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Mann im Blaumann mit Klemmbrett

Sicherheit am Arbeitsplatz: Was ist eine befähigte Person?

Eine zur Prüfung befähigte Person ist, wer durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (Definition nach §2 (6) BetrSichV). Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 wurde der Begriff der befähigten Person eingeführt, die im Wesentlichen die Bezeichnung des Sachkundigen ablöst.

Wenn ein Unternehmen eine befähigte Person bestellt, kann dies sowohl intern als auch extern geschehen. In beiden Fällen handelt es sich um eine Fachkraft, die besondere Sachkunde in der Prüfung bestimmter Arbeitsmittel besitzt. Zu diesen Arbeitsmitteln gehören unter anderem Leitern und Tritte, Ladungssicherungshilfsmittel, Hubarbeitsbühnen, Zurrmittel genauso wie die persönliche Schutzausrüstung z.B. gegen Absturz (PSA) und noch einiges mehr. Je komplexer aber das zu prüfende Mittel, desto höher die Anforderungen an die Qualifikation der prüfenden Person.

Ziel einer solchen Prüfung ist es, Arbeitsunfälle aufgrund von funktionseingeschränkten oder unsachgemäß gewarteten Arbeitsmitteln zu vermeiden. Durch häufige Benutzung werden Arbeitsmittel oft beschädigt und eine sichere Nutzung ist mit fortschreitendem Verschleiß nicht mehr möglich. Um Risikofaktoren für die Mitarbeiter aufgrund solcher Beschädigungen schon frühzeitig erkennen und eliminieren zu können, müssen ebendiese Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert werden. Der Umfang einer Arbeitsmittelprüfung ist in der BetrSichV §12 genau beschrieben. 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber muss die Häufigkeit der Prüfung ermittelt bzw. spätestens nach 12 Monaten geprüft werden. Das Prüfergebnis muss in jedem Fall vom Prüfenden dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen geben Auskunft über die Art der Prüfung, den Prüfumfang, die Ergebnisse der Prüfung und die prüfende Person selbst.

Doch wie können Ihre Mitarbeiter selbst zu einer befähigten Person werden? 

Welche Anforderungen müssen die Prüfungen erfüllen? Wie läuft die Dokumentation der Ergebnisse genau ab? 

Die MORAVIA Akademie hilft Ihnen dabei, Gefahren in Ihrem Unternehmen zu verringern. So bieten wir Ihnen zahlreiche Schulungen, die Ihre Mitarbeiter zu einer Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt. Angefangen bei den Abläufen zur Erstinbetriebnahme über die Beurteilung etwaiger Mängel und Schäden bis hin zur richtigen Dokumentation der Prüfergenbisse werden Ihre Mitarbeiter ideal auf ihre neue Aufgabe vorbereitet. 

Sind die anschließend getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig? Unsere sachkundigen Referenten helfen Ihnen bei dieser und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsschutz. Es werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen aus nationalem und internationalem Recht beachtet, sodass sich die Prüfperson Ihrer Aufgaben und Pflichten genauestens bewusst ist. So wird nicht nur die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet – Sie verlängern durch die regelmäßige Wartung und Kontrolle auch die Lebenszeit Ihrer Arbeitsmittel - und sparen damit Kosten.

Unsere Seminare: 

  • Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Seilen, Ketten, Hebebändern 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 (BGV/VBG 36)
  • Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten 
  • Befähigte Person zur Prüfung von Absetz- und Abrollcontainern

 Weitere Informationen, Termine und Buchungsmöglichkeiten zu unserem Angebot rund um den Arbeitsschutz finden Sie hier:


Zum Arbeitsschutz

Zugehörige Produkte

Inhouse
Flurförderzeuge, wie z.B. Gabelstapler, unterliegen einzuhaltenden Sicherheitsfristen und regelmäßigen Prüfungen. Bei diesen Prüftätigkeiten geht es im Wesentlichen um Sicht- und Funktionsprüfungen die vom Gesetzgeber (BetrSichVo) nebst Herstellerangaben gefordert werden. Die Prüfungen werden von den dazu „Befähigten Personen“ durchgeführt. In der Schulung erlernen Sie die Abläufe bei Erstinbetriebnahme, sowie die Beurteilung von Mängeln und die notwendige Dokumentation und Erfassung kennen. Inhaltlich orientiert sich der Lehrgang an den aktuellen Vorschriften und Normen und wird praxisbezogen erläutert.
 
Präsenz
Inhouse
Im Rahmen dieses eintägigen Seminars werden die TeilnehmerInnen zu "Befähigten Personen" ausgebildet und erhalten die notwendige Sachkunde, um die betriebsinternen Leitern und Tritte auf ihre Sicherheit prüfen zu können.Hinweis: Seit dem 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leiternorm DIN EN 131 in Kraft. Wichtige Änderungen ergeben sich vor allem für Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Diese müssen zeitnah ihre Gefährdungsbeurteilungen prüfen, ggf. überarbeiten und die Leitern entsprechend nachrüsten.

Ab 379,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Die Sicht- und Funktionsprüfung von Ladungssicherungshilfsmitteln muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Die dafür benannte Befähigte Person führt diese Prüfung sowie regelmäßige Kontrollen durch und dokumentiert diese Aufgaben, um so den Einsatz funktionsfähiger Arbeitsmittel zu gewährleisten und Gefährdungspotenziale zu erkennen. In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um den arbeits- und betriebssicheren Zustand von Zurrgurten, Zurrketten, Zurrseilen, Rundschlingen für die Ladungssicherung und deren Zubehör zu beurteilen. Auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Verantwortung der "Befähigten Person" werden umfassend dargestellt.

Ab 299,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Winden, Hub- und Zuggeräte unterliegen wiederkehrenden Prüfungen, die durch die "Befähigte Person" des eigenen Unternehmens vorgenommen werden dürfen. In diesem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendige Sachkunde, um die vorgeschriebenen Überprüfungen selbst durchführen zu können und zu dokumentieren. Diese Prüfungen der Arbeitsmittel müssen nach DGUV-Vorschrift 54 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Ab 299,00 €*
Online
Präsenz
Inhouse
Arbeitsmittel zum Heben von Lasten unterliegen regelmäßigen Prüfungen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In dem eintägigen Seminar erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die vorgeschriebenen Prüfungen als "Befähigte Person" selbst durchzuführen. Aufgaben und Rechte bzw. Pflichten einer befähigten Person sowie die physikalischen Grundlagen der Anschlagtechnik sind Bestandteil der Schulung. Auch werden Aufbau und Werkstoffe der Anschlagmittel sowie Wartungs- und Prüftätigkeiten besprochen. Vergl. TRBS 1203

Ab 299,00 €*
Inhouse
Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der DGUV Information 214-017 sowie der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung müssen austauschbare Abroll- und Absetzkipper vor der Inbetriebnahme und danach mindestens jährlich geprüft werden. Die Prüfungen müssen von einer zur Prüfung befähigten Person, die der Unternehmer (schriftlich) beauftragt, durchgeführt werden. Diese Person kann aus dem eigenen Unternehmen kommen (z. B. Werkstattmeister) und muss entsprechend sachkundig sein. Die zur Prüfung befähigte Person ist für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich. Der Unternehmer ist für die Auswahl der zur Prüfung befähigten Person verantwortlich und muss deren Fachwissen und Arbeitsweise kontrollieren.
 
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