hand, können diese ggf. bei den Gemeinden ausgeliehen werden. Das Aufstellen von Schildern kann dabei gebührenpflichtig sein.


Wie kann gereinigt werden?

Sie wissen es: Je höher der Lehmanteil im Erdreich, umso schwieriger wird die Beseitigung. Der Lehm weicht in Verbindung mit Wasser immer weiter auf und bildet eine schmierige, seifige Schicht. Sind die Verschmutzungen schon in die Fahrbahn eingefahren, wird die Reinigung zusätzlich erschwert.

  • Reinigen Sie schon während der Arbeiten regelmäßig die Verkehrsflächen.
  • Nutzen Sie große Besen mit harten, dichten Borsten aus Kunststoff oder aus Stahldrähten. Borsten mit Stahleinlagen erleichtern die Arbeit, verbiegen sich aber und sind schneller abgenutzt.
  • Wenn Sie einen mechanischen Kehrbesen oder Walze einsetzen möchten, z.B. bei motorisierten Kehrmaschinen oder Besenwagen, dann sollten diese seitlich und hydraulisch höhenverstellbar sein. Idealerweise passt sich das Kehrgerät den Fahrbahngegebenheiten und möglichen Höhenunterschieden der Fahrbahn an und saugt das entstehende Schmutzwasser direkt auf.
  • Frontlader sind für die Reinigung von Straßen ungeeignet, da sich dieser nicht an den Untergrund anpasst und dadurch möglicherweise die Fahrbahn und/oder Markierungen beschädigt werden. Gullideckel oder Erhebungen auf der Fahrbahn können zudem das Gerät stark beschädigen und kostenintensive Reparaturen nach sich ziehen.
  • Bei großen Baustellen haben sich Reifenwaschanlagen bewährt, die nicht nur die Reifen reinigen, sondern auch den Unterboden der Fahrzeuge.
  • Nutzen Sie viel Wasser und Druck zur Reinigung. Sorgen Sie deshalb für eine ausreichende Wasserversorgung vor Ort mittels Wassertanks oder Tankwagen und sensibilisieren Sie Ihre Belegschaft für mögliche Gefahren, die verunreinigte Straßen und deren Reinigung mit sich bringen.

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